(openPR) Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids bei Eintragung unter einer falschen Kennziffer durch den Steuerpflichtigen
Trägt ein Steuerpflichtiger die Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung in seiner Steuererklärung irrtümlich in einer falschen Spalte ein und hat dies eine verminderte Abzugsfähigkeit der entsprechenden Aufwendungen zur Folge, kann der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Ein Notar hatte seine Einkommensteuererklärungen selbst bearbeitet und die Beiträge zum Versorgungswerk in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ irrtümlich in der Spalte „Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht“ eingetragen.
Entsprechende Bescheinigungen des Versorgungswerks waren den Steuererklärungen beigefügt. Erst nach Bestandskraft der jeweiligen Steuerbescheide erkannte er den Fehler und beantragte die Berichtigung der Bescheide mit der Begründung, es läge eine offenbare Unrichtigkeit vor. Das Finanzamt lehnte dies mit dem Hinweis ab, es handele sich um einen Rechtsanwendungsfehler.
Das Finanzgericht Düsseldorf schloss sich der Auffassung des Notars an. Es sei dem Finanzamt aufgrund der vorgelegten Bescheinigungen ohne weitere Sachverhaltsermittlung möglich gewesen, den Fehler zu erkennen.
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In einem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall ging es um die Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der die Fahrbahn ohne Beachtung des fließenden Verkehrs überqueren wollte.
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Da auch ein Mitverschulden des Pkw-Fahr…
Nur durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Aus diesem Grund kann eine eingeräumte Sicherheit für fremde Verbindlichkeiten ohne Bezug zum Betrieb nicht zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führen. Dies gilt auch für die Einräumung von und Folgebelastungen durch Grundschuldbestellungen für Gesellschaften im Konzernverbund ohne geschäftliche Beziehung zueinander.
Diese Beurteilung des Bundesfinanzhofs hatte schwerwiegende Folgen für das dem Konzern E angehörende Unternehmen A. Es verpachtete dem zum Konze…
BFH: Einkünfte falsch erfasst - Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids
Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann vom Finanzamt nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14. Januar 2020 bekräftigt (Az.: VIII R 4/17).
Auch dem Finanzamt unterlaufen Fehler. Liegt den Fehlern ein offensichtliches sog. mechanisches …
… - trotz Kurzarbeitergeld. Aber auch im folgenden Jahr bei der Einkommensteuererklärung wirken die Kurzarbeitszeiten nach. Spätestens beim Erhalt des nächsten Einkommensteuerbescheids droht vielen Betroffenen eine Nachzahlung.
Grund ist der sogenannte Progressionsvorbehalt, unter dem das Kurzarbeitergeld steht.
Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld …
… der Fehler erkannt und der Einkommensteuerbescheid nach § 129 Satz 1 AO berichtigt.
Das Finanzgericht vertrat die Auffassung, dass das Finanzamt zur Berichtigung des Einkommensteuerbescheids berechtigt gewesen sei.
Der BFH ist dem nicht gefolgt und hat auf die Revision des Steuerpflichtigen das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben.
Nach Auffassung des …
… im Verhältnis zur Schweiz, sondern auch im Verhältnis zum sonstigen Ausland. Die oben erwähnte einzig mögliche „Gegenmaßnahme“ der Selbstanzeige mit vollständiger Berichtigung der Steuererklärungen erfordert vom Steuerpflichtigen, dass er sämtliche Einkünfte aus dem noch nicht verjährten Zeitraum nacherklärt. „Bei einer Selbstanzeige müssen allerdings …
… an diese Situation angepasst werden. Als Nachweis dient ein aktueller Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes, aus dem die Einkommensänderung hervorgeht.
Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge vorläufig entrichtet wurden, erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung für dieses Kalenderjahr rückwirkend im Rahmen …
… Namensänderung zurückgewiesen.
Der gemäß § 48 Abs. 2 PStG zulässige Antrag der Person ist unbegründet. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Geburteneintrags des Vornamens der Person vorliegen. Die beantragte Änderung des Personenstandsregisters des Inhalts, dass der Vorname der Person „Sandrao“ und nicht „Sandra“ …
… Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Es liegt demnach im Ermessen der Finanzbehörde eine solche Berichtigung vorzunehmen, wenn eine Unrichtigkeit im Sinne der Vorschrift entdeckt wird. Satz 2 gewährt dem Steuerschuldner einen Anspruch auf Berichtigung, soweit er ein …
… - trotz Kurzarbeitergeld. Aber auch im folgenden Jahr bei der Einkommensteuererklärung wirken die Kurzarbeitszeiten nach. Spätestens beim Erhalt des nächsten Einkommensteuerbescheids droht vielen Betroffenen eine Nachzahlung.
Grund ist der sogenannte Progressionsvorbehalt, unter dem das Kurzarbeitergeld steht.
Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld …
… dem Landgericht Bochum eine Grundsatzentscheidung im Recht der Familiennamen erwirken.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die personenstandsrechtliche Berichtigung eines Familiennamens, den Standesbeamte Ende des 19. Jahrhunderts und bei nachfolgenden Generationen fehlerhaft in Personenstandsurkunden eingetragen hatten. Nachdem die Verwaltungsbehörde …
… Zwischenergebnis im Feststellungsbescheid fest.
Ebene 2: Das Wohnstättenfinanzamt des Anlegers erhält diesen Feststellungsbescheid und bezieht diesen bei Erlass des Einkommensteuerbescheids mit ein.
Inhaltlich können Anleger einen Feststellungsbescheid, eine Mitteilung über diese Feststellung oder einen Einkommensteuerbescheid erhalten. In Einzelfällen …
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