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Wer zahlt bei Sturm und Unwetterschäden?

02.01.201915:07 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Sie glauben, Sie sind gut versichert? Unsere Erfahrung zeigt: lieber den Versicherungsschutz überprüfen, wenn noch die Sonne scheint; denn wenn der Schaden erst kommt, steht man plötzlich vor dem Nichts, weil man es nicht besser wusste. Unwetter kommen mit gnadenloser Gewalt und hinterlassen Chaos und Verwüstungen. Der Lebensraum, das Zuhause und somit die eigentlich sichere Zone für einen Menschen, ist begraben von der unerbittlichen Wut der Naturgewalten. Betroffene sind oft emotional am Rande des Ertragbaren. Wer jetzt auch noch in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil er nicht richtig versichert ist, bangt um seine Existenz. Als erfahrene Sanierer werden wir jedes Jahr mit solchen Schicksalen konfrontiert und wollen ihnen Tipps geben, damit sie nicht in diese Lage geraten.

Wer glaubt, als Mieter braucht man lediglich eine Hausratversicherung, der findet sich wie viele Betroffene in einer Situation wieder, in der man zwar versichert ist, aber trotz Schaden nichts bekommt. Warum ist das so? Die Hausratversicherung deckt zwar die beweglichen Güter wie Möbel, technische Geräte oder Kleidung ab, die bei den größten Gefahren durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm zu Schaden kommen, doch wie immer liegt der Teufel im Detail, sagt Lars-Bjørn Kühl. Der Versicherungsexperte der Signal Iduna weiß, worauf es ankommt und erklärt im Interview, worauf sie achten sollten:

Worauf sollte man bei der Hausratversicherung achten?

Zunächst ist die Hausratversicherung natürlich ein gutes Fundament, doch sie kann nicht alles abdecken, so wäre sie viel zu teuer. Man muss das Kleingedruckte lesen und offene Punkte hinterfragen. So würde ich zum Beispiel immer dazu raten, „Grobe Fahrlässigkeit“ mitzuversichern. Im Wohnzimmer brennt der Adventskranz und man geht sich kurz die Zähne putzen; kommt es in dieser Zeit zu einem Brand, hat man grob fahrlässig gehandelt, obwohl man nicht mal die Wohnung verlassen hat. Die Versicherung zahlt in solchen Fällen nur, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Dies ist umso wichtiger, wenn Kinder mit im Haushalt leben.

Auf welche Besonderheiten sollte noch geachtet werden?

Häufig werden die Aufräumkosten nach einem Schadensereignis lediglich mit 10 % erstattet und nicht unbegrenzt übernommen. Doch gerade hier steigen die Kosten schnell an. Die Wohnung muss komplett leergeräumt werden, der „Sonder-Müll“ entsorgt und Inventar abgeholt und werden. Ein weiter Punkt sind Überspannungsschäden, die in einer Summenhöhe eingeschlossen sein sollten, dass alle elektronischen Geräte zum Neuwert erstattet werden könnten. Wer viel Elektronik zu Hause hat - und mal ehrlich, das haben wir mittlerweile alle - der sollte über eine „Smarthome-Abdeckung“ nachdenken. Damit ist man auf der sicheren Seite, denn alle WLAN oder Bluetooth fähigen Geräte sind somit versichert; im besten Fall als Allgefahren-Deckung, so dass auch Fehlbedienung oder Herunterfallen abgesichert sind.

Wie sieht es speziell mit Sturm und Hagel aus? Diese sind in der Hausratversicherung erwähnt aber immer wieder wundern sich Leute, dass sie im Schadensfall leer ausgehen.

