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Problemhäufung beim Öko-Vertrieb UDI.

Bild: Problemhäufung beim Öko-Vertrieb UDI.
LOGO des BSZ e.V.
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(openPR) Vor einiger Zeit feierte die UDI 20-jähriges Jubiläum. 540 Millionen Euro hat der Nürnberger Anbieter in dieser Zeit bei 17.200 Anlegern eingesammelt. Das Geld floss in Windkraft-, Biogas- und Solarprojekte sowie in eine „grüne“ Immobilie. Doch nun häufen sich die Probleme.



Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors einen aktuellen Bericht vom 23.01.2019 auf www.investmentcheck.de wieder:

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Da läuft einiges aus dem Ruder. Führender Öko-Vertrieb UDI muss immer mehr Probleme einräumen.

Georg Hetz hat das von ihm vor 20 Jahren gebaute und die ganze Zeit als Kapitän gelenkte „Schiff UDI“ verlassen. Mit wie viel Wasser im Rumpf der neue Kapitän Stefan Keller zu kämpfen hat, ist nicht ganz klar. Aber wenig ist es nicht. Schon im November 2018 berichtete investmentcheck von Forderungsausfällen und einem nicht zurückbezahlten Nachrangdarlehen. Das war nur die Spitze des Eisberges, wie weitere Recherchen nun offenbaren.

Festzinsen.

In 20 Jahren hat UDI (Umwelt Direkt Invest) über eine halbe Milliarde Euro bei Anlegern gesammelt. Sehr viele Angebote wurden unter dem Schlagwort „Festzins“ verkauft. Doch so sicher, wie das Marketingstichwort suggeriert, sind die Nachrangdarlehen nicht. Im Gegenteil: Reihenweise werden die zugesagten Zinsen nicht plangemäß überwiesen. Bei der Energie-Festzins-Serie liegen die Zinszahlungen für die Nummern 2 bis 7 seit 2016 unter Plan. Doch damit nicht genug. Die Jahresabschlüsse 2017 zeigen erhebliche „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile“. Das liegt daran, dass die mit dem Anlegerkapital eingegangenen Investments teilweise mit massiven Schwierigkeiten kämpfen und UDI entsprechende Abschreibungen auf das Anlagevermögen vornahm.

Blind-Pool-Problem.

Viele Angebote hat UDI als Blind-Pool aufgelegt. Das heißt, die Anleger zeichneten die Produkte ohne zu wissen, was genau mit ihrem Geld passiert. Sie mussten dem Management blind vertrauen. Doch das ist sehr gefährlich, wenn die Geschäftsführung auch für Gesellschaften verantwortlich ist, die nicht gut laufen. Die Versuchung, dort Löcher mit frischem Geld zu stopfen, ist dann sehr groß. So könnte es beispielsweise beim UDI Energie Festzins 12 gewesen sein. Dieses noch jüngere Angebot wurde erst im September 2017 aufgelegt. Die Platzierung endete Mitte Dezember mit 15 Millionen Euro. Ein erheblicher Teil des Anlegerkapitals investierte UDI noch im selben Jahr. Angeblich unter Wahrung klar definierter „UDI-Qualitätskriterien“. Und trotzdem mussten schon eine Reihe von vergebenen Nachrangdarlehen Ende 2017, also nur Wochen später, wertberichtigt werden. Ein neutrales Management hätte vermutlich nicht in problembehaftete Projekte wie die „NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG“, die „Top 3 Biogas GmbH & Co. KG“ oder die „UDI Biogas Italia GmbH & Co. KG“ investiert.

Nichtrückzahlungen.

