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Stiftung Liebenau informiert über das Bundesteilhabegesetz

26.07.201919:20 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Stiftung Liebenau informiert über das Bundesteilhabegesetz
Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe, informierte über die Veränderungen des BTHG.
Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe, informierte über die Veränderungen des BTHG.

(openPR) MECKENBEUREN-LIEBENAU – Bereits zum vierten Mal informierte die Stiftung Liebenau Angehörige und rechtliche Betreuer von Menschen mit Behinderungen über die Veränderungen, die das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich bringt.

Der Gallussaal in Liebenau war bis auf den letzten Platz besetzt als Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe, berichtete, wie sich der Wandel in der Gesetzgebung für die Menschen mit Einschränkungen und deren Betreuer auswirken wird. Dabei wies er zunächst noch einmal auf die positiven Seiten des BTHGs hin, welches zu mehr Selbstbestimmung, Mitwirkung und Eigenverantwortung führen wird. Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, so der offizielle Titel, führt zu einem Paradigmenwechsel hin zu einem personenorientierten Ansatz. Das spiegele sich in dem „hoch modernen, hoch abstrakten und hoch ideellen Gesetz wieder, welches ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention steht“, betonte Munk.



Offene Fragen

Viele offene Fragen, ungeklärte Zuständigkeiten bei den Bundesländern und unklare Durchführung und Umsetzung des BTHGs in den Landkreisen und Kommunen Baden-Württembergs führen aber bei vielen Angehörigen weiterhin zu Verunsicherung. Diese galt es durch die Informationsveranstaltung zu entschärfen. So standen auch die veränderten Verantwortlichkeiten und Zahlungsströme im Mittelpunkt, die durch die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen entstehen. Statt eines „All inclusive“ Angebotes, wo bisher der Kostenträger (zum Beispiel das Landratsamt) eine Vergütungspauschale an den Leistungserbringer (zum Beispiel die Stiftung Liebenau) gezahlt hat, wird in Zukunft der Mensch mit Behinderung die erbrachten existenzsichernden Leistungen direkt mit dem Leistungserbringer abrechnen. Hierzu gehören Unterkunft und Verpflegung, die, wenn nötig, von der Sozialhilfe finanziert werden.

Mit gutem Gefühl nach Hause

Da ab dem 1. Januar 2020 die gesetzlichen Grundlagen zur Pauschalvergütung wegfallen, muss sichergestellt werden, dass die erbrachten Leistungen weiterhin vergütet werden. Dafür wurde eine Übergangsvereinbarung beschlossen, die zunächst rein verwaltungstechnisch die Finanzierung für die nächsten zwei Jahre sichern wird. Horst Schröter (Sozial- und Rechnungswesen) sowie Anne Birkhahn und Julia Pfau (von der neu eingerichteten BTHG-Informationsstelle der Stiftung Liebenau) erklärten den Anwesenden anschaulich, welche Schritte sie unternehmen müssen. Denn „in Zukunft geht nichts mehr ohne den rechtlichen Betreuer“. Bei der anschließenden Fragerunde wurde klar, dass noch nicht alle Themen von der Politik beantwortet wurden, doch, so eine rechtliche Betreuerin, gehe sie nach der Veranstaltung mit dem guten Gefühl nach Hause „die Stiftung Liebenau gibt uns bei all diesen komplizierten Fragen großartige Beratung und Hilfestellung.“ Die Umsetzung des BTHGs bleibt für alle Beteiligten auch weiterhin eine große Herausforderung.

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Weitere Infos zu den Angeboten der Stiftung Liebenau im Aufgabenbereich Teilhabe und speziell zum BTHG finden Sie unter www.stiftung-liebenau.de/teilhabe.
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