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1ARATGEBERRECHT informiert: Begründete Rügen technischer Mängel an Neuwagen?

Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Begründete Rügen technischer Mängel an Neuwagen?

(openPR) Zusammenfassung von "Kaufreue oder berechtigte Kritik? Technische Mängel am Neuwagen aus sachverständiger Sicht" von Sachverständiger Dr. Johannes Priester, original erschienen in: ZfS 2006 Heft 10, 556 - 558.

Priester nimmt aus Sachverständigensicht Stellung zu Mängelrügen an neuen Kraftfahrzeugen. Da Autohersteller vielfach mit technischen Bestleistungen werben, insbesondere was den Spritverbrauch angeht, kommen Beschwerden enttäuschter Autokäufer immer häufiger vor.



Ein Neuwagenkäufer habe regelmäßig nicht die Möglichkeit, die Angaben des Autoherstellers gründlich im Rahmen eines beabsichtigten Fahrzeugskaufs überprüfen zu können. Daher sei für viele Käufer gerade der beworbene geringe Spritverbrauch ein Kaufkriterium. Oft könne dieser aber nach diversen Tests durch den Autokäufer nicht bestätigt werden. Ob der Schluss nahe liege, dass dies mit technischen Mängeln zusammenhänge, könne meist nur ein Kfz-Sachverständiger feststellen.

In diesem Zusammenhang sei zunächst deutlich darauf hinzuweisen, dass die von den Autoherstellern ermittelten Verbrauchswerte häufig nicht einer praxisnahen Nutzung entsprechen. Hier handele es sich nämlich um "Prüfstandwerte", was Autokäufer oftmals nicht wissen. Im Rahmen eines Testzyklusses, der ca. 20 Minuten dauere, werden die Herstellerangaben ermittelt. Darin werden typische innerstädtische und außerstädtische Fahrweisen simuliert. Aufgrund dieser Normung haben die Autohersteller die Möglichkeit, die gewonnenen Daten untereinander vergleichen zu können. Für den Verbraucher allerdings seien diese Daten oftmals wenig aussagekräftig.

Bei diesen Messungen, so erläutert Priester weiter, werde nicht der Kraftstoffverbrauch direkt ermittelt, sondern über den Schadstoffausstoß hochgerechnet. Da die Fahrweise jedes einzelnen Käufers selten mit diesen normierten Testvorgängen übereinstimmen, sei es logisch, dass diese beworbenen Verbrauchswerte oft nicht erreicht werden können. Schon die Benutzung der Klimaanlage würde den Kraftstoffverbrauch um etwa einen Liter auf 100 Kilometer in die Höhe treiben. Ferner habe auch die subjektive Fahrweise jedes Einzelnen entscheidenden Einfluss auf den Spritverbrauch. Auch ein Sachverständiger könne im Rahmen eines Rechtsstreits eine Verbrauchsmessung in rechtlich verwertbarer Hinsicht nur auf dem Rollenprüfstand durchführen.

Bewertung:

Priester hat eine sehr informative und lesenswerte Darstellung zum behandelten Thema abgeliefert. Wieder einmal zeigt sich, dass die von den Herstellern mit umfangreichen Angaben beworbenen Produkte mit großer Vorsicht zu genießen sind.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Markus Holzer

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