Verbindlichkeit von ärztlichen Leitlinien?
(openPR) „Bedeutet das Abweichen von Leitlinien automatisch, daß ein Behandlungsfehler begangen wurde? Immer wieder fragen sich Ärzte, ob und wie weit Leitlinien ihre Therapiefreiheit einschränken. Grundsätzlich gilt: Leitlinien müssen nicht sklavisch befolgt werden. Ist es für die Behandlung eines Patienten nötig, darf und muß von ihnen abgewichen werden.“
Quelle: Ärzte Zeitung (18.10.06)
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/10/18/186a1301.asp?cat=/geldundrecht/recht
Vgl. dazu auch aus der Sicht des Medizinrechtlers D. Hart seinen Kurzbeitrag über Ärztliche Leitlinien – Rechtsrahmen, in Deutsches Ärzteblatt/ Jg. 102/ Heft 40 v. 07.10.05
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=48574
Ebenso hierzu den Kurzkommentar v. Lutz Barth unter
>>> http://www.iqb-info.de/Anmerkung_zu_Hart.htm
Ihr Lutz Barth – IQB
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