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Familienentlastungsgesetz in Arbeit

Bild: Familienentlastungsgesetz in Arbeit
Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin und Partnerin bei WW+KN
Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin und Partnerin bei WW+KN

(openPR) Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.

„In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition auf eine Erhöhung des Kindergelds um 25 Euro pro Monat und Kind in dieser Legislaturperiode festgelegt“, sagt Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin und Partnerin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Einen Teil dieses Plans setzt die Regierung nun um und kombiniert den ersten Schritt der Kindergelderhöhung mit der turnusmäßigen Anpassung des steuerfreien Existenzminimums an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett am 27. Juni 2018 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“, kurz Familienentlastungsgesetz, beschlossen.



Trotz des hochtrabenden Namens und des Ziels, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen, enthält das Gesetz neben der ersten Stufe der Kindergelderhöhung nur die turnusmäßigen Anpassungen im Steuertarif. In weiteren Schritten sollen auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden.

Das Familienentlastungsgesetz selbst beinhaltet die folgenden Maßnahmen:

• Kindergeld: Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es beträgt dann 204 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für jedes weitere Kind.

• Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird 2019 für jeden Elternteil um jeweils 96 Euro auf 2.490 Euro (insgesamt also um 192 Euro auf 4.980 Euro) erhöht. Die steuerliche Entlastungswirkung der Erhöhung entspricht dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung (60 Euro). Für 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut pro Elternteil um 96 Euro auf dann 2.586 Euro erhöht, insgesamt also auf dann 5.172 Euro.

• Grundfreibetrag: Im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst anstehenden Existenzminimumberichts wird der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) angepasst. Für 2019 erhöht sich der Grundfreibetrag um 168 Euro auf dann 9.168 Euro, und 2020 beträgt der Anstieg weitere 240 Euro auf dann 9.408 Euro.

• Kalte Progression: Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen, wird für die Jahre 2019 und 2020 der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen. Dazu werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die Inflationsrate des Vorjahres verschoben – das entspricht einer Anhebung der Eckwerte um 1,84 % für 2019 und 1,95 % für 2020.

Die für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen senken die Last der Steuerzahler um insgesamt rund 9,8 Mrd. Euro im Jahr. In absoluten Beträgen steigt die Besserstellung mit dem Einkommen. In Relation zu den zu zahlenden Steuern profitieren untere und mittlere Einkommen aber stärker als höhere.

Beispielsweise zahlt eine Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Jahr 2019 rund 9 % (251 Euro) und 2020 über 20 % (530 Euro) weniger Steuern. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro erhöht sich die Steuerersparnis auf 380 Euro in 2019 und 787 Euro in 2020, die Entlastung macht aber nur noch weniger als 2 % in 2019 und 4 % in 2020 aus.

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