openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Risse im Haus

26.08.201915:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Risse im Haus
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Immobilienrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Immobilienrecht

(openPR) Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 25.03.2019 zum Aktenzeichen 14 O 271/17 entschieden, dass Risse in den Wänden eines 45 Jahre alten Hauses üblich sind und der Käufer des Hauses deswegen keinen Schadensersatz wegen eines Mangels verlangen kann.



Aus der Pressemitteilung des Landgericht Coburg Nr. 8/2019 vom 23.08.2019 ergibt sich:

Im Jahr 2016 kauften die Kläger von den Beklagten ein Wohnhaus aus den frühen 70er Jahren. Nach der Übergabe entfernten die Käufer die zahlreich vorhandenen Holzverkleidungen und Tapeten. Dabei traten verschiedene Risse in den Wänden zutage. Außerdem entdeckten die Kläger nach dem Entfernen der Tapete im Dachgeschoss einen Schimmelfleck, der letztendlich auf ein unfachmännisch repariertes Loch im Dach zurückzuführen war. Von den Verkäufern verlangten die Kläger nun Kosten für die Beseitigung der Risse und der Reparatur des Daches sowie Geld für einen privat beauftragten Gutachter. Die beklagten Verkäufer wiesen auf das Alter des Hauses hin, angesichts dessen mit den monierten Rissen üblicherweise zu rechnen sei. Der Schaden am Dach sei den Beklagten nicht bekannt gewesen und deshalb von dem im Kaufvertrag vereinbarten Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst. Dort hatten die Verkäufer u.a. versichert, dass ihnen verborgene Mängel nicht bekannt seien.

Das LG Coburg hat die Klage vollständig abgewiesen.

Nach Auffassung des Landgerichs hatten die Parteien eine besondere Beschaffenheit des Hauses im Kaufvertrag nicht geregelt. Für die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliege, war deshalb auf die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Häuser mit ähnlichem Qualitätsstandard abzustellen. Deshalb stellten die von den Klägern gerügten Risse in den Wänden schon gar keinen Mangel dar. Ein vom Landgericht beauftragter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass Risse in geputzten Wandflächen bei einem 45 Jahre alten Haus vollkommen üblich seien. Die Lebensdauer des Innenwandputzes sei dann nämlich erreicht oder sogar schon überschritten. Aufgrund des Alters und der einfachen Konstruktion des Hauses wären sogar Risse bis zu 5 mm nicht außergewöhnlich.
Das undichte Dach sei dagegen sehr wohl ein Mangel. Insoweit scheiterten aber Ansprüche der Kläger am vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Eine besondere Garantie hatten die Beklagten im Kaufvertrag nicht übernommen. Die Kläger haben im Prozess auch nicht nachgewiesen, dass den Beklagten die Undichtigkeit des Daches bekannt war und bei Abschluss des Kaufvertrages von diesen arglistig verschwiegen wurde.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1058581
 451

