openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Höhe der Steuergeldverschwendung im Jobcenter unbekannt

27.03.201917:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vor ca. einem Monat wurde aufgrund der Anfrage eines Bundestagsabgeordneten bekannt, dass im Jahr 2018 insgesamt 18 Millionen € an Kleinbeträgen bis 50 € durch die Jobcenter zurückgefordert wurden.

Die Kosten dieser Rückforderung beliefen sich hierbei auf 60 Millionen €.



Je geringer die Beträge aus der Rückforderungen sind, desto teurer wird das Eintreiben dieser Beträge. So belief sich die Rückforderung von Beträgen bis 20 € auf 4,6 Millionen €, verursachte jedoch Kosten in Höhe von 40,6 Millionen €.

Nach Bekanntwerden dieses Irrsinns haben wir beim Jobcenter der Städteregion Aachen angefragt, wie hoch die erzielten Einnahmen aus Kleinbeträgen bis 50 € im Jahr 2018 und wie hoch die Kosten des Verwaltungsaufwands hierfür waren.

Harald Siepmann, Mitglied des Städteregionstags und des Jobcenterbeirats äußert sich dazu wie folgt: „Auf kommunaler Ebene wird trotz hoher Steuereinnahmen immer noch an allen Ecken und Enden gespart. Dies betrifft unter anderem auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die in meinen Augen zu zögerlich vom Jobcenter bewilligt werden. Wir wollten nun wissen, wie hoch die Rückforderungen und der Verwaltungsaufwand für die Rückforderungen war, um abschätzen zu können, wie viel Steuergelder durch diese Rückforderungspraxis verbrannt werden.“

Die Antwort des Jobcenters der Städteregion Aachen war etwas überraschend. Es ist dem Jobcenter der Städteregion Aachen nicht bekannt, welchen Umfang die Rückforderungen bis 50 € haben, und wie hoch die Kosten für den Verwaltungsaufwand für Rückforderungen bis 50 € sind.

Auch ist nicht bekannt, wie die Daten auf Bundesebene ermittelt wurden.

Es wurde mitgeteilt, dass die ermittelten Werte ausschließlich bundesweit auslesbar sind. Somit liefert das Jobcenter der Städteregion Aachen zwar die Daten für die bundesweite Auswertung, kann sie jedoch selber nicht auswerten.

Dies ist natürlich praktisch, denn damit haben die Bürgerinnen und Bürger der Städteregion Aachen keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wie das Jobcenter der Städteregion Aachen mit ihren Steuergeldern umgeht.

Robert Schwedt, zuständig für die Sozialberatung der Partei DIE LINKE in der Städteregion Aachen und Mitglied im SprecherInnenrat der Landesarbeitsgemeinschaft Weg mit Hartz IV NRW, meint dazu: „Bei meinen zahlreichen Beiständen in den Jobcentern der Städteregion Aachen verweisen sowohl die Integrationsfachkräfte wie auch die SachbearbeiterInnen immer wieder darauf, dass die Leistungen steuerfinanziert sind, und mit diesen sorgsam umgegangen werden muss, augenscheinlich jedoch nicht dann, wenn es um die Verwaltung der Erwerbslosigkeit geht. Hier kann man Steuergelder mit beiden Händen zum Fenster hinauswerfen.“

Alleine schon der Tenor der Antwort ermöglicht es, einen Eindruck davon zu bekommen, welches Bild das Jobcenter der Städteregion Aachen von seinen „Kunden und Kundinnen“ hat, da in der Antwort von Überzahlungstatbeständen die Rede ist.

Somit werden aus den Opfern der Hartz IV-Gesetzgebung durch den Sprachgebrauch des Jobcenters der Städteregion Aachen Täter.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1043236
 435

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Höhe der Steuergeldverschwendung im Jobcenter unbekannt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von DIE LINKE. NRW LAG Weg mit HartzIV

