(openPR) „Bedeutet das Abweichen von Leitlinien automatisch, daß ein Behandlungsfehler begangen wurde? Immer wieder fragen sich Ärzte, ob und wie weit Leitlinien ihre Therapiefreiheit einschränken. Grundsätzlich gilt: Leitlinien müssen nicht sklavisch befolgt werden. Ist es für die Behandlung eines Patienten nötig, darf und muß von ihnen abgewichen werden.“
Quelle: Ärzte Zeitung (18.10.06)
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/10/18/186a1301.asp?cat=/geldundrecht/recht
Vgl. dazu auch aus der Sicht des Medizinrechtlers D. Hart seinen Kurzbeitrag über Ärztliche Leitlinien – Rechtsrahmen, in Deutsches Ärzteblatt/ Jg. 102/ Heft 40 v. 07.10.05
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=48574
Ebenso hierzu den Kurzkommentar v. Lutz Barth unter
>>> http://www.iqb-info.de/Anmerkung_zu_Hart.htm
Ihr Lutz Barth – IQB
















