openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung

29.08.201813:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung

(openPR) Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird es einfacher, die Zahlung einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes nach der Fünftelregelung günstiger zu versteuern (Az.: IX R 16/17).

Möchte der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden, bietet er dem Arbeitnehmer häufig eine Abfindung an. Die Zahlung einer Abfindung gilt als Arbeitslohn und muss entsprechend versteuert werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. März 2018 wird es einfacher, die Abfindung ermäßigt zu versteuern und die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Durch die Fünftelregelung werden im Steuerrecht außerordentliche Einkünfte begünstigt. Zu diesen Einkünften können auch Abfindungen nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zählen. Bisher waren strenge Voraussetzungen an die Anwendung der Fünftelregelung geknüpft. So durfte der Arbeitnehmer die Kündigung nicht selbst ausgesprochen oder initiiert haben. Auch seine Zustimmung zur Kündigung konnte schon zur vollen Versteuerung der Abfindung führen, wenn er nicht nachweisen konnte unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gestanden zu haben.

Der BFH hat diese Anforderungen nun heruntergeschraubt. Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei von einer Drucksituation für den Arbeitnehmer auszugehen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Stadt das Arbeitsverhältnis mit einem Angestellten einvernehmlich beendet. Der Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung. In seiner Einkommensteuererklärung beantragte er, den Abfindungsbetrag dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Das Finanzamt folgte dem nicht und letztlich landete der Fall vor dem Bundesfinanzhof.

Der BFH entschied, dass die Abfindung ermäßig zu besteuern ist. Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zuge der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sei in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer die Auflösung nicht allein aus eigenem Antrieb herbeigeführt hat. Stimmt der Arbeitgeber einer Abfindungszahlung zu, könne im Regelfall angenommen werden, dass dazu auch eine rechtliche Veranlassung bestand. Insofern könne ohne Weiteres auch angenommen werden, dass der Arbeitgeber zumindest auch ein erhebliches eigenes Interesse an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses hatte. Dass der Arbeitnehmer unter solchen Umständen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags unter einem nicht unerheblichen tatsächlichem Druck stand, bedarf dann keiner weiteren tatsächlichen Feststellungen mehr, so der BFH.

Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1016323
 524

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte

Bild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe GeldbußeBild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt. Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück…
Bild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werdenBild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19). Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht Essen klargestellt. Zweck der Health Claims Verordnung ist u.a. der Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch, dass der Verbraucher durch gesund…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: RECHTLEGAL - rechtaktuell November 2006: Arbeitsrecht und rückwirkende SteuernBild: RECHTLEGAL - rechtaktuell November 2006: Arbeitsrecht und rückwirkende Steuern
RECHTLEGAL - rechtaktuell November 2006: Arbeitsrecht und rückwirkende Steuern
… einzugehen, ist beiden gemeinsam, dass im Zeitpunkt der Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in einem der beiden Fälle sogar noch bei Zahlung der Abfindung, "altes Abfindungsrecht" galt. Danach waren Abfindungen, soweit sie Freibeträge überstiegen, lediglich hälftig steuerpflichtig. Die Abfindungen flossen in beiden Fällen Anfang 1999. Durch die …
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 33/2006 vom 29.08.2006Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 33/2006 vom 29.08.2006
RECHTLEGAL - Newsticker 33/2006 vom 29.08.2006
Arbeitsrecht - Abfindung statt Klage Ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, eine Mehrzahl von Mitarbeitern zu entlassen, darf diesen eine Abfindung in Aussicht stellen, um so die Mitarbeiter von einer Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten abzuhalten. Volkstümlich nennt sich diese Abfindung auch "Turboprämie". Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat …
Bild: Steuern sparen durch Aufteilung der Abfindung zulässigBild: Steuern sparen durch Aufteilung der Abfindung zulässig
Steuern sparen durch Aufteilung der Abfindung zulässig
… erfolgte im Januar des Folgejahres. Doch diesen Trick wollte das Finanzamt der Klägerin nicht akzeptieren. Nach Ansicht der Steuerbehörde war der Steuerpflichtigen die Abfindung aus steuerlicher Sicht nämlich bereits im Jahr ihrer Entlassung in voller Höhe zugeflossen. Das Finanzamt forderte die Klägerin daher dazu auf, die gesamte Abfindung bereits …
Bild: Abfindungen:steuerwirksame Gestaltung durch Verschiebung des ZuflussterminsBild: Abfindungen:steuerwirksame Gestaltung durch Verschiebung des Zuflusstermins
Abfindungen:steuerwirksame Gestaltung durch Verschiebung des Zuflusstermins
Stuttgart, 30. Dezember 2010 - Seit Anfang 2006 müssen erhaltene Abfindungen in vollem Umfang versteuert werden. Das kann unter Umständen zu sehr hohen Steuerbelastungen führen. Umso erfreulicher ist es, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 11. November 2009 entschieden hat, dass es keinen Rechtsmissbrauch darstellt, den Termin einer Abfindungszahlung …
Bild: Erbschaft: Pflichtteilsverzicht unter Geschwistern kann teurer werdenBild: Erbschaft: Pflichtteilsverzicht unter Geschwistern kann teurer werden
Erbschaft: Pflichtteilsverzicht unter Geschwistern kann teurer werden
… Demnach muss unterschieden werden, ob der Verzicht noch zu Lebzeiten des Erblassers erfolgte oder erst nach Eintritt des Erbfalls (Az.: II R 25/15). Die steuerlichen Auswirkungen können erheblich sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Konkret hatte ein Bruder noch zu Lebzeiten der Erblasserin zu Gunsten seiner drei Geschwister …
Bild: Ehegattenarbeitsverhältnis und private Pkw-NutzungBild: Ehegattenarbeitsverhältnis und private Pkw-Nutzung
Ehegattenarbeitsverhältnis und private Pkw-Nutzung
Unternehmer genießen durch die fremdübliche Beschäftigung ihres Ehegatten im eigenen Betrieb unter anderem folgende steuerlichen Vorteile: •Die anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten können als Betriebsausgaben verbucht werden. •Der Arbeitnehmer-Ehegatte kann einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR von seinem Bruttolohn abziehen. •Sofern dem Arbeitnehmer-Ehegatten …
Neuerungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Sprachreisen
Neuerungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Sprachreisen
Mit seiner Entscheidung vom 24. Februar 2011 (VI R 12/20) hat der Bundesfinanzhof (BFH) wesentliche Erleichterungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Sprachreisen erlassen. Zukünftig muss das Finanzamt den beruflichen Vorteil der Reise anerkennen, sofern dieser nachweislich vorhanden ist. Dies bedeutet die Abkehr vom bislang geltenden "Alles-oder-nichts-Prinzip", …
Bild: RA Horrion: Aufteilung einer Abfindung spart Steuern - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.Bild: RA Horrion: Aufteilung einer Abfindung spart Steuern - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
RA Horrion: Aufteilung einer Abfindung spart Steuern - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
… Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden: Die Parteien des Arbeitsvertrages sind berechtigt, die Fälligkeit einer Abfindung so zu gestalten, dass der steuerliche Zufluss in mehrere Kalenderjahre fällt (BFH, Urteil vom 11.11.2009, Az. IX R 1/09). Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden: Dem Arbeitnehmer stand eine Abfindung von …
Kommentar: Pflege - Pauschale statt Steuerfreibetrag
Kommentar: Pflege - Pauschale statt Steuerfreibetrag
… der gesetzliche Steuerfreibetrag bei Kindern nur dann zum Tragen, wenn das steuerpflichtige Erbe den Wert von 400.000 Euro überschreitet. Zudem fällt die damit verbundene steuerliche Erleichterung umso höher aus, je größer das Gesamterbe ist. Daher profitiert nur ein kleiner Teil der Erben. Um das zu ändern, wäre ein Pauschbetrag sinnvoller, der nicht …
Bild: BFH: Besteuerung bei Abfindung aus dem AuslandBild: BFH: Besteuerung bei Abfindung aus dem Ausland
BFH: Besteuerung bei Abfindung aus dem Ausland
… die Staaten in ihrem Besteuerungsabkommen davon abweichende Regelungen vereinbart haben.Wäre im Streitfall die Abfindung also nicht 2015, sondern ab 2017 erfolgt, hätte sich die steuerliche Beurteilung grundlegend geändert. Dann hätte die Abfindung anteilig dem Staat zugeordnet werden müssen, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausgeübt hat – hier …
Sie lesen gerade: BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung