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Steuerberater Münster - Schulze Wenning

Steuerberater Münster - Schulze Wenning

Steuerberatungsgesellschaft mbH Herr Dieckmann Weseler Straße 111-113 48151 Münster Telefon: 0251 97 22 70 E-Mail: email@schulze-wenning.de Internet: https://www.schulze-wenning.de

Über das Unternehmen

Steuerberater Münster - Schulze Wenning - Ihr persönlicher Steuerberater

Die Anforderungen für den Steuerberater sind in der heutigen Zeit gestiegen. Das klassische Anlegen von Akten gehört inzwischen der Vergangenheit an.

Internet der Dinge 4.0 heißt das Zauberwort. Hierzu zählen auch die Belege digital in einer sogenannten Cloud zu speichern. Wir als Ihr Steuerberater in Münster geben Ihnen das nötige Werkzeug in die Hand, um Ihre Belege nicht nur schnell, sondern auch rechtskomform nach GoBD zu sichern. Zudem haben wir uns auf das Im- und Exportieren von Dateien spezialisiert. Das bedeutet, wir kennen uns mit den nötigen Schnittstellen im E-Commerce-Bereich sehr gut aus.

Ganz gleich ob Amazon, Paypal, Ebay, JTL, Lexware oder andere Warenwirtschaftsysteme, wir haben die nötigen Schnittstellen, um jegliche Art von Buchungen ohne Probleme in unser System zu importieren.

Um die Arbeit für unsere Mandanten zu vereinfachen, bietet wir darüber hinaus auch ein eigenes Programm zum Buchen von Belege an. Neben einer einfachen OCR-Erkennung können Sie z.B. Ihre Rechnungen schnell schreiben, ablegen oder überweisen. Unsere Kanzlei ist seit über 30 Jahren in der Steuerberatung tätig.

Das vertrauensvolle Verhältnis der Mandanten zu unserer Kanzlei basiert auf der langjährigen Erfahrung und steten Verantwortungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Steuerberater und ihr Team sich engagiert und kompetent für Sie einsetzen wird.

Persönliche Betreuung aus Münster

Sie werden durch Ihren persönlichen Steuerberater betreut. Er kennt Ihre Firma und hilft Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen. Da er sich auch um Ihre Finanzbuchführung kümmert, weiß er, ob Ihre Steuervorauszahlungen zutreffend sind. Er wird diese für Sie anpassen lassen bzw. Sie rechtzeitig informieren, dass Sie Rücklagen für Steuerzahlungen bilden können.

Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist ebenso durch ihn möglich. Ihre Zahlen können, da sie gleich korrekt verbucht werden, für viele Auswertungen genutzt werden. Planungsrechnungen können mit den erzielten Werten verglichen werden. Mit unserem Flatrate-Steuerberatungspaket steht Ihr Berater Ihnen per Telefon, Mail oder persönlich zur Verfügung.

Unaufgefordert wird er Sie über für Sie interessante Steuergestaltungsmöglichkeiten informieren. Die Wirkung neuer Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen wird er für Ihren Fall prüfen. Wir wollen für Sie gut zu erreichen sein.

Unser Büro an der Weseler Straße 111 liegt zentral und verfügt über ausreichend für Sie reservierte Parkplätze.

Wir sorgen für die geringste Steuer.

Aktuelle Pressemitteilungen von Steuerberater Münster - Schulze Wenning
Bild: Keine Haftung des Autofahrers bei grobem Verschulden eines FußgängersBild: Keine Haftung des Autofahrers bei grobem Verschulden eines Fußgängers
Steuerberater Münster - Schulze Wenning

Keine Haftung des Autofahrers bei grobem Verschulden eines Fußgängers

In einem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall ging es um die Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der die Fahrbahn ohne Beachtung des fließenden Verkehrs überqueren wollte. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Fußgänger den Unfall dadurch verursacht, dass er grob fahrlässig gegen das Gebot verstoßen hat, die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zu überqueren. Dieses Mitverschulden des Fußgängers wiege so schwer, dass die allgemeine Betriebsgefahr des Pkw dahinter zurücktritt. Da auch ein Mitverschulden des Pkw-Fahr…
17.10.2019
Bild: Betriebsausgabenabzug nur für betriebsbezogene GrundschuldbelastungenBild: Betriebsausgabenabzug nur für betriebsbezogene Grundschuldbelastungen
Steuerberater Münster - Schulze Wenning

Betriebsausgabenabzug nur für betriebsbezogene Grundschuldbelastungen

Nur durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Aus diesem Grund kann eine eingeräumte Sicherheit für fremde Verbindlichkeiten ohne Bezug zum Betrieb nicht zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führen. Dies gilt auch für die Einräumung von und Folgebelastungen durch Grundschuldbestellungen für Gesellschaften im Konzernverbund ohne geschäftliche Beziehung zueinander. Diese Beurteilung des Bundesfinanzhofs hatte schwerwiegende Folgen für das dem Konzern E angehörende Unternehmen A. Es verpachtete dem zum Konze…
19.03.2019
Bild: Berücksichtigung von Sanierungskosten bei Ermittlung des Ertragswerts eines bebauten GrundstücksBild: Berücksichtigung von Sanierungskosten bei Ermittlung des Ertragswerts eines bebauten Grundstücks
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Berücksichtigung von Sanierungskosten bei Ermittlung des Ertragswerts eines bebauten Grundstücks

Der Verkehrswert von Mietwohngrundstücken ist für steuerliche Zwecke regelmäßig im Ertragswertverfahren zu ermitteln. Bauschäden sind in diesem Verfahren nur insoweit zu berücksichtigen, als sie sich auf den Verkehrswert auswirken. Hat ein bebautes Grundstück trotz hohen Alters eine notwendige durchgreifende Sanierung nicht erfahren, liegt ein Bauschaden vor. In diesem Fall ist im Rahmen der Wertermittlung u. a. bei den nachhaltig erzielbaren Erträgen von einem mangelfreien Objekt auszugehen und das Ergebnis der Wertermittlung um die aufzuwen…
05.03.2019
Bild: Berichtigung eines EinkommensteuerbescheidsBild: Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids
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Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids

Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids bei Eintragung unter einer falschen Kennziffer durch den Steuerpflichtigen Trägt ein Steuerpflichtiger die Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung in seiner Steuererklärung irrtümlich in einer falschen Spalte ein und hat dies eine verminderte Abzugsfähigkeit der entsprechenden Aufwendungen zur Folge, kann der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Ein Notar hatte seine Einkommensteuererklärungen selbst bearbeitet und die Beiträge zum Versor…
25.01.2019
Bild: Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig seinBild: Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
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Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein

Ein Verein mit gewerblichen Einkünften feierte sein 25 jähriges Bestehen von Freitag bis Sonntag in aufwendigem Rahmen mit 450 Personen (Vereinsmitglieder, Geschäftspartner und Arbeitnehmer). Die Gesamtkosten betrugen 240.000 €. Neben der Vorstandssitzung, der Mitgliederversammlung und der Jubiläumsveranstaltung gab es ein umfangreiches Rahmenprogramm, wie Beachparty, Jubiläumsmarkt und Schifffahrt auf dem Rhein mit Abendessen. Der Verein bezahlte auch alle Übernachtungskosten. Die auf Übernachtungen und Rahmenprogramm entfallenden Kosten be…
22.01.2019
Bild: Anspruch auf Kita-Platz ist per einstweiliger Anordnung durchsetzbarBild: Anspruch auf Kita-Platz ist per einstweiliger Anordnung durchsetzbar
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Anspruch auf Kita-Platz ist per einstweiliger Anordnung durchsetzbar

In einem vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen entschiedenen Fall haben Eltern eines knapp zweijährigen Kinds im Wege einer einstweiligen Anordnung erwirkt, dass ihr Kind vorläufig in einer Kindertageseinrichtung betreut wird. Der Platz war den Eltern zuvor von der Stadt Münster verweigert worden. Nach Auffassung des Gerichts war das Verfahren der Stadt Münster zur Vergabe der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten nicht ordnungsgemäß. Die von der Stadt bei der Vergabe der Plätze herangezogenen Kriterien eröffneten zum …
06.11.2018
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