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Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids

Bild: Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids
Steuerberater Münster- Schulze Wenning
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(openPR) Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids bei Eintragung unter einer falschen Kennziffer durch den Steuerpflichtigen

Trägt ein Steuerpflichtiger die Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung in seiner Steuererklärung irrtümlich in einer falschen Spalte ein und hat dies eine verminderte Abzugsfähigkeit der entsprechenden Aufwendungen zur Folge, kann der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Ein Notar hatte seine Einkommensteuererklärungen selbst bearbeitet und die Beiträge zum Versorgungswerk in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ irrtümlich in der Spalte „Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht“ eingetragen.

Entsprechende Bescheinigungen des Versorgungswerks waren den Steuererklärungen beigefügt. Erst nach Bestandskraft der jeweiligen Steuerbescheide erkannte er den Fehler und beantragte die Berichtigung der Bescheide mit der Begründung, es läge eine offenbare Unrichtigkeit vor. Das Finanzamt lehnte dies mit dem Hinweis ab, es handele sich um einen Rechtsanwendungsfehler.

Das Finanzgericht Düsseldorf schloss sich der Auffassung des Notars an. Es sei dem Finanzamt aufgrund der vorgelegten Bescheinigungen ohne weitere Sachverhaltsermittlung möglich gewesen, den Fehler zu erkennen.

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