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Thomas Filor: Niemand ist vor Eigenbedarf geschützt

30.09.201909:51 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Leider ist kein Mieter automatisch vor Eigenbedarf geschützt: Thomas Filor erklärt, wie man auf eine Kündigung durch den Vermieter reagieren kann.

Magdeburg, 27.09.2019. Da das Thema Eigenbedarfskündigungen viele Mieter und Vermieter beschäftigt, greift Immobilienexperte Thomas Filor es in dieser Woche noch einmal auf. „Eigenbedarfskündigungen können erst einmal jeden treffen, auch die 90-Jährige Witwe. Wichtig ist aber, Ruhe zu bewahren. Denn hierzulande ist der unbefristete Mietvertrag üblicher, als manch einer glauben mag. Werfen Sie selbst doch mal einen Blick in Ihren Mietvertrag“, rät Thomas Filor. Interessanterweise sind unbefristete Mietverträge tatsächlich ein deutsches Phänomen und in anderen europäischen Ländern eher unüblich.



In jedem Fall muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse haben, eine Eigenbedarfskündigung zu realisieren. Kann er dieses vorweisen, muss er ordentlich und fristgerecht kündigen. „Trotzdem sollten sich Mieter darüber im Klaren sein, dass der Bundesgerichtshof (BGH) einige Paragraphen gelockert hat, die es Vermietern etwas leichter machen sollen“, erklärt Filor außerdem. „Ein absolutes Muss ist, dass das Kündigungsschreiben an den Mieter den exakten Kündigungsgrund inklusive Erläuterung enthält. Dazu gehört auch anzugeben, wer an Stelle des jetzigen Mieters einziehen soll. Schließlich muss der Mieter auch erfahren, ob und wann er ausziehen muss“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor mit hinzu.

Als plausible Begründung gelten Beispielsweise geplante Vorhaben mit der Immobilie, wie diese zum Beispiel als Ferien- oder Zweitwohnung nutzen zu wollen. Das setzt aber auch voraus, dass es sich dabei um mehrere Wochen im Jahr handelt und nicht ein paar sporadische Tage. „Oft sind es natürlich auch die Kinder, die als Grund genannt werden, wenn diese im Alter sind, von zu Hause auszuziehen“, weiß Filor aus Erfahrung.

Selbstverständlich können sich Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren und Widerspruch einlegen. Dann entscheidet das Gericht über den weiteren Verlauf. Laut Deutschem Mieterbund gab es um Jahr 2017 rund 13.400 Fälle von Eigenbedarfskündigungen, die vor Gericht ausgetragen wurden. „Wer einen Rauswurf verhindern will, beruft sich in den meisten Fällen auf Sozial- oder Härtefallklauseln, wie etwa Alter, Krankheit, Schwangerschaft, etc. Die Gerichte schauen sich in der Regel die Argumentation beider Seiten, die des Mieters sowie die des Vermieters, genau an“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

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