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BME-Fraktion: Städtische Beteiligungsgesellschaften rekommunalisieren oder abstoßen

30.08.201912:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Jochen Backes, Vorsitzender der BME-Fraktion im Rat der Stadt: „Die Berichte der letzten Tage über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Geschäftsführer einer städtischen Beteiligungsgesellschaften haben wieder einmal vor Augen geführt, welche Missbräuche durch skrupellose Geschäftsführer und nachlässige städtische Aufsicht möglich sind.“


Die BME-Fraktion merkt kritisch an, dass Oberbürgermeister Thomas Kufen bei seinem Amtsantritt vor vier Jahren zugesichert hat, im Dschungel der Beteiligungsgesellschaften mehr Transparenz zu schaffen und sogar eine Verringerung der Anzahl in Aussicht stellte.
Backes weiter: „Bei dieser Ankündigung ist es bis heute geblieben. Als unser Fraktionsgeschäftsführer Josef Förster im Jahre 1962 seine Lehre bei der Stadt Essen begann, gab es nicht mal eine Hand voll städtischer Beteiligungsgesellschaften. Heu-te liegt die Zahl bei über 60. Die mit einer endlosen Auslagerung städtischer Aufgaben verbundene Hoffnung, diese könnten in privatrechtliche Organisationsform schneller, besser und kostengünstiger erledigt werden, ist nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzwesen nicht mehr haltbar. Rekommunalisierung ist an-gesagt. Da könnten zum Beispiel bei der Entsorgungsgesellschaft EBE durch Wegfall der Mehrwertsteuer Gebührensenkungen möglich werden. Auch muss der Dschungel der städtischen Beteiligungen gelichtet und Beteiligungen müssen abgegeben werden. Es ist keine städtische Aufgabe, wie es die Beteiligungsgesellschaft STEAG tut, auf Java Geothermie-Kraftwerke zu entwickeln. Auf jeden Fall aber ist die Zahl städtischer Beamter oder Beschäftigter explodiert, die bei Beibehaltung ihrer beamtenrechtlichen Privilegien als Geschäftsführer oder in anderen Funktionen in die städtischen Gesellschaften gewechselt sind. Sie sind damit oftmals in Vergütungshöhen und Anwartschaften für Pensionen vorgestoßen, die das Gehalt des Oberbürgermeisters weit in den Schatten stellen. Dieses Rechtsinstitut der Zuweisung von Be-amten und die an manchen Stellen daraus resultierenden Vergünstigungen haben einen Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Jahre 2018 von einem „dienstrechtlichen Wunderland“ sprechen lassen. Der Oberbürgermeister schiebt unter Hinweis auf eine noch ausstehende Klarstellung durch das Innenministerium die Sache auf die lange Bank. Dabei liegt doch hier ein großes Betätigungsfeld für Einsparungen und Synergien, das schon seit langem gründlich gepflügt wer-den sollte.“
Die BME-Fraktion spricht sich dafür aus, die Möglichkeit einer Kommunalisierung, von städtischen Aufgaben mit dem Ziel einer Rekommunalisierung umfassend zu prüfen und insbesondere auch die Praxis der Zuweisung von Beamten und Beschäftigten alsbald neu zu ordnen. Es stellt sich doch auch die Frage, ob Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter, die unbedingt ihren Beamtenstatus behalten wollen die richtigen Leute für die Leitung von Unternehmen sind, die sich auch am Markt unter Konkurrenzbedingungen in einem ganz anderen Umfeld als in einer Verwaltung behaupten müssen.

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