openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Airbnb und die Steuern

Bild: Airbnb und die Steuern
LOGO des BSZ e.V.
LOGO des BSZ e.V.

(openPR) »Finde Unterkünfte bei Airbnb«. Damit wirbt der größte Vermittler von privaten Unterkünften um Kundschaft. Jeder, der private Zimmer oder Wohnungen vermieten will, kann sich auf der Internet-Seite von Airbnb anmelden; wer eine Übernachtungsmöglichkeit sucht, stöbert durch das Angebot.



Für viele eine sehr preisgünstige Möglichkeit, woanders zu übernachten. 6000 Betten werden so jede Nacht »im größten Hotel Deutschlands« belegt - vermittelt durch einen der am schnellsten gewachsenen Internet-Marktplätze.

Die Idee zu dem vor genau zehn Jahren gegründeten Airbnb kommt aus den Vereinigten Staaten. Auf dieser Wohnungsplattform bieten mittlerweile sowohl gewerbliche als auch private Vermieter ihre Wohnung oder ihr Haus wie ein Hotelzimmer zur Vermietung an.

Axel Widmaier aber warnt jetzt: »Vorsicht!

Mit einem Dankeschön unter Gleichgesinnten ist es hier nicht mehr getan.« Widmaier muss es wissen; er ist Fachanwalt für Steuerrecht in Heidelberg und beschäftigt sich auch mit den finanziellen und steuerlichen Airbnb-Folgen. Denn bei 6000 gebuchten und belegten Betten werden, fließt natürlich auch viel Geld. Es ist ein lohnendes Geschäft. Und da der Staat bis zur letzten Rolle Toilettenpapier bei allem immer mehr abzocken will, hat er auch das Geschäft mit den Übernachtungen ins Visier genommen. Da gibt es viel zu holen. Nur ahnen die meisten »Gastgeber« noch nichts von der drohenden Gefahr.

Die Finanzbehörden wollen alle Airbnb-Vermieter auf mögliche Steuerhinterziehung überprüfen. Der Finanzsenat im SPD-regierten Hamburg hat mit raffgierigem Blick die Führung in dieser Frage übernommen und »verschiedene Ermittlungen aufgenommen, um die hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Online-Plattformen stehenden Steuerpflichtigen zu identifizieren und die ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen«.

Widmaier:

»Die Europazentrale von Airbnb befindet sich in Irland. Auch wenn Wohnungsinhaber nur ein Zimmer ab und zu vermietet haben, ohne die Einnahmen zu versteuern, sollten sie nicht glauben, dass sie mit ihren Einnahmen ungeschoren davonkommen.«

»Wie wir jetzt in Erfahrung gebracht haben, hat anscheinend auch das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage an Irland gerichtet und die Herausgabe der Daten der auf der Airbnb Plattform bezüglich aller registrierten und aktiven Vermieter verlangt.«

Die irische Finanzbehörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des »Gesetzes über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EUAHiG)« gehalten, die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt des Auskunftsersuchens, zu erteilen.

Das könnte die Sprengkraft jener geklauten Bankdaten-CD’s, die der Staat aus der Schweiz als Hehler vom Dieb gekauft hatte, übertreffen. Die einzelnen Beträge, um die es geht, erreichen zwar nicht die Dimensionen jener in die Schweiz verschobenen Millionen. Hier macht es die schiere Masse.
Steuerrechtsfachanwalt Widmaier, der seinerzeit auf dem Gebiet der Selbstanzeigen viel Erfahrung gesammelt hat, schätzt: »Es ist also mit der Übermittlung der angefragten Daten wohl gegen Ende des Jahres zu rechnen.«

Die Steuererklärungen, welche bei einer Entdeckung bzw. einer Selbstanzeige abzugeben sind, betreffen in der Regel die vergangenen zehn Jahre.

Für die vielen Fälle einer »Nichterklärung von Kapitalerträgen« stelle sich die Frage, ob im Moment noch eine sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich ist. Entscheidend ist, dass eine wirksame und damit strafbefreiende Selbstanzeige bei den Finanzämtern eingereicht wird. »Rechtzeitig«, meint Widmaier. Wenn erst einmal die Daten bei deutschen Steuerbehörden gelandet sind, ist es für Nacherklärungen meist zu spät.

