(openPR) Das Dubai Land Department als zuständige Behörde für im Emirat durchgeführte Immobilientransaktionen erlaubt nun auch die Registrierung und Durchführung sogenannter „Deferred Sales“ – ins Deutsche etwa als verzögerte oder aufgeschobene Veräußerungen zu übersetzen.
Deferred Sales Vereinbarungen über die Übertragung von Immobilienvermögen sind solche, bei denen der tatsächliche Eigentumsübergang solange schwebend bleibt, bis alle gemäß Kaufvertrag verzögert zu leistenden Kaufpreiszahlungen auf die Immobilien erbracht sind.
Zwar ist das Prozedere des verzögerten Verkaufs als solchem nicht an kommerzielle Transaktionen oder die Beteiligung juristischer Personen gebunden, gleichwohl aber kommt die Methode meistens dann zur Anwendung, wenn institutionelle Investoren das Eigentum an gewerblich genutzten, Cashflow generierenden Immobilien übertragen. Typische Anwendungsszenarien sind daher vorwiegend der Verkauf komplexer, gewerblich genutzter Immobilien wie Malls, Hotels sowie Bürogebäude.
Die Vorteile aus dem verzögerten Verkauf beinhalten unter anderem die Möglichkeit des Überbrückens von Liquiditäts- bzw. Bewertungslücken sowie die Optimierung oder zeitliche Verschiebung von Steuerlasten (je nach Jurisdiktion).
In rechtlicher Hinsicht jedoch erfordern die genannten Vorzüge die Verhandlung und Formulierung etwas komplexerer Vertragswerke, da der eigentliche Kauf- und Verkaufsvertrag notwendigerweise durch eine Joint-Venture-Vereinbarung zu ergänzen ist, die Details wie Vertretungsrechte, Verwässerung, Rückkaufklauseln und ähnliche enthält und so das Miteinander der Parteien bis zur endgültigen Auseinandersetzung regelt.
Die aufgeschobene Eigentumsübertragung ist insbesondere nützlich bei der Veräußerung von in juristische Personen bzw. Gesellschaften eingebettete Immobilien, die üblicherweise eine Vielzahl laufender Verträge mit Dritten (typischerweise Mietern, Dienstleistern, Banken etc.) aufweisen.
So gesehen handelt es sich bei der Transaktion de facto meist um die Veräußerung eines vollständig eingerichteten Geschäftsbetriebs, dessen zentraler Vermögenswert die Immobilie darstellt.
Vor diesem Hintergrund ist es meist angeraten, das operative Geschäft zunächst unangetastet zu lassen, so dass der Eigentumsübergang durch die sukzessive Übertragung von Anteilen der das Immobilieneigentum haltenden Gesellschaft erfolgt („Share Deal“)
Der Abschluss einer solchen Übertragung kann dabei einige Monate oder Jahre zeitlich hinter dem Abschluss von Kaufvertrag und Joint-Venture Vereinbarung liegen, je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen der beteiligten Parteien.
Der vollständige Artikel umfasst weiterhin die verwaltungsseitig durchzuführenden Verfahren sowie die erhobenen Kosten, steuerliche sowie weitere Erwägungen und ist verfügbar unter dem folgenden Link:
https://www.property-blog-dubai.com/single-post/Dubai-Institutionelle-Investoren-Deferred-Property