openPR Recherche & Suche
Presseinformation

IT-Sicherheitsgesetz: Das müssen Branchen bis 30. Juni tun

Eva-Maria Scheiter, Managing Consultant GRC bei NTT Security (Quelle: NTT Security)
Eva-Maria Scheiter, Managing Consultant GRC bei NTT Security (Quelle: NTT Security)

(openPR) ISMANING, Deutschland, 13. Juni 2019 - Am 30. Juni läuft die Frist für die Umsetzung der ersten Verordnung der Änderung der BSI-Kritisverordnung ab. Was so juristisch daherkommt, hat für die betroffenen Branchen weitreichende Folgen. Unternehmen, die die Vorschriften nur unzureichend umsetzen, drohen im schlimmsten Fall hohe Bußgelder. Eva-Maria Scheiter, GRC-Spezialistin bei NTT Security (Germany), das auf Sicherheit spezialisierte Unternehmen und „Security Center of Excellence“ der NTT Group, gibt nützliche Tipps, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Für Finanz- und Versicherungsinstitute, Gesundheit, Transport und Verkehr wird es ab 30. Juni ernst. Dann läuft die zweijährige Frist zur Umsetzung der jüngsten Änderungsverordnung (1) des IT-Sicherheitsgesetzes ab. Die betroffenen Branchen müssen nachweisen, dass ihre kritische IT-Infrastruktur alle Änderungsvorschriften des BSI erfüllt. Eva-Maria Scheiter, Managing Consultant GRC beim Sicherheitsspezialisten NTT Security, sieht Banken und Versicherer in einer guten Position, denn sie gehören bereits zu den stark regulierten Branchen. Sie rät den betroffenen Organisationen, ihre bereits etablierten Vorgaben und Prozesse mithilfe der Orientierungshilfe (2) zu Nachweisen gemäß § 8a (3) des BSI G zu überprüfen und sich im Zweifel kompetente Beratung ins Haus zu holen.

Scheiter empfiehlt außerdem, die Prozesse zur obligatorischen Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen zu definieren, zu etablieren und wie bei einer Feuerübung mit den Mitarbeitern zu trainieren. Denn steht das Haus erst in Flammen, ist zum Etablieren von effizienten Meldewegen keine Zeit mehr. Etwas knifflig zu managen seien die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen kritischen Infrastrukturkomponenten, von denen jede einzelne den GRC-Vorschriften des BSI entsprechen müsse, unterstreicht die Sicherheitsexpertin. Wird eine Infrastrukturkomponente kompromittiert, hat der Vorfall unter Umständen Auswirkungen auf andere Komponenten und kann Fehlfunktionen verursachen.

Unternehmen und Organisationen können den Nachweis, dass ihre kritische IT-Infrastruktur (Systeme, Komponenten und Prozesse) auf dem „Stand der Technik“ ist und dass sie Risiken gemäß anerkannter Standards wie ISO 27001 managen, zum Beispiel über entsprechende Zertifikate führen. Diesen Nachweis müssen die Unternehmen alle zwei Jahre erneut erbringen.

Des Weiteren schreibt das BSI-Gesetz gemäß § 8b (3) den Betreibern kritischer Infrastrukturen vor, eine Kontaktstelle zu benennen, die jederzeit – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche – erreichbar ist. Als Kontaktstelle ist zum Beispiel ein Funktionspostfach, nicht die persönliche Mail-Adresse eines einzelnen Mitarbeiters, geeignet, an die das BSI auch seine Sicherheitsinformationen schickt. Betreiber sind außerdem verpflichtet, dem BSI jede IT-Störung zu melden. Darunter fallen Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die zu einem Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung geführt haben oder führen könnten.

Das IT-Sicherheitsgesetz hat zum Ziel, die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen. Im Fokus stehen Infrastrukturdienstleister, deren Ausfall oder Beeinträchtigung dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft hätten. Darunter fallen zum Beispiel Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation, Informationstechnik, Ernährung und Verkehr. Das seit Juli 2015 gültige IT-Sicherheitsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Es wird durch Änderungsverordnungen für die einzelnen Branchen ergänzt und präzisiert.


(1) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1903.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1903.pdf%27%5D__1557845658014

(2) https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Industrie_KRITIS/KRITIS/IT-SiG/Was_tun/Nachweise/Orientierungshilfe/Orientierungshilfe_node.html


Diese Presseinformation und Bilder in höherer Auflösung können unter www.pr-com.de/nttsecurity abgerufen werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1052243
 247

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „IT-Sicherheitsgesetz: Das müssen Branchen bis 30. Juni tun“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von NTT Security

Bild: 14,5 Millionen Euro sind erst der AnfangBild: 14,5 Millionen Euro sind erst der Anfang
14,5 Millionen Euro sind erst der Anfang
Mit dem neuen Bußgeldkatalog drohen drastische Strafen bei DSGVO-Verstößen ISMANING, Deutschland, 7. November 2019 - Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat wegen Verstößen gegen die DSGVO eine hohe Strafzahlung gegen die Deutsche Wohnen SE verhängt. Mit dem neuen Bußgeldkonzept der DSK – der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – wird ein solches massives Durchgreifen der zuständigen Datenschutzstellen wahrscheinlicher, erläutert Eva-Maria Scheiter, Managing Consultant GRC bei der Security Divis…
Bild: NTT Security vergibt die „Women in Cybersecurity Awards“
NTT Security vergibt die „Women in Cybersecurity Awards“
ISMANING, Deutschland, 23. September 2019 - Die Women in Cybersecurity Awards (www.women-in-cybersecurity-awards.com) zeichnen herausragende weibliche Talente in der Cybersicherheitsbranche aus. Auf der Information Security World in Wien hat NTT Security, das „Security Center of Excellence“ der NTT, die Gewinnerinnen der DACH-Region gekürt. Noch immer sind weibliche Fachkräfte im Bereich Cybersicherheit rar. Mit den Women in Cybersecurity Awards sollen talentierte Frauen sichtbarer gemacht werden und die verdiente Anerkennung bekommen. Die …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: IT-Sicherheitsgesetz: Zurich fordert Ausweitung der Meldepflicht
IT-Sicherheitsgesetz: Zurich fordert Ausweitung der Meldepflicht
Bonn, 12. Juni 2015: Die Zurich Versicherung begrüßt die Beschlussempfehlung des Bundestages zum IT-Sicherheitsgesetz im Grundsatz, weist aber darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt zu einem transparenteren Verständnis für Cyber-Risiken ist. So fordert der Versicherer langfristig vor allem verbindliche Sicherheitsstandards und eine Ausweitung der …
Bild: Leitfaden zu den Prüfungen nach dem IT-SicherheitsgesetzBild: Leitfaden zu den Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz
Leitfaden zu den Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz
… herausgegeben, der konkrete Antworten auf die 10 meistgestellten Fragen zum Nachweis der Anforderungen des BSI-Gesetzes gibt. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) sind einige Unternehmen der sogenannten KRITIS-Sektoren verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz ihrer betriebenen kritischen Infrastrukturen nach dem Stand der …
Bild: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in der UnternehmenspraxisBild: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Unternehmenspraxis
Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Unternehmenspraxis
… 29.11.2016 Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) zieht im Rahmen eines Informationstages am 29.11.2016 in Berlin eine erste Bilanz der Handhabung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Praxis. Die Veranstaltung bietet Erfahrungsberichte aus erster Hand und informiert über Umsetzungskonzepte in betroffenen kritischen Infrastrukturen. Fast täglich …
Bild: IT-Sicherheitsrechtstag 2017 - Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der PraxisBild: IT-Sicherheitsrechtstag 2017 - Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis
IT-Sicherheitsrechtstag 2017 - Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis
… Fokus stehen die Möglichkeiten der erfolgreichen Umsetzung gesetzlicher IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderun-gen in der Unternehmens- und Behördenpraxis. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und den nachfolgenden Rechtsverordnungen, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz haben die Gesetz- und Verordnungsgeber auf …
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT): IT-Sicherheitsrechtstag 2019
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT): IT-Sicherheitsrechtstag 2019
Umsetzung von Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxiswww.it-sicherheitsrechtstag.de Am 14.11.2019 veranstaltet der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag, in dem die aktuelle Rechtslage sowie ihre technischen Umsetzungsmöglichkeiten leicht verständlich und praxisnah vorgestellt …
2016 steht weniger im Zeichen des IT-Sicherheitsgesetzes als ursprünglich geplant
2016 steht weniger im Zeichen des IT-Sicherheitsgesetzes als ursprünglich geplant
… Unternehmen kommen. Dazu gehören neue Prinzipien im Investitionsverhalten ebenso wie eine verstärkte Absicherung der Cloud-Dienste durch Zertifizierungen. Die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes wird hingegen durch deutliche Verzögerungen geprägt sein. „Unsere Erwartungen von Anfang 2015, dass die Informationssicherheit der Unternehmen einen spürbaren Wandel …
Bild: Erstes deutsches IT-Sicherheitsgesetz in KraftBild: Erstes deutsches IT-Sicherheitsgesetz in Kraft
Erstes deutsches IT-Sicherheitsgesetz in Kraft
Erstes deutsches IT-Sicherheitsgesetz in Kraft Data Center Group informiert über Folgen und Möglichkeiten Wallmenroth, 29. Juli 2015. Das erste deutsche IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) ist seit dem 25. Juli in Kraft. Die Bundesregierung beabsichtigt die Sicherheitsrisiken für Staat, Gesellschaft und Unternehmen einheitlich und verbindlich zu minimieren …
Bild: Kooperation Bundesverband E-Commerce und Versandhandel und Bundesverband IT-SicherheitBild: Kooperation Bundesverband E-Commerce und Versandhandel und Bundesverband IT-Sicherheit
Kooperation Bundesverband E-Commerce und Versandhandel und Bundesverband IT-Sicherheit
… Expertise wechselseitig erschlossen.“ unterstreicht RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstand und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht". "Thematische Schnittmengen sind beispielsweise das IT-Sicherheitsgesetz, Sicherheit in der Cloud, sichere Authentifizierung und Absicherung von Online-Bezahlprozessen.", so Bartels. "E-Commerce macht heute gut 85 % des …
Bild: 8. Arbeitstreffen der User Group IT-Sicherheit
8. Arbeitstreffen der User Group IT-Sicherheit
Incident Response Management: Regulatorische Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz, Eventkorrelation und Umgang mit Sicherheitsvorfällen Leipzig, August 2015: Mit Prof. Dr. Hans-Joachim Hof von der Hochschule München als neuen fachlichen Leiter geht die User Group „IT-Sicherheit“ am 12. und 13.November 2015 in eine neue Runde. Das 8. Treffen wird …
ITSM-Trends 2015: Cloud fordert die IT-Organisationen heraus
ITSM-Trends 2015: Cloud fordert die IT-Organisationen heraus
… werden. Auch die Tool-Entscheidungen sollen sich durch den Cloud-Einfluss verändern, außerdem werden sich die Unternehmen mit ersten Maßnahmen auf das zu erwartende IT-Sicherheitsgesetz vorbereiten. Bei den Mobility-Services besteht zwar ebenfalls ein großer Handlungsbedarf, hier erwarten die Analysten der ITSM Group jedoch, dass die bisherige Zurückhaltung …
Sie lesen gerade: IT-Sicherheitsgesetz: Das müssen Branchen bis 30. Juni tun