(openPR) DBV befürchtet Verschiebung der Grundsteuerbelastung
19.02.2004 - Die auf der letzten Finanzministerkonferenz von den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz vorgeschlagenen Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer führen nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zu erheblichen Verschiebungen der Grundsteuerbelastung. Die für die Land- und Forstwirte über die Flächenbesteuerung geltende Grundsteuer A soll zwar abgeschafft werden, doch gleichzeitig sollen land- und forstwirtschaftliche Wohnhäuser und Betriebswohnungen in die Grundsteuer B überführt werden. Dies hätte zur Folge, dass in einigen Regionen mehr, in anderen weniger Grundsteuer gezahlt werden müsste. Wegen der damit verbundenen Abschaffung der Einheitsbewertung, die entscheidenden Einfluss unter anderem auf die Bemessung der Beiträge für die Agrarsozialpolitik, die Erbschaftsteuer sowie die Abfindung nach der Höfeordnung hat, warnt der DBV davor, die Vorschläge der Finanzminister von Bayern und Rheinland-Pfalz unverändert zu realisieren.
Die Grundsteuer A basiert derzeit auf der an der Ertragsfähigkeit orientierten Einheitsbewertung. Dies führt dazu, dass Betriebe mit hohen Bodenzahlen und großen Wohnhäusern höhere Grundsteuerbelastungen haben. Umgekehrt verhält es sich bei Betrieben mit schlechteren Böden. Die vorgeschlagene Reform der Grundsteuer würde dies verändern. Denn land- und forstwirtschaftliche Wohnhäuser und Betriebswohnungen sowie Hofstellen sollen nach der Grundsteuer B besteuert werden, die ihrerseits auf eine neue Bemessungsgrundlage gestellt wird. Wohnhäuser und Betriebswohnungen sollen danach mit einem Pauschalansatz von 800 Euro pro m2 bewertet werden. Gegenüber der derzeitigen Rechtslage würde dies zu einem durchschnittlich höheren Ansatz des Wohnungswertes führen. Der DBV gibt zu bedenken, dass für Wohnhäuser wegen der land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten (Bewertungsabschläge für Geräusch- und Geruchsemissionen) ein reduzierter Ansatz von 400 Euro pro m2 angebrachter wäre.
Die Bewertung der Hofstelle, also des die Wohngebäude umgebenden Grund und Bodens, soll entsprechend den vorgeschlagenen Eckpunkten künftig nach Bodenrichtwerten erfolgen. Bei Bodenrichtwerten handelt es sich um einen aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenwert je m2. In Gebieten mit hohen Kaufpreisen pro m2 würde dies demnächst erhebliche Steuererhöhungen bedeuten. Wegen der hohen Grundstückspreise im Süden Deutschlands erwartet der DBV dann ein Nord-Süd-Gefälle. So müssten nach DBV-Berechnungen Landwirte im Süden Deutschlands das Fünffache der jetzigen Grundsteuer zahlen, hingegen Landwirte im Norden teilweise nur ein Fünftel von dem, was sie derzeit aufzubringen haben.








