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Die Impressumspflicht - wer ist betroffen?

16.10.200617:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vermeidung von Abmahnungen wegen Fehlern im Impressum

Seit sich das World Wide Web immer mehr zu einem weltweiten Marktplatz entwickelt hat, müssen auch die Nutzer dieses Mediums die rechtlichen Vorgaben bei dessen Verwendung beachten.

Der durchschnittliche Nutzer möchte heutzutage nicht nur durch das Netz surfen, sondern eine eigene Webseite aufbauen. Dort kann sich jeder individuell darstellen, seine Interessen vertreten, private Informationen veröffentlichen, etc. Was aber ist noch "privat"? Dieser Begriff sorgt häufig für Verwirrungen, denn die Bezeichnung "private Nutzung" deckt sich keineswegs mit dem Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch. Auch wenn eine Person lediglich ein Gästebuch auf der eigenen Homepage eingestellt hat und Informationen über den eigenen Freundeskreis, kann diese Webseite nach den gesetzlichen Begriffen bereits als "geschäftsmäßig" im Sinne des Teledienstgesetz gelten.

Sobald die Schwelle zur geschäftsmäßigen Betreibung einer Webseite überschritten ist, sind bestimmte rechtliche Vorschriften, wie z.B. das Einstellen eines Impressums, zur Pflicht. Wird diese Pflicht nicht beachtet, drohen kostenpflichtige Abmahnungen.

Die Rechtsanwältin Nina Heussen aus München hat hierzu einen umfassenden Artikel auf ihrer Webseite eingestellt - http://www.anwaeltin-heussen.de/Articles/ImpressumspflichtfurWebse.html. Hier kann man selbst nachlesen, ob man bereits "geschäftsmäßig" handelt und welche Informationen dann in einem Impressum eingestellt werden müssen.

Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstraße 2
80331 Müncheh

Tel: 20604130

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