Bild: Merkwürdige Werbung im Jobcenter DüsseldorfBild: Merkwürdige Werbung im Jobcenter Düsseldorf
Merkwürdige Werbung im Jobcenter Düsseldorf
Das Jobcenter Düsseldorf wirbt in der Eingangszone, auf Monitoren, massiv für seine ONLINE Termine. Die Werbebotschaften sollen über Titel wie „Selbst Dinos machen ONLINE Termine!“, „Selbst Pinguine machen ONLINE Termine!“, „Selbst Mäuse machen ONLINE Termine!“, etc. etc. vermittelt werden. Dies kommt nicht bei allen gut an. Marcel Nowitzki, Mitglied im SprecherInnenrat der Landesarbeitsgemeinschaft Weg mit Hartz IV NRW, sieht hierin eine Herabwürdigung der Betroffenen die keinen Onlinetermine vereinbart haben. Zitat: „Nicht alle Leistungsbe…
Die erneute Preiserhöhung des VRR-Sozialtickets ist ein Skandal
Die erneute Preiserhöhung des VRR-Sozialtickets ist ein Skandal
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) NRW „Weg mit Hartz IV“ der Partei DIE LINKE erklärt zur Erhöhung des Sozialticketpreises: „Das Sozialticket sollte die Aufgabe haben, allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten, damit auch finanziell und wirtschaftlich schwache Personen weder von der Mobilität noch von der aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben faktisch ausgeschlossen werden. Diese unsoziale Preispolitik jedoch führt dazu, dass sich Sozialleistungsberechtigte Mobilität nicht leis…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Schwellengebühr i.H.v. 300 € für durchschnittlichen FallBild: Schwellengebühr i.H.v. 300 € für durchschnittlichen Fall
Schwellengebühr i.H.v. 300 € für durchschnittlichen Fall
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12.12.2019 zum Aktenzeichen B 14 AS 48/18 R entschieden, dass das Jobcenter die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe der Schwellengebühr in Höhe von 300,00 € für einen durchschnittlichen Fall bezahlen muss. Aus der Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts Nr. 61/19 vom 12.12.2019 ergibt sich: Umstritten ist die …
Berlin: Friedrichstraße: Spezialisten beraten bis 30. November Hartz IV-Berechtigte kostenfrei
Berlin: Friedrichstraße: Spezialisten beraten bis 30. November Hartz IV-Berechtigte kostenfrei
… IV-Berechtigte kostenfrei -Jubiläumsangebot: 10 Jahre EIDINGER - MEIN GUTES RECHT.- Noch bis zum 30. November sollten Hartz IV-Berechtigte die günstige Gelegenheit nutzen, ihre JobCenter-Bescheide in der Berliner Sozialrechtskanzlei EIDINGER – MEIN GUTES RECHT überprüfen zu lassen und zwar -vorübergehend- gänzlich kostenfrei. Dabei geht es allerdings …
Mit weniger Bürokratie in die Selbständigkeit
Mit weniger Bürokratie in die Selbständigkeit
… Hartz-IV-Empfängers angemessenen Kosten ohne Berücksichtigung steuerlicher Aspekte abgezogen. Was das konkret für den Einzelnen bedeutet, muß im Zweifelsfall der Bearbeiter aus der ARGE/Jobcenter bzw. Grundsicherungsamt für den Existenzgründer entscheiden. Mit dem Vorschlag aus Strausberg wird für die Existenzgründer aus Hartz IV mit Tag der Existengründung der …
Bild: Jörg Nobis (AfD): "Die Teststrecke zeigt schon jetzt, dass E-Autobahnen eine Sackgasse sind"Bild: Jörg Nobis (AfD): "Die Teststrecke zeigt schon jetzt, dass E-Autobahnen eine Sackgasse sind"
Jörg Nobis (AfD): "Die Teststrecke zeigt schon jetzt, dass E-Autobahnen eine Sackgasse sind"
… Rückzug aus dem Projekt bereits damit begründet, dass E-Autobahnen schlicht zu aufwendig seien. Auch der Landesrechnungshof rügt die Durchführung des Versuchsvorhabens mittlerweile als Steuergeldverschwendung. Vor diesem Hintergrund erneuern wir unsere Forderung an Jamaika, das Projekt E-Auto-bahn in Schleswig-Holstein zu beenden – es ist und bleibt eine …
Bild: Jobcenter muss nicht für Corona-Test und Mehrkosten für Ernährung während Corona-Krise zahlenBild: Jobcenter muss nicht für Corona-Test und Mehrkosten für Ernährung während Corona-Krise zahlen
Jobcenter muss nicht für Corona-Test und Mehrkosten für Ernährung während Corona-Krise zahlen
Das Sozialgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 26.03.2020 zum Aktenzeichen S 16 AS 373/20 ER entschieden, dass das Jobcenter weder die Kosten für einen Corona-Test zahlen noch einen Mehrbedarf für angeblich wegen der Corona-Krise erhöhter Ernährungskosten gewähren muss. Aus der Pressemitteilung des SG Frankfurt Nr. 2/2020 vom 15.04.2020 ergibt sich: Der …
Bundessozialgericht hält Aufrechnung von Kautionsdarlehen grundsätzlich für zulässig
Bundessozialgericht hält Aufrechnung von Kautionsdarlehen grundsätzlich für zulässig
In seinem am 28.11.2018 erlassenen Urteil zur Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen, bestätigt das Bundessozialgericht die Praxis der Jobcenter, die geleisteten Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile mit 10 % des Regelsatz zurückzufordern. Der Tenor der Begründung ist: „Weil es im Gesetz steht, ist das Darlehen aufzurechnen.“ Robert …
Bild: Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahltBild: Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt
Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos …
Bild: Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahltBild: Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt
Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt
… ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos gekündigt hatte. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter die fristlose Kündigung darauf gestützt, dass das Jobcenter die Miete für die Mieter trotz Abmahnung immer wieder verspätet gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass dem Mieter ein etwaiges Verschulden des Jobcenters …
Bild: Keine Kostenübernahme des Jobcenters für eine möblierte Kleinwohnung in Höhe von 37,50 Euro pro m²Bild: Keine Kostenübernahme des Jobcenters für eine möblierte Kleinwohnung in Höhe von 37,50 Euro pro m²
Keine Kostenübernahme des Jobcenters für eine möblierte Kleinwohnung in Höhe von 37,50 Euro pro m²
Das Sozialgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 10.07.2020 zum Aktenzeichen S 46 AS 142/20 ER entschieden, dass das Jobcenter nicht verpflichtet werden kann, eine Kostenzusage für die Übernahme der geplanten Anmietung einer möblierten Kleinwohnung zum Preis von 450 Euro bei einer Größe von 12 m² zu übernehmen. Aus der Pressemitteilung des SG Oldenburg …
Bild: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher übernehmenBild: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher übernehmen
Jobcenter muss Kosten für Schulbücher übernehmen
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 08.05.2019 zu den Aktenzeichen B 14 AS 6/18 und B 14 AS 13/18 R entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen sind, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Aus der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts Nr. 14 vom …
Sie lesen gerade: Höhe der Steuergeldverschwendung im Jobcenter unbekannt