(openPR) Das Landgericht Offenburg, das bereits mehrere bahnbrechende Urteile im VW-Dieselskandal gefällt hat, hat am 30.09.2019 nunmehr auch die Daimler AG wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in einem Mercedes 250 d der V-Klasse zum Schadensersatz in Höhe von € 51.600,-- verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat die Daimler AG den Erwerber des Fahrzeugs durch das Verschweigen der Abschalteinrichtung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Den Einwand von Daimler, dass die Abschalteinrichtung (sog. Thermofenster) aus Gründen des Motorschutzes erforderlich sei, wies das Landgericht als unsubstantiiert zurück.
Das am 06.06.2016 gekaufte Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs OM 651 ausgestattet. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte Fahrzeuge mit diesem Motor bereits am 03.08.2018 wegen des Vorhandenseins einer illegalen Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem zurückgerufen.
Der Motor OM 651 kommt in zahlreichen weiteren Fahrzeugen der Daimler AG zum Einsatz (so im Mercedes ML, GLC, GLE, GLK, SLK, SLC und Vito). Weltweit sollen rund 700.000 Fahrzeuge betroffen sein. Deren Besitzer können sich jetzt daher Hoffnung machen, von Daimler die Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Rückzahlung des Kaufpreises ggf. abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen zu können.
Geschädigte sollten dabei möglichst schnell handeln und ihre Ansprüche gegenüber Daimler geltend machen, um die weitere Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zu verhindern.
Der Kläger wurde durch die Kanzlei Strempel & Coll. aus Offenburg vertreten. Die Kanzlei Strempel & Coll., die bereits als eine der Ersten gegenüber der Volkswagen AG erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt hat, war damit nun auch gegenüber der Daimler AG erfolgreich.
(LG Offenburg, Urteil vom 30.09.2019, 3 O 474/18 - nicht rechtskräftig)






