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Legal-Tech rechtswidrig / Gerichte in Berlin uneinig

21.01.201912:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Legal-Tech rechtswidrig / Gerichte in Berlin uneinig
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Legal-Tech-Unternehmen vor Gericht.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Legal-Tech-Unternehmen vor Gericht.

(openPR) Die Gerichte in Berlin mussten sich bereits zahlreich mit dem Rechtsportal wenigermiete.de des Legal-Tech-Unternehmens Mietright GmbH beschäftigen.

„Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Risiko“ ist das Motto des Legal-Tech-Unternehmens Mietright GmbH mit seinem Portal Website weni­ger­miete.de. Das Portal funktioniert so, dass Mieter in ein Online-Formular Details zur Wohnung und Mietvertrag eintragen und eine Software ermittelt dann, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Bei einem Verstoß wird dem Nutzer angeboten, seine Ansprüche kostenlos an das Portal abzutreten; eine Provision fällt dann an, wenn das Portal erfolgreich ist; die Provision wird dann von den Zahlungen abgezogen. Etwaige Kosten des Gerichtsverfahrens übernimmt das Portal für den Mieter.



Pro wenigermiete.de

Die 66. Zivil­kammer des Land­ge­richts Berlin (Urteil v. 13.8.2018, 66 S 18/18) hält das Angebot von weni­ger­miete.de für unbe­denk­lich und die Abtre­tung von Rück­zah­lungs­an­sprü­chen wegen über­zahlter Miete für wirksam; die dortigen Kammerrichter meinen, dass das Unter­nehmen erbringe ledig­lich Leis­tungen, die eng mit dem Schwer­punkt der erlaubten Tätig­keit, nämlich dem Ein­ziehen von For­de­rungen auf­grund über­höhter Mieten, ver­bunden seien.

Die Richterkollegen, der 65. Zivil­kammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 20.6.2018, 65 S 70/18 und Urteil v. 22.8.2018, 65 S 83/18) sowie das Amts­ge­richt Lich­ten­berg (Urteil v. 4.1.2018, 16 C 135/17) sind derselben Meinung.

Contra wenigermiete.de

Die Richter der 67. Zivil­kammer des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 26.7.2018, 67 S 157/18) hingegen meinen, dass weni­ger­miete.de gegen das gesetz­liche Verbot, uner­laubt Rechts­dienst­leis­tungen zu erbringen, verstößt.

Diese Auffassung vertreten auch die Kammerkollegen der 63. Zivil­kammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 28.8.2018, 63 S 1/18).

Neues Urteil der 15. Kammer

Nun mischt auch noch die 15. Zivil­kammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 15.1.2019, 15 O 60/18) mit; die dortigen Richter halten die Plattform „weni­ger­miete.de“, die Mieter bei der Durch­set­zung der Miet­preis­bremse hilft, für rechtmäßig. In diesem Fall hat die Rechtsanwaltskammer Berlin gegen wenigermiete.de auf Unterlassung geklagt und verloren. Die Rechts­an­walts­kammer Berlin hält das Geschäfts­mo­dell für rechts­widrig. Bei dem Angebot handle es sich nicht um eine zuläs­sige Inkas­so­dienst­leis­tung, sondern um unzu­läs­sige Rechts­be­ra­tung. Dies führe zu Wett­be­werbs­nach­teilen für Rechts­an­wälte.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Legal-Tech-Unternehmen vor Gericht und gegenüber der Rechtsanwaltskammer.

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