Auf der Suche nach dem letzten Heller des Bürgers stehen alle Sharing-Plattformen auch in Urlaubsländern wie Spanien oder Italien im Fokus der Behörden.

Widmaier: »Die Vermieter von »Luftmatratze und Frühstück« gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie ihre Mieteinnahmen vor dem Finanzamt geheim halten. Für alle diejenigen Vermieter von Wohnungen, welche ihre Einkünfte erklärt haben, besteht kein Anlass zur Sorge; für diejenigen allerdings, welche die Bagatellgrenze der Einkommensteuerrichtlinie überschritten haben, ist es höchste Zeit zu prüfen, ob nicht die Einkünfte noch jetzt schnell nacherklärt werden.«

Es handelt sich um eine ganze Reihe von Steuern, die der habgierige Staat fordert: Nicht nur Einkommenssteuer, sondern es fallen auch Umsatzsteuern an, da es sich um kurzfristige Vermietungen handelt und diese steuerpflichtig sind. Prüfen könnte man dabei laut Widmaier, ob nicht die Kleinunternehmerregelung helfen kann. Anfallen können weiter Gewerbesteuern, die besonders für diejenigen Vermieter auf der Plattform kritisch werden können, die als sogenannter »Superhost« gelistet sind oder »hohe Bewertungszahlen« aufweisen. Dies kann auf eine starke gewerbliche Betätigung hindeuten. Das auszuwerten ist im IT-Zeitalter ein Leichtes.

Eine beträchtliche Anzahl deutscher Städte erhebt noch lokale Steuern wie Beherbergungssteuer, Tourismustaxe oder Bettensteuer. Mit der Zweitwohnungssteuer kam auch der grüne Anton Hofreiter in Konflikt, als er für seine Zweitwohnung in Berlin keine Steuern bezahlte.

Werden diese Steuern oder Abgaben nicht gemeldet, kann das übrigens wiederum schlecht für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige sein. ( § 371 AO )

Problematisch, meint Widmaier, wird sicherlich die Frage der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige werden.

Es gehe immer um die Frage der Tatentdeckung, wobei natürlich die Registrierung auf dem Airbnb-Portal noch nichts darüber aussagt, wie die erzielten Einkünfte steuerlich behandelt wurden.

Er glaubt, dass die Finanzämter schon aus Wirtschaftlichkeitsgründen und um den Arbeitsaufwand gering zu halten, wie bei jenen in die Schweiz verschobenen Schwarzgeldern zunächst eine sogenannte »Goldene-Brücke« anbieten, in dem Betroffene mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen werden, eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können. »Verlassen sollte man sich nicht darauf, und eine Pflicht dazu gibt es nicht.«

Steuerfachmann Widmaier: »In jedem Fall sollte qualifizierter Rat eingeholt werden, denn es ist sicher davon auszugehen, dass sobald die irische Regierung die Auskunft erteilt hat, die Problematik der Wirksamkeit einer selbstbefreienden Strafanzeige immer kritischer zu sehen ist.

Dann müssen nicht nur Steuern nebst Verzinsung zurückgezahlt werden, sondern es sind auch strafrechtliche Konsequenzen zu gegenwärtigen. Spätestens mit Auswertung der Daten und Übersendung derselben an die jeweiligen Finanzämter dürfte es mehr als kritisch werden.«

Airbnb wirbt mit »Weltweiten Gastfreundschaftsstandards«, der neue deutsche Staat mit dem Abzocken des letzten Cents.

• Im Hinblick auf den Umstand, dass nicht mehr allzu viel Zeit verbleibt, empfiehlt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V für erste einleitende Maßnahmen Herrn Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg zu kontaktieren.

• Rechtsanwalt Widmaier steht Betroffenen gerne zur Verfügung, einmal bei der richtigen Formulierung der Anträge an das Finanzamt und bei der Abwehr von drohenden buß-bzw. strafrechtlichen Konsequenzen.

