(openPR) Vor fast einem Jahr verkündete das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018, dass die bisherige Berechnung der Einheitswerte für Grundstücke und Häuser in Westdeutschland auf dem Stand von 1964 verfassungswidrig ist. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende 2019 zur Neuregelung der Einheitswertermittlung gegeben. Das die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte "veraltet" seien und zu einer "gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen" führen, leuchtet ein. Hat es doch in der Zwischenzeit einiges an Verschiebungen gegeben, sei es die Abwanderung aus ländlichen Gegenden in die Ballungszentren, oder etwa der Strukturwandel und Niedergang oder Aufstieg ganzer Regionen in Deutschland.
Nach monatelangen Beratungen haben sich Bund und (fast alle) Länder am vergangenen Donnerstag auf Eckpunkte einer Reform der Grundsteuer geeinigt. Allerdings blockiert Bayern das ausgehandelte Konzept.
Vereinfachungen auf den Weg gebracht
Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer geeinigt und das bisher kursierende Modell des Bundesfinanzministers an einigen Punkten vereinfacht. Scholz‘ wertabhängiges Modell, bei dem auch die Mietkosten in die Berechnung einfließen sollten, soll somit verschlankt und entbürokratisiert werden. Die Länder beauftragten den Bundesminister mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs. Die Integration weiterer Vorschläge ist jedoch weiterhin möglich.
Der nun ausgehandelte Kompromiss enthält folgende Punkte:
Auf die Erhebung jeder einzelnen Miete wird verzichtet. Stattdessen sollen die aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten berücksichtigt werden. Dabei werden Preisgruppen gebildet. Eine einzelne Anrechnung ist für Mieten vorgesehen, die unterhalb dieser Preisgruppen liegen. Für selbstgenutztes Wohneigentum soll ein eigener Mietwert ermittelt werden.
Um eine finanzielle Überbelastung gerade in Ballungszentren zu vermeiden, wird für bestimmte Wohnungen die Steuermesszahl abgesenkt. Dies soll unter anderem für den sozialen Wohnungsbau, kommunale und genossenschaftliche Wohnungen sowie für Vereine und gemeinnützige Unternehmen gelten.
Das Baujahr wird ein Berechnungsfaktor sein, wird aber erst für Gebäude ab 1948 detailliert erhoben. Davor genügt die Einstufung als „Gebäude erbaut vor 1948”.
Bodenrichtwerte werden in die Berechnung einfließen, können allerdings zu größeren Zonen, z. B. als „Ortsdurchschnittswert”, zusammengefasst werden.
Die Berechnung für Geschäftsgrundstücke soll ebenso vereinfacht werden. Einzelheiten hierzu werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erwartet.
Die Steuermesszahl soll bei 0,325 Promille liegen. Die Festlegung des Hebesatzes soll weiterhin den Kommunen vorbehalten bleiben.
Bayern blockiert
Ob der nun ausgehandelte Kompromiss so wirklich in die Tat umgesetzt wird, bleibt fraglich. Bayern sperrt sich gegen die Änderungsvorschläge und sieht diese als „nicht zustimmungsfähig” an. Das jetzige Konzept sei demnach zu bürokratisch und führe zu Mieterhöhungen. Zudem seien verfassungsrechtliche Fragen nach wie vor ungeklärt. Bayern plädiere daher weiterhin für ein Flächenmodell und verlangt einen kompletten Neustart der Verhandlungen. Aber auch eine landesspezifische Regelung der Grundsteuer wird in Bayern nicht ausgeschlossen.
Wenn man nicht mehr weiter weiß, macht man einen Arbeitskreis
Da auf Länderebene keine Lösung abzusehen ist, spricht sich Bayerns Ministerpräsident für eine Arbeitsgruppe auf Koalitionsebene aus. Trotz der Einigung der übrigen 15 Bundesländer scheint der Weg bis zu einer Übereinkunft noch weit. Die neue Berechnungsformel muss jedoch bis zum 31. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein, sonst droht den Kommunen ein Zahlungsausfall. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer mit einem Aufkommen von 14 Milliarden Euro die wichtigste Einkommensquelle der Kommunen.
Ob es unterm Strich dadurch teurer oder billiger wird, sei dahingestellt, da die Kommunen über den Hebesatz (Grundsteuer B) nochmal eine Stellschraube haben, an der sie bisweilen heftig drehen. So ist etwa Bergneustadt in NRW mit einem Hebesatz von 959% einer der teuersten Standorte Deutschlands, was zu einer Grundsteuer wie in den teuersten Großstädten führen kann.
Unterm Strich soll das Steueraufkommen unverändert bleiben, aber trotzdem kann die Neuberechnung der Grundsteuer sich regional auf die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie auswirken. Hierzu sollte man im Zweifelsfall mit Experten, etwa eine Hausverwaltung oder Immobilienverwaltung sprechen.
Mehr zur Einigung in der Grundsteuer-Reform: https://www.hausverwaltung-koeln.com/vorlaeufige-einigung-bei-der-grundsteuer/
Weiterhin steigende Immobilienpreise in 2019
Nichtsdestotrotz ist für 2019 weiterhin mit einem Anstieg der Immobilienpreise zu rechnen. So wurden bereits 2018 in mehr als 90 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte höhere Verkaufspreise erzielt als noch im Vorjahr. Das geht aus dem neuen Wohnatlas 2019 der Postbank hervor. Und übertrifft damit die ursprünglichen Prognosen von 2018 deutlich.
Die durchschnittlichen Quadratmeterpreise stiegen in 365 von 401 untersuchten Kreisen und Städten an. Inflationsbereinigt lag der Zuwachs im bundesweiten Mittel bei 7,2 Prozent. Zum Vergleich: 2017 verzeichneten lediglich 242 Kreise einen Preisanstieg.
München Spitzenreiter mit mehr als 7.000 Euro pro Quadratmeter
Am teuersten ist und bleibt München. 2018 lag der Durchschnittswert für Bestandsbauten bei 7.509 Euro je Quadratmeter und damit erstmals über der 7.000-Euro-Schwelle. Das entspricht einem Zuwachs von 8,7 Prozent gegenüber 2017. Auf Platz zwei folgt Frankfurt am Main. In der Bankenmetropole kostete der Quadratmeter durchschnittlich 5.058 Euro, gefolgt von Hamburg mit 4.587 Euro je Quadratmeter. Den größten Preisanstieg verzeichnete Berlin. In der Hauptstadt kletterten die Preise um 11,4 Prozent auf durchschnittlich 4.166 Euro.
„Immobilienboom” auch auf dem Land
Viele Kaufinteressenten weichen aus finanziellen Gründen auf das Umland und ländliche Regionen aus – was auch dort zu Preissteigerungen führt. Im südthüringischen Suhl verteuerten sich Immobilien beispielsweise um knapp 50 Prozent. Mit durchschnittlich 1.655 Euro ist der Quadratmeter hier aber noch immer deutlich günstiger als in den Städten.
So lange die Zinsen niedrig und damit Baukredite günstig bleiben, wird es da wohl keine Entspannung geben. Dies kann allerdings auch dazu führen, dass die Preise in begrenzten Märkten, z. B. in Szenevierteln in den Städten, überhitzen könnten. Wer Immobilien nicht nur zum Eigenbedarf nutzt, sondern als Investment (Betongold) sieht, der ist sicherlich mit einer professionellen Hausverwaltung gut beraten.
Mehr Infos zu steigenden Immobilienpreisen 2019 unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/wohnatlas-2019-immobilienpreise-steigen/