Ja, leider werden viele falsch beraten: Sturm beginnt erst ab Windstärke 8; eine einzelne heftigere Böe, die das schwach befestigte Trampolin in das Fenster bläst, ist nicht unbedingt ein Sturm. Viele denken auch, ihr Balkon und die selbst montierte Markise sind abgesichert, doch das ist nur der Fall, wenn außen montierte Gegenstände und Gartenmöbel im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Auch wenn man beispielsweise mal ordentlich durchlüftet und eine Tür knallt zu und das Glas bricht, überall Scherben… Na, raten Sie mal, zahlt keine Versicherung. Es sei denn, Sie haben eine Glasversicherung mit abgeschlossen, dann sind direkt auch alle Glasbereiche wie Induktionsfeld, Duschkabine oder Kuppelfenster mit abgedeckt. Wir empfehlen diesen Punkt zu bedenken und beraten vor Ort natürlich auch, was notwendig ist. Hier kann man auch die Versicherungssumme am besten ermitteln.

Gilt bei der Versicherungssumme nicht die Faustregel 650 Euro pro Quadratmeter?

Dies wird sogar manchmal von Verbraucherschützern kommuniziert aber mal ehrlich, es dient nur dazu, damit die Versicherer selbst auf der sicheren Seite sind. Stecken sie den Kopf in den Froster und die Füße in den Backofen, messen aber in der Mitte 37 Grad Temperatur: ist trotzdem alles in Ordnung? Ich würde nie eine Pauschalsumme vereinbaren, nur um die Unterversicherungsverzicht zu erreichen. Viel besser ist eine Bestandsaufnahme der Neuwerte, um so die passende Versicherungssumme ausrechnen. Nur so gehen Sie sicher, das alles, was Sie besitzen, auch versichert ist.

Das sind schon eine Menge Punkte für Mieter. Woran müssen denn Eigentümer bei der Wohngebäude-Versicherung denken?

Bei der Wohngebäude-Versicherung geht es zunächst mal um alle fest verbauten Teile, die zum Beispiel bei Sturm oder Unwetterschäden kaputtgehen können. Auch bei einem Einbruchsversuch, bei dem nur die Hauseingangstür beschädigt wird, aber nichts gestohlen wird, greift nicht immer die Hausrat-, sondern die Gebäude-Versicherung.

Schützt die Wohngebäude-Versicherung denn komplett bei Sturm?

Von einem Sturm spricht man ab Windstärke acht. Dies kann mittels Meteo-Data straßengenau festgestellt werden. Wird das Dach durch den Sturm abgedeckt oder etwas beschädigt sind sie sicher, doch sobald Wasser ins Spiel kommt wird es knifflig. Ist bei Ihnen auch bedingungswidrig ausgetretenes Wasser aus (soweit vorhanden) Aquarien, Wasserbetten oder aus der überlaufenden Badewanne versichert?
Denn die Wohngebäudeversicherung deckt in der Grundform nur Leitungswasserschäden, sprich Rohrbruch, eine undichte Muffe oder Heizungsrohre. Wir versichern auch innenliegende Regenrohre, dies sollte unbedingt, wenn vorhanden, mitversichert werden.

Was, wenn Regen oder Wasser in Folge von Starkregen nach innen gelangt?

Hier greift die Versicherung gegen Elementarschäden, die als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden sollte. Sie deckt Erdrutsche, Lawinen, Erdbeben ab und was die meisten eher bei den bereits besprochenen Versicherungen vermuten, eben auch Wasserschäden. Nochmal, die Hausratversicherung greift nicht, wenn der Keller durch Starkregen vollläuft, Bäche oder Flüsse über die Ufer treten, Schneeschmelze eintritt oder Schmutzwasser durch die Kanalisation ins Haus zurückgedrängt wird. Hier kommt die Elementarschäden-Versicherung zum Einsatz.

Was sollte man bei der Elementarversicherung beachten?

Wichtig: ist auch Rückstau versichert? Das heißt, wenn durch heftigen Starkregen die Kanalsysteme überfordert sind und das Schmutzwasser ins Haus sprudelt, sollte Versicherungsschutz bestehen. Die Schäden sind erheblich, meist reicht es nicht zu trocknen Oft müssen die Sanierer desinfizieren und häufig einiges abreißen. Die Keime sind überall. Kunden sollten im Gegenzug unbedingt nachfragen, was passiert, wenn ein ggf. vorhandenes Rückschlagventil versagt. Solche Dinge kann man nur schwer über Onlineversicherungen erfahren, da hilft nur ein direkter Ansprechpartner.

Knapp 11 Millionen Häuser in Deutschland sind noch nicht gegen Naturgefahren wie Starkregen über eine Elementarschadenversicherung geschützt. Dürfen Versicherer eine Elementarschaden-Versicherung ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint?

Ja, in der Kölner-Altstadt, Frankfurt-Oderbruch, der Hafenkante Lauenburg oder einer Ansiedlung in Elbufernähe sind die Risiken einfach zu hoch.

Ist es trotzdem sinnvoll einen Versuch zu unternehmen?

Auf jeden Fall! Denn der Nachweis, dass man es versucht hat, ist mittlerweile sehr wichtig! Nach Unwetterkatastrophen bieten Bundesländer nicht selten finanzielle Unterstützung für die Geschädigten an, die existenziell betroffen sind. Aber Politiker haben bereits 2017 angekündigt, die staatlichen Hilfen zu kürzen. Geschädigte Hausbesitzer sollen nur noch Geld erhalten, wenn sie belegen können, dass sie sich erfolglos um eine Elementarschadenschutz-Versicherung bemüht haben oder ihnen dieser nur zu wirtschaftlich ungebührlichen Bedingungen angeboten worden ist.

Was kann ich noch tun, wenn ich im Risikobereich wohne?

Wir haben bei der Signal Iduna einen besonderen Hausratversicherungsbaustein, unsere „Mobildeckung“. Hier ist automatisch eine zweite Immobilie (Ferienhaus oder Ferienwohnung) abgesichert, egal wo sie steht. Das heißt, wenn sie eine Adresse in einem unkomplizierten Gebiet haben, dann ist ihr Ferienhaus, Zweitwohnung, oder Wohnwagen weltweit genauso mitversichert, egal ob dies direkt an der Elbe, auf Mauritius oder sonst wo auf der Welt steht.

Als letztes noch eine Frage zum Ablauf: Was muss ich unbedingt tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Ganz wichtig ist als Erstes der Eigenschutz, sie sollten sich auf keinen Fall selbst in Gefahr bringen: gehen Sie beispielsweise nicht in einen vollgelaufenen Keller, wenn dort Gefahren wie Strom oder Lösungsmittel sind. Als Zweites gilt die Schadensminderungspflicht. Sollte etwas wie ein Waschbecken verstopft sein und überlaufen, dann drehen sie das Wasser ab. Dann rufen Sie ggf. den Notruf. Machen Sie außerdem Fotos von dem Schaden. Bis der Versicherer kommt, wird ein gefluteter Keller wahrscheinlich bereits abgepumpt sein. Ganz wichtig ist auch, dass Sie den Versicherer sofort informieren, denn nur wenn er die Chance hat, schnell vorbeizukommen, besteht die Chance, die Sachlage richtig einzuschätzen und Ihnen schnell zu helfen, bevor sich der Schaden um ein Vielfaches erhöht. Nur weil wir dieses Jahr an einem Wochenende direkt zu einem Großbrand gefahren sind, konnten wir mithilfe des Sanierungsservice Küpper enorme Unannehmlichkeiten für die Bewohner verhindern. Hätten alle unbeschadeten Mietparteien unnötigerweise in Hotels übernachten müssen. Durch das beherzte Handeln vor Ort durch den Versicherer und Sanierungsservice Küpper konnte bereits am Abend das Gebäude wieder betreten und Schlimmeres für die meisten verhindert werden. Versichern Sie sich unbedingt, dass ihr Ansprechpartner jederzeit für Sie einsatzbereit ist. Katastrophen kennen keine Sonn- und Feiertage!

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