Die E-Mail-Adresse lautet: E-Mail.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rechtsanwalt-widmaier.de

Herr Rechtsanwalt Widmaier ist als Fachanwalt für Steuerrecht u.a. auf dem Gebiet der Selbstanzeigen schon seit Jahrzehnten tätig und hat in vielen Fällen der Nichterklärung von Kapitalerträgen Nacherklärungen für die betroffenen Steuerpflichtigen erfolgreich gefertigt und wirksame sowie daher strafbefreiende Selbstanzeigen für die Mandanten bei den Finanzämtern eingereicht. Für nahezu alle Fälle konnte von der strafrechtlichen Seite her eine Einstellung der Verfahren bei den Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) erreicht werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1020133
 492

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Airbnb und die Steuern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Investfinans AB: Der schöne Schein des Geldes.
Investfinans AB: Der schöne Schein des Geldes.
4,25 % Zinsen bei mindestens 30 000.- Euro für Anlagezeitraum von 12 Monaten. Damit der sich der umworbene Anleger in Sicherheit wiegen kann, schickt man ihm auch noch eine Beschreibung des Anlagensicherungssystems. Darüber hinaus ist das Internet gepflastert mit positiven Meldungen über dieses Unternehmen. Wer Zweifel hatte, der öffnet nach dieser Jubel-Lektüre die Brieftasche. Das fragliche Angebot macht die Firma Investfinans AB aus Stockholm Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten Gelder keineswegs über ein…
Investfinans AB: Neuer Betrugsskandal kommt auf Anleger zu!
Investfinans AB: Neuer Betrugsskandal kommt auf Anleger zu!
Fa. Investfinans AB aus Stockholm kassiert deutsche Anleger ab! BSZ e.V. lässt Anlegerinteressen bündeln! Bei der Investfinans AB mit angeblichem Sitz in Hägersten sollen Anleger hohe Renditen erzielen mit „Festgeldern“ in Höhe von zwischen 3-9 %. Das Ganze soll vollkommen ohne Risiko geschehen, weil angeblich eine Einlagensicherung für die Gelder bis zur Höhe von 100.000,- € besteht. Man wirbt im Internet mit zahlreichen Meldungen mit Investitionen z.B. im Immobiliensektor, angeblich sind hier schon mehrere hundert Millionen € investiert wo…

Das könnte Sie auch interessieren:

