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Stolpe bekommt Mautprojekt nicht in Griff

29.04.200411:19 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Wesentliche Fragen noch immer offen

26. Februar 2003

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts über zwei Rechtsverordnungen, in denen wichtige Einzelheiten der geplanten Lkw-Maut geregelt werden sollen, erklären der stellvertretende Vorsitzende, Dr. Klaus Lippold MdB, und der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:

Statt endlich alle Details zur Lkw-Maut zu klären, präsentiert Bundesverkehrsminister Stolpe ein halbes Jahr vor dem geplanten Inkrafttreten der Maut halb fertige Verordnungen. Stolpe offenbart damit, dass er das Maut-Projekt nicht in den Griff bekommt.

Für eine der wichtigsten Fragen - die Entlastung des schon heute benachteiligten deutschen Transportgewerbes - hat der Verkehrsminister noch immer keine Lösung anzubieten. Entgegen allen Ankündigungen wird das Thema in den Verordnungen gar nicht behandelt: Die vorgesehene Passage wