(openPR) Unsere Bundesjustizministerin sieht allen anderen voran keinen strafrechtlichen Reformbedarf für die in Wissenschaft, Literatur und Rechtsprechung heftig umstrittenen Fragen der Sterbehilfe resp. der Sterbebegleitung.
Professionelle Bereichsethiker, aber auch die Anwaltschaft als ein sog. Organ der Rechtspflege schicken sich an, dieses Terrain für sich zu besetzen und die zur Gesetzgebung Berufenen hüllen sich trotz guter Argumente für eine gesetzliche Regelung nach wie vor in vermeintliches Stillschweigen – vermeintlich deshalb, weil zumindest die Erklärungen nicht ganz unwesentlicher politischer Mandatsträger eher darauf schließen lassen, dass es keine strafrechtliche Neuregelung geben wird.
Eigentlich beansprucht das Recht für sich nach seinem Selbstverständnis die Rolle, gesellschaftliche Probleme nach den Wertmaßstäben und in den Grenzen des Verfassungsrechts vernünftig regeln zu wollen. Prinzipiell gilt das - offensichtlich als Mythos - zu enttarnende Grundideal, wonach alle Bürger – also die Ärzteschaft – von den inhaltlichen Wertdefinitionen und deren prozeduraler Verwirklichung gleichermaßen betroffen sind und sie nachvollziehen sollten.
>>> mehr dazu unter
http://www.iqb-info.de/Sendboten.htm
Ihr Lutz Barth