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Risse im Haus“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Frühjahr erwacht – der Winter den ein oder anderen Schaden gebracht
Das Frühjahr erwacht – der Winter den ein oder anderen Schaden gebracht
… und bietet somit Schimmel einen guten Nährboden. Deshalb muss auch die Außenfassade auf dunkle Flecken bzw. Beschädigungen hin untersucht werden. Sollte Schmelzwasser in Risse eindringen und erneut gefrieren, können Putz und Farbe der Fassade aufplatzen. Die Grundeigentümer-Versicherung empfiehlt daher jedem Hausbesitzer, auch im Winter immer wieder …
Bild: Frühjahrs-Check am Haus: Jetzt Winterschäden beseitigenBild: Frühjahrs-Check am Haus: Jetzt Winterschäden beseitigen
Frühjahrs-Check am Haus: Jetzt Winterschäden beseitigen
Der nasskalte Winter hat an vielen Häusern Spuren hinterlassen. Risse im Mauerwerk, lose Dachziegel oder zugefrorene Rohre sollten sofort repariert werden, rät das Immobilienportal immowelt.de und gibt Tipps zur Hausinspektion. Nürnberg, 09. Februar 2012. Immobilienbesitzer sollten ihr Eigenheim nach dem Winter systematisch unter die Lupe nehmen. Vor …
Immobilientipp im April
Immobilientipp im April
1. Fassade einwandfrei? Nach einer langen Kälte-, Regen- und Schneeperiode kann das Mauerwerk Risse und undichte Stellen aufweisen. Über beschädigte Außensteckdosen, Wasserhähne und Lampen kann Schmelzwasser ins Mauerwerk eindringen und Feuchtschäden verursachen. Erste kleine Risse und Löcher sollten daher umgehend verputzt werden. 2. Dach in Ordnung? Besonders …
Bild: Praktische Checkliste: Die zehn wichtigsten Tipps, damit Haus und Garten den Winter gut überstehenBild: Praktische Checkliste: Die zehn wichtigsten Tipps, damit Haus und Garten den Winter gut überstehen
Praktische Checkliste: Die zehn wichtigsten Tipps, damit Haus und Garten den Winter gut überstehen
… Zulauf gesperrt und das Wasser abgelassen werden. Danach den Wasserhahn leicht geöffnet lassen. Gleiches gilt für Regentonnen, damit durch die Ausdehnung des Eises keine Risse entstehen. 2. Wenn Sie einen Teich mit Fischen besitzen, sollten Sie einen sogenannten Eisfreihalter verwenden, der den Teich vorm kompletten Zufrieren bewahrt. Falls der Teich …
Bild: Frühjahrscheck fürs Haus: Dächer und Fassaden jetzt sommerfit machenBild: Frühjahrscheck fürs Haus: Dächer und Fassaden jetzt sommerfit machen
Frühjahrscheck fürs Haus: Dächer und Fassaden jetzt sommerfit machen
… Spiralen und Teleskopbürsten, die die Wartungs- und Reinigungsarbeiten erleichtern. Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht auch hier einen Spezialisten zurate. Fassaden auf Risse untersuchen Besonderes Augenmerk sollte beim Frühjahrscheck auch auf die Außenwände des Hauses gelegt werden, da durch die großen Temperaturschwankungen häufig Risse in der …
Jetzt die letzten Winterschäden beheben
Jetzt die letzten Winterschäden beheben
… sich das Wasser seinen Weg über die Hauswände. Feuchtigkeit dringt in den Putz ein. Generell sollte die Außenhaut des Hauses sehr genau auf neue Risse oder sich vergrößernde Haarrisse untersucht werden, empfiehlt Immowelt.de. Auch ein abblätternder oder schattig werdender Anstrich sowie hohl klingender Putz sind Indizien für eindringende Feuchtigkeit. …
Bild: Frostschutz für die eigenen vier WändeBild: Frostschutz für die eigenen vier Wände
Frostschutz für die eigenen vier Wände
… regelmäßige Inspektion des Heizkessels verlängert außerdem dessen Haltbarkeit. Damit bei Schnee und Regen keine unangenehmen Überraschungen auf die Bewohner warten, gilt: Dachziegel auf Risse überprüfen und gegebenenfalls kaputte Ziegel ersetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass das Weihnachtsfest buchstäblich ins Wasser fällt. Neben den Arbeiten in Haus …
Bild: Beim ersten Frost ist es zu spät: Winter-Check für Haus und WohnungBild: Beim ersten Frost ist es zu spät: Winter-Check für Haus und Wohnung
Beim ersten Frost ist es zu spät: Winter-Check für Haus und Wohnung
München, 12.09.2007 – Sonne, Regen, Sturm und Frost hinterlassen Jahr für Jahr an vielen Häusern kleine und große Spuren – spröde Fensterdichtungen, Risse in der Fassade, Schäden an Dach, Dachrinne und Schneeauffanggitter. Wenn Väterchen Frost zum ersten Mal in diesem Jahr an die Haustür klopft, muss der Winter-Check in und um Haus und Wohnung abgeschlossen …
GTÜ: Frühjahrs-Check für das Haus schützt vor Kostenexplosion
GTÜ: Frühjahrs-Check für das Haus schützt vor Kostenexplosion
… Der letzte Winter hatte es in sich. Eisige Kälte, Stürme, Hagel und Frost. Die kalten Temperaturen und Witterungen gehen nicht spurlos am Haus vorbei: Kleinste Risse in der Fassade, lose Dachziegeln oder spröde Leitungen können die Folge sein. Diese vermeintlich kleinen Schönheitsfehler müssen rechtzeitig erkannt und behoben werden. Sie können sonst …
Recht einfach erklaert Tipp des Monats: Sturmschäden
Recht einfach erklaert Tipp des Monats: Sturmschäden
… begünstigt haben, schließen den Versicherungsschutz nicht zwangsläufig aus. Das entschied das OLG Saarbrücken (Urt. v. 12.04.2006 - 5 U 496/05-53): Hat der Putz zum Beispiel schon vorher Risse und löst er sich nach einem Sturm ab, so ist die Assekuranz nicht von ihrer Leistungspflicht befreit, denn entscheidend ist, dass der Schaden auf die unmittelbare …
Sie lesen gerade: Risse im Haus