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„Betreuung kann nicht jeder!“

15.11.201819:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Betreuung kann nicht jeder!“
Foto (c) BdB/Martin Becker
Foto (c) BdB/Martin Becker

(openPR) Protestaktion der Berufsbetreuer/innen zur Justizministerkonferenz in Berlin

Berlin, 15. November 2018 – Unter dem Motto „Betreuung kann nicht jeder!“ versammelte sich heute Morgen eine Delegation des größten Verbandes der BerufsbetreuerInnen vor der Herbstkonferenz der Justizminister in Berlin. Knapp 100 Betreuer aus ganz Deutschland protestierten vor der Thüringischen Landesvertretung in Berlin.



Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB), Thorsten Becker übergab dem Vorsitzenden der Konferenz, Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (B‘90/Die Grünen), seine Forderungen für bessere Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung. Thorsten Becker betonte im Gespräch mit dem Justizminister, dass sich das Betreuungssystem nach dem Scheitern der Gesetzesinitiative im Bundestag kein weiteres Scheitern leisten könne. In vielen Regionen Deutschlands geben bereits Berufsbetreuer ihre Büros auf. Betreuungsvereine schließen.

Justizminister Lauinger zeigte sich offen für die Anliegen des BdB und kündigte an: „Die Zeiten der Diskussion sind vorbei! Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat bereits einen Vorschlag für einen Gesetzesentwurf vorbereitet, über den noch dieses Jahr verhandelt werden soll.“ Dies sei auch der Grund, warum das Thema Betreuung auf der Tagesordnung der Herbstkonferenz fehle, so Lauinger weiter.

Die Teilnehmer der Protestaktion waren mit den Utensilien einer Baustelle ausgerüstet. Mit der Aktion vor Ort will der Verband erreichen, dass die Landesjustizminister anerkennen, dass auf der „Baustelle Betreuung“ dringender Handlungsbedarf im Blick auf Rahmenbedingungen und Qualität besteht.

Studie belegt Zusammenhang zwischen mangelnder Vergütung und Qualität

Zum Hintergrund: Im Frühjahr hatten die Justizminister beschlossen, Betreuung könne jeder, der seine eigenen Angelegenheiten regelt. Dies diente ihnen als Argument, um auch nach dreizehn Jahren die Vergütung der BerufsbetreuerInnen nicht zu erhöhen. Dabei hatte im gleichen Jahr eine Studie des Bundesjustizministeriums den Zusammenhang zwischen fehlender Zeit und geringer Vergütung sowie mangelnder Qualität für die Klienten festgestellt.
Der BdB übergab mit seinen Forderungen 333 Fallgeschichten, welche eindrucksvoll belegen, wie komplex die Einzelschicksale sind und wie viel Knowhow Berufsbetreuer benötigen, um die Rechte ihrer Klienten durchzusetzen. Jedem Leser leuchtet dies nach den ersten Zeilen ein. Und vermutlich jeder Leser würde sich in diesen Situationen qualitätsvolle Unterstützung wünschen.

„Klienten sind auf Unterstützung angewiesen für ein selbstbestimmtes Leben.“

Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB: „Das Ergebnis der Frühjahrskonferenz war für Berufsbetreuerinnen und -betreuer niederschmetternd. Das Argument der Justizminister war ein Schlag ins Gesicht für viele Kolleginnen und Kollegen, die diesen Beruf mit viel Engagement und Professionalität ausüben – und letztlich auch für ihre Klientinnen und Klienten, die auf Unterstützung durch Betreuung angewiesen sind, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir fordern daher eindringlich, die Professionalisierungsbemühungen unseres Verbandes in der Justizministerkonferenz wieder zu unterstützen.“

„Betreuung kann eben nicht jeder“, so Becker weiter. „Die Landesjustizminister haben bislang jede Bemühung um Qualität und Professionalisierung der rechtlichen Betreuung, wie sie auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem gerade beginnenden Reformprozess anstrebt, konterkariert.“

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