(openPR) Wesentliche Mängel fanden Professor Dr. Detlef Schläfke und Kollegen (Rostock) in einer großen Zahl forensisch-psychiatrischer Gutachten in Mecklenburg-Vorpommern. Das Problem besteht seit langem bundesweit, diagnostiziert die Autorengruppe in der Fachzeitschrift "Forensische Psychiatrie und Psychotherapie". Da Gerichte sich meist auf Gutachten stützen, sind folgenschwere Fehlurteile häufig.
Schläfke und Kollegen konzentrierten sich in ihrer Analyse auf den Bereich Sexualdelikte:
"19% der Gutachten wiesen keine Sexualanamnese auf, daneben fehlten häufig die Angaben zur Sexualität. In über 50% wurde keine Deliktvorgeschichte, in 20% kein Suchtmittelgebrauch erhoben. Im Rahmen der Diagnostik erfolgte oft kein Bezug zu den Klassifikationssystemen und wurden die psychologischen Zusatzbefunde nicht ausreichend in die Gesamtbewertung mit einbezogen. Außerdem wurde in 14% der Begutachtungen die Beurteilung der psychischen Verfassung nicht auf den Tatzeitpunkt abgestellt, daneben wurden die juristischen Schuldfähigkeitskriterin eher oberflächlich abgearbeitet und auch die prognostische Stellungnahme nicht kriteriengeleitet vorgenommen."
Schläfke und Kollegen präzisieren, was ein seriöses Gutachten enthalten sollte:
- Vollständigkeit in Anamnese und Untersuchung
- kriteriengeleitete klare Diagnostik auf wissenschaftlicher Grundlage
- Inbeziehungsetzung zur Tat
- begründete normative Umsetzung der psychischen Beeinträchtigung in die juristische Terminologie
Detlef Schläfke et al.: "Gutachtenanalyse von Sexualdelikten in Mecklenburg-Vorpommern"
in: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 2, 2006, S. 29-58