Agentur heretonow gewinnt FAMAB Award in Gold für Airbnb
Agentur heretonow gewinnt FAMAB Award in Gold für Airbnb
Die Berliner Kommunikationsagentur heretonow gewinnt den FAMAB-Award in Gold für ihre interdisziplinäre Airbnb Roadshow-Kampagne und setzt neue Maßstäbe im Bereich „Live Communication“ 13. November 2015 Die Berliner Kommunikationsagentur heretonow gewinnt beim gestrigen FAMAB Award 2015 Gold für ihre Airbnb Awareness-Kampagne in der Kategorie …
Immobilienrecht – Wie sicher sind persönliche Daten von Vermietern bei Airbnb?
Immobilienrecht – Wie sicher sind persönliche Daten von Vermietern bei Airbnb?
Teilen statt kaufen – das ist das Prinzip der Sharing-Plattformen. Auch auf Airbnb, einer Internetseite bei der Privatpersonen Immobilien an Fremde vermieten können, wird das private Zuhause mit anderen geteilt. Doch wenn Wohnraum von vermeintlichen Privatpersonen dauerhaft über Airbnb angeboten wird, liegt vielfach ein Verstoß gegen etwaige lokale Zweckentfremdungsverbote. …
Bild: 6000 Betten werden jede Nacht im größten Hotel Deutschlands belegt und wer bezahlt die Steuern?Bild: 6000 Betten werden jede Nacht im größten Hotel Deutschlands belegt und wer bezahlt die Steuern?
6000 Betten werden jede Nacht im größten Hotel Deutschlands belegt und wer bezahlt die Steuern?
… Geschäft. Die Europazentrale von Airbnb befindet sich in Irland. Auch wenn Wohnungsinhaber nur ein Zimmer ab und zu vermietet haben, ohne die Einnahmen zu versteuern, sollten sie nicht glauben, dass sie mit ihren Einnahmen ungeschoren davonkommen. Die Steuererklärungen, welche bei einer Entdeckung bzw. einer Selbstanzeige abzugeben sind, betreffen in …
MCM Investor Management AG über Airbnb in Deutschland
MCM Investor Management AG über Airbnb in Deutschland
Weltweit muss sich Airbnb verschärften Vorschriften unterziehen. Die MCM Investor über den Status Quo in Deutschland Magdeburg, 16.08.2019. „Airbnb ist der Anbieter für die Vermietung privater Ferienwohnungen und hat in nur wenigen Jahren alle Rekorde der Beliebtheit gebrochen. Nichtdestotrotz musste Airbnb sich zunehmend einschränken und sich immer …
Airbnb: Die Wohnung als Hotel
Airbnb: Die Wohnung als Hotel
… den letzten Jahren weiter gehen, so werden auch die Auswirkungen auf die Stadt weiter zunehmen. „Es gibt viele offene Fragen etwa im Bereich des Gewerberechts, der Steuern oder am Wohnungsmarkt. Konflikte zeigen sich ganz konkret bereits, wenn Teile von Häusern de facto in Hotels umgewandelt werden, und damit die Lebensbedingungen der ansässigen Bewohner …
Bild: Grazer Smart-Lock-Innovator Nuki ermöglicht virtuelles Schlüsselmanagement für smartere Vermietung bei AirbnbBild: Grazer Smart-Lock-Innovator Nuki ermöglicht virtuelles Schlüsselmanagement für smartere Vermietung bei Airbnb
Grazer Smart-Lock-Innovator Nuki ermöglicht virtuelles Schlüsselmanagement für smartere Vermietung bei Airbnb
Berlin, Graz, im April 2018 – Nuki, europäischer Marktführer bei smarten, nachrüstbaren Zugangslösungen, kooperiert ab sofort mit Airbnb, einer weltweit aktiven Reise-Community. Die Zusammenarbeit eröffnet Airbnb-Hosts zusätzliche Möglichkeiten, das Vermieten mit Airbnb weiter zu vereinfachen und smarter zu machen. Wie das geht? Nach der einfachen und …
Bild: Fotos im Fokus: Wie die KI bei Airbnb und Booking.com den Vermietungserfolg bestimmtBild: Fotos im Fokus: Wie die KI bei Airbnb und Booking.com den Vermietungserfolg bestimmt
Fotos im Fokus: Wie die KI bei Airbnb und Booking.com den Vermietungserfolg bestimmt
… einmal fest und lassen sie dann über Monate unverändert. Doch sowohl Airbnb als auch Booking bewerten kontinuierlich, ob Preise zum Marktumfeld passen. Hier gilt es, aktiv zu steuern - sonst bleibt die Auslastung hinter den Möglichkeiten zurück.Neben Technik und Strategie geht es aber auch um die Erwartungen der Gäste. Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung …
Bild: Airbnb muss Daten von Vermietern an Stadt herausgebenBild: Airbnb muss Daten von Vermietern an Stadt herausgeben
Airbnb muss Daten von Vermietern an Stadt herausgeben
Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 12.12.2018 zum Aktenzeichen M 9 K 18.4553 entschieden, dass Airbnb die Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben muss. Airbnb betreibt eine weltweite Online-Plattform zur Vermittlung von privaten Unterkünften. Hierauf inserieren Gastgeber anonym Wohnräume …
Bild: Airbnb ist Dienst der Informationsgesellschaft und nicht ImmobilienmaklerBild: Airbnb ist Dienst der Informationsgesellschaft und nicht Immobilienmakler
Airbnb ist Dienst der Informationsgesellschaft und nicht Immobilienmakler
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen C-390/18 entschieden, dass Airbnb einen Dienst der Informationsgesellschaft darstellt und Frankreich daher von Airbnb keinen Gewerbeausweis für Immobilienmakler verlangen darf. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 162/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: Diese Anforderung der Kommission …
Mögliche Steuernachzahlungen für Airbnb-Vermieter
Mögliche Steuernachzahlungen für Airbnb-Vermieter
… in den vergangenen Jahren kam es immer wieder zum Streit zwischen den deutschen Behörden und der irischen Ferienvermietungsplattform. Jetzt hat sich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut an Airbnb gewandt, um zu erfahren, wer seine Wohnung in welchem Umfang vermietet hat. Grundsätzlich dürfen in Berlin seit Mai 2018 Wohnungen weitervermietet …
Sie lesen gerade: Airbnb und die Steuern