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P&R: Forderungsanmeldungen verschickt. Sollen Anleger einfach unterschreiben?

21.08.201812:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: P&R: Forderungsanmeldungen verschickt. Sollen Anleger einfach unterschreiben?

(openPR) Die Kanzlei der DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt informiert, da dieser Tage die Forderungsanmeldungen für die P&R-Insolvenzverfahren verschickt werden, darüber, was in dieser Lage für betroffene Anleger zu beachten ist und welche weiteren Schritte von unserer Seite geplant sind.



Forderungsanmeldung

Dieser Tage verschicken die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften vorausgefüllte Formulare zur Forderungsanmeldung. Damit soll nach seiner Angabe das Procedere für die Anleger möglichst weit vereinfacht werden. Die Forderung soll die verbleibenden Restmieten sowie eine vorläufige Rückkaufsumme beinhalten, bei der sich die Insolvenzverwalter aber ein nachträgliches Bestreiten vorbehalten.

Eingeordnet wird die Forderung als Anspruch auf Schadensersatz, weil die Insolvenzverwalter selbst nicht davon ausgehen, dass die eigentliche Forderung für alle Anleger erfüllt werden kann.

Grundsätzlich ist das ein fairer Ansatz. Anleger sollten aber sorgfältig nachrechnen und prüfen, ob hier wirklich die Beträge angesetzt werden, die ihnen von P&R zugesagt worden sind.

Bedenklich dabei sind jedoch zwei Punkte: Zum einen sollen Anleger auf die Aussonderung Ihres Container-Eigentums verzichten und zum anderen auf alle anderen Aussonderungsrechte, die sich z.B. aus Ansprüchen gegen die Schweizer P&R-Firma ergeben könnten.

Rein rechtlich betrachtet gibt es gute Argumente, dass beide Ansprüche (Eigentum und Ansprüche gegen die Schweizer Firma) den Anlegern zustehen. Die konkrete Durchsetzbarkeit der Ansprüche ist jedoch von einigen Fragen abhängig, die sich in den einzelnen Fällen unterscheiden werden. So wird es hierbei darum gehen, ob Eigentumszertifikate ausgestellt worden sind und wie diese aussehen. Auch die konkrete Formulierung des Vertrags mit P&R kann entscheidend sein; hier kam es im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Ausgestaltungen.

Zur Einordnung ihrer persönlichen Lage können Anleger die Kanzlei kontaktieren.

Schadensersatz gegen Dritte

Der Insolvenzverwalter sagt es selbst: das Geld aus dem Insolvenzverfahren wird bei weitem nicht für die Erfüllung der Ansprüche reichen.

Unser Ziel ist es daher, möglichst viele Dritte, die nicht selbst insolvent sind und die unserer Ansicht nach einen Beitrag zur jetzigen Situation und dem entstandenen Schaden für die Anleger geleistet haben, für die Anleger in Anspruch zu nehmen. Das betrifft den Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer, Gesellschafter, Ratingagenturen, Treuhänder und andere Hinterleute. Die meisten, wenn nicht alle, dürften mit Versicherungen ausgestattet sein, die wir auch in Anspruch nehmen wollen.

Sie alle wollen wir in einem Gerichtsverfahren stellen. Erste Klagen haben wir schon eingereicht und weitere werden folgen. Die mittlerweile veröffentlichten Informationen geben ausreichend Anhaltspunkte, um die Erfolgsaussichten als positiv zu bewerten. Durch eine Kombination der Ansprüche und der Gegner und die Verwendung mehrerer Verfahrensarten sind die Kosten des Verfahrens transparent und planbar.

Ob die so zusammenkommende Haftungssumme dann gemeinsam mit dem Insolvenzverfahren reicht, und zumindest die Investition zurückzuholen, wird sich zeigen müssen. Jedenfalls sehen wir in dieser Vorgehensweise die besten Erfolgsaussichten für eine größtmögliche Kompensation.

Für diejenigen Anleger, die die Container über einen Vermittler gezeichnet haben, steht ggf. auch dieser als aussichtsreicher Anspruchsgegner zur Verfügung.

Für weitere Informationen und für eine Teilnahme am Verfahren können Anleger jederzeit gerne Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen.

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