Über nicht plangemäß gezahlte Zinsen hinaus gehen die Schwierigkeiten bei der Serie „te Solar Sprint“. Von der nicht geleisteten Rückzahlung fälliger Gelder per 30. Juni 2018 berichtete Investmentcheck im November 2018. Bis heute ist die Rückzahlung trotz zwischenzeitlichem Rückzahlungsversprechen nicht erfolgt. Nun kam noch das Ausbleiben beim Angebot Nummer III hinzu. Eigentlich waren die 2015 gesammelten 6,9 Millionen Euro Ende 2018 fällig. Anfang dieses Jahres teilte Stefan Keller den Anlegern mit, dass die Projektgesellschaften, die das Geld der Anleger erhalten hatten, „aktuell aufgrund der rechtlichen Bedingungen der Nachrangdarlehen keine Zahlungen an den Nachrangdarlehensgeber tätigen dürfen“. Doch damit nicht genug. Wie schlimm es um die Projektgesellschaften bestellt ist, offenbart eine 11a-Mitteilung zu dem Angebot IV dieser Serie. Darin heißt es, die Münchner MEP-Werke, die „für Umsetzung von Neugeschäft wie auch für das Servicing der Photovoltaikanlagen in den Projektgesellschaften verantwortlich sind, stellten im Sommer 2018 das Geschäftsmodell um“. Ob das greift und wann, ist nicht klar. „Kurz- bis mittelfristig“ fehlen die Mittel zur Leistung fälliger Zins- und Rückzahlungen. „Es besteht die Gefahr, dass es hierdurch bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen diese Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen kommt.“

Gesellschafterwechsel.
Kurz vor Weihnachten verkündete UDI: „Neuer Eigentümer beim größten Vermittler von ökologischen Finanzanlagen – te management Gruppe übernimmt große Teile der UDI-Gruppe“ Konkret heißt das, dass unter anderem bei der UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH seit Dezember 2018 nun eine T+U Green Energy GmbH als Eigentümerin eingetragen ist. Diese wiederum gehört zu 100 Prozent der te management GmbH von Stefan Keller. Ein Jahresabschluss für 2017 liegt hier noch nicht vor. Darin müssten erhebliche Verbindlichkeiten zu finden sein, die aus Nachrangdarlehen anderer UDI-Produkte resultieren. Wurde Hetz vielleicht mit Hilfe von Anlegerkapital ausbezahlt? Keller will auch „weiterhin finanzielle Mittel in die Unternehmensgruppe“ einbringen. Auf Nachfrage gab UDI bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme dazu ab. Im Frühjahr soll die Neuaufstellung „unter einer neuen starken Marke auch für unsere Kunden sichtbar werden“. Doch ist das alles wirklich glaubwürdig, wenn Keller Hetz alles Gute für den Ruhestand wünscht und der Gesellschafterwechsel Hetz‘ Anteile an der UDI Bioenergie GmbH nicht umfasst? Diese Firma ist Projektentwickler und Betreiber von 18 Bioenergieanlagen in Deutschland und Italien. Zur Finanzierung dieser Anlagen kam per Ende 2017 ein zweistelliger Millionenbetrag von UDI-Anlegern.

Formverstöße.

Im Zusammenhang mit dem Anlageskandal um P&R wurden Stimmen laut, die weitere Verschärfungen im Vermögensanlagengesetz forderten. Zum Teil durchaus berechtigt. Allerdings wäre es erst einmal viel wichtiger, dass die BaFin endlich die bisherigen Vorschriften durchsetzt. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob UDI nicht schon viel früher und häufiger Ad hoc-Meldungen nach Paragraph 11a Vermögensanlagengesetz veröffentlichen hätte müssen. Diesbezügliche Verstöße könnte die BaFin mit Ordnungsgeldern von bis zu 100.000 Euro sanktionieren. Sie hat aber nichts dergleichen getan. Auch die gesetzliche Vorgabe zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende hält UDI in vielen Fällen nicht ein. Erfahrungsgemäß ist das ein verlässlicher Indikator für Probleme.

Loipfinger’s Meinung.

Die Recherchen zu UDI sind extrem mühsam. Seit sechs Monaten gehen nun Presseanfragen und teilweise ausweichende Antworten hin und her. Eine aussagekräftige Leistungsbilanz hat UDI nicht geliefert. Deshalb mussten für Recherchen zu mehr als 100 Unternehmen über 500 Dokumente aus dem elektronischen Bundesanzeiger und von Handelsregistern ausgewertet werden. Fast täglich kommen neue Erkenntnisse hinzu. Die Liste der Probleminvestments ist bei UDI sehr lang. Und jetzt hat die Stiftung Warentest auch noch das aktuelle Angebot UDI Energie Festzins 14 auf die Warnliste gesetzt. Zu Recht, angesichts der erschreckenden Erkenntnisse und der vielen ungeklärten Fragen.

Link zum Beitrag

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

• Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CapStar one anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CapStar one kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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