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P&R-Container: Mieteinnahmen aus den laufenden Container-Vermietungen reichen nicht.

Bild: P&R-Container: Mieteinnahmen aus den laufenden Container-Vermietungen reichen nicht.
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(openPR) Die aktuellen Einnahmen der zur P&R-Gruppe gehörenden Schweizer Gesellschaft aus den laufenden Container-Vermietungen reichen nicht aus, die Ansprüche der Gläubiger der deutschen P&R-Gesellschaften zu befriedigen. Das teilt ein Anlagevermittler aus München-Grünwald in einem Schreiben an seine Kunden mit.



Der Vermittler beruft sich auf Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der habe ein Pfandrecht auf die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R-Gruppen-Gesellschaft zugunsten der deutschen Gesellschaften erwirkt, heißt es in dem Brief, in dem auch noch mal bestätigt worden sei, dass von den angeblich 1,6 Millionen verkauften Containern nur noch 618.000 vorhanden seien.

Weshalb die aktuellen Einnahmen eben nicht reichen würden, um die gegen die deutschen Gesellschaften gerichteten Ansprüche der Kunden abzudecken.

Weiter heißt es dort, es werde auch juristisch gegen die für die "Misere" verantwortlichen Personen vorgegangen. "Angesichts des enormen Schadens im Milliardenbereich ist allerdings davon auszugehen, dass das Vermögen der verantwortlichen Personen kaum ausreichen werde, um sämtliche Forderungen abzudecken." Auch sei einer der ehemaligen Geschäftführer Mitte Juni verstorben.

Es sei damit zu rechnen, dass Ende Juli das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Dann wird formal auch die Anmeldung von Forderungen möglich.

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Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

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64807 Dieburg
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E-Mail: E-Mail
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hh

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