(openPR) Das bislang als rechtssicher geltende Double Opt In Verfahren gerät ins wanken. Ein aktuelles Urteil des OLG München macht den Newsletterversand künftig deutlich unsicherer (daniel-gremm.de/newsletterversand-olg-muenchen-urteil-illegal/1936). Einige Rechtsexperten sprechen sogar von krassem Fehlurteil oder Katastrophe.
Was ist passiert? Das OLG München hat in einem Fall entschieden, dass sogar die Bestätigungsmail im Double Opt In Verfahren rechtlich angreifbar ist.
Wie soll man nun reagieren? Anna Kastner, Anwältin und Expertin in IT-Recht, rät in einem Interview mit Daniel Gremm Anfang Januar 2013, besonders auf die genaue Dokumentation des Anmeldeverfahrens zu achten. Zudem sollten die Widerspruchsmöglichkeit als auch die Impressumspflicht im Newsletter nicht übersehen werden, um auch hier rechtlich nicht angreifbar zu sein.











