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Drei P & R Container-Gesellschaften insolvent

20.03.201809:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mehr als 50.000 Anleger betroffen: größter Schadensfall bei Sachwertanlagen aller Zeiten?
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Das "Handelsblatt" hat am heutigen 19.03.2018 als erstes Medium die schlechte Nachricht veröffentlicht. Das Amtsgericht München bestellte am Montag den Rechtsanwalt Michael Jaffé und dessen Kanzleikollegen Philip Heinke zu vorläufigen Insolvenzverwaltern. Der Insolvenzantrag soll bereits am vergangenen Donnerstag gestellt worden sein. Betroffen sind drei Firmen aus dem P & R-Imperium. Gemäß der Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé


als vorläufiger Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, und der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Vorläufiger Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald stellten drei P&R Container-Verwaltungsgesellschaften Insolvenzantrag. Der Betrieb soll zur Sicherung der Vermögenswerte weltweit fortgeführt werden, um die Basis für eine geordnete Verwertung zu schaffen. Die Bestandsaufnahme laufe.

Für die Anleger bleibt in Bezug auf die P & R Gesellschaften im Moment nichts anderes übrig als abzuwarten. Ein eigenhändiger Verkauf der Container außerhalb des Verfahrens ist ausgeschlossen. Geschädigte Anleger können gleichwohl zur Anmeldung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Daneben können ggf. Ansprüche gegen Vermittler und Berater geltend gemacht werden, wenn die Risiken solcher Anlagen den Investoren nicht deutlich gemacht wurden. LSS Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Fälle von Falschberatung durch Vermittler und beratende Banken zur Prüfung vorliegen.

Im Wortlaut Pressemitteilung des Insolvenzverwalters:

"Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH haben jeweils am 15. März 2018 beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19. März 2018 bestellte das Amtsgericht München Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, wurde ebenfalls am 19. März 2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH bestellt. Zuvor hatte das Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverwalter bereits mit Beschluss vom 15. März 2018 zu Gutachtern bestellt. Die P&R Transport-Container GmbH sowie die weiteren Gesellschaften der P&R-Gruppe haben keinen Insolvenzantrag gestellt.

Die von der Insolvenz betroffenen Container-Verwaltungsgesellschaften haben in der Vergangenheit neue und gebrauchte Frachtcontainer zur privaten Anlage angeboten. Diese wurden nach den vorliegenden Informationen von Anlegern gekauft und für eine gewisse Anlagezeit (drei bzw. fünf Jahre) vermietet. Im Gegenzug erhielten die Anleger während der Laufzeit Mietzahlungen. Zudem wurde ihnen in Aussicht gestellt, dass die Container-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückerwerben. Die gesamte Containerflotte wurde auf dem Weltmarkt an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie vermietet. Als Marktführer in ihrem Segment betreuten die drei P&R Gesellschaften zuletzt rund 51.000 Anleger.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter sind bereits seit ihrer Bestellung als Gutachter damit befasst, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften zu beurteilen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu prüfen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mit Unterstützung eines Teams von Experten bereits mit der Bestandsaufnahme und Analyse der in den Gesellschaften vorhandenen Aktiva und Passiva begonnen. PricewaterhouseCoopers wurde damit beauftragt, das Zahlenwerk zu erfassen und aufzuarbeiten. Parallel dazu werden die rechtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch die grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen zu den weiteren, nicht insolventen Gesellschaften der P&R Gruppe in Deutschland und in der Schweiz untersucht. Dabei soll auch ermittelt werden, wie viele Container an wen zu welchen Konditionen vermietet sind, und wann Zahlungen aus den Mietverträgen erwartet werden.

Nach Abschluss dieser Bestandaufnahme, die angesichts der Größe des Unternehmens, der großen Zahl an Containern und der rechtlichen Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen wird, kann darüber entschieden werden, welche Verwertungsmöglichkeiten im Interesse der Anleger und Gläubiger ein bestmögliches Ergebnis für die Anleger und Gläubiger der Verwaltungsgesellschaften erbringen.

"Neben der Bestandsaufnahme hat für uns Priorität, die erheblichen Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Container-Vermietung für die Anleger und Gläubiger der insolventen Gesellschaften zu sichern. Aus diesem Grund soll auch der Betrieb der Gesellschaften weltweit fortgeführt werden, um Einnahmen zu erzielen. Wir haben Verständnis für die schwierige Lage der Anleger, bitten aber zugleich darum Ruhe zu bewahren. Eine eigene Verwertung der Container durch die Anleger macht wirtschaftlich keinen Sinn, schon weil mit den Containern langfristige Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, ist eine Einzelverwertung am Markt durch die Anleger auch faktisch gar nicht möglich. Auch können Container, die auf der ganzen Welt im Einsatz sind, schon aus tatsächlichen und aus Kostengründen von den Anlegern nicht einfach abgeholt werden. Jeder Versuch in diese Richtung würde erheblichen Schaden anrichten, der bis zum Totalverlust gehen kann, und damit den Interessen der Anleger zuwiderlaufen. Wir werden im Rahmen der Fortführung alles tun, was möglich ist, um solche Schäden zu vermeiden, das Vermögen zunächst zu sichern, und dann zu entscheiden, wie eine Verwertung erfolgt. Unser Ziel ist es, die berechtigen Ansprüche der Anleger nach den gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu befriedigen", so die vorläufige Insolvenzverwaltung.

Schon heute zeichnet sich ab, dass die Verwertung einer so hohen Zahl an Containern nicht von heute auf morgen möglich ist, sondern Zeit erfordert, um gute Ergebnisse erzielen zu können. Ein Notverkauf der Container - wenn ein solcher überhaupt möglich wäre - würde erhebliche Werte vernichten. "Wir brauchen nun in einem ersten Schritt Transparenz und werden auf dieser Grundlage in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam mit der Geschäftsführung und den Mitarbeitern ein Verwertungskonzept erarbeiten. Parallel werden wir die Krisenursachen aufarbeiten. In welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger möglich sind, hängt auch von der Marktentwicklung in den nächsten Jahren ab und lässt sich heute noch nicht sagen.", ergänzt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Wegen der Vielzahl der betroffenen Anleger (rd. 51.000) können individuelle Anfragen zum Insolvenzverfahren weder von den betroffenen Gesellschaften noch von der vorläufigen Insolvenzverwaltung oder dem Insolvenzgericht beantwortet werden, wofür um Verständnis gebeten wird. Zur Information der Anleger wird in den nächsten Tagen eine Internetseite eingerichtet werden (www.frachtcontainer-inso.de), auf der sie sich informieren können und auf der Informationen zum aktuellen Stand der Insolvenzverfahren sowie Hinweise zum Verfahrensgang veröffentlicht werden." (zitiert nach http://www.jaffe-rae.de/index.php/DE/home).


Für die Anleger bleibt in Bezug auf die P & R Gesellschaften im Moment nichts anderes übrig als abzuwarten. Ein eigenhändiger Verkauf der Container außerhalb des Verfahrens ist ausgeschlossen. Geschädigte Anleger können gleichwohl zur Anmeldung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Daneben können ggf. Ansprüche gegen Vermittler und Berater geltend gemacht werden, wenn die Risiken solcher Anlagen den Investoren nicht deutlich gemacht wurden. LSS Rechtsanwälte (http://www.lss-partner.de) haben bereits zahlreiche Fälle von Falschberatung durch Vermittler und beratende Banken zur Prüfung vorliegen.




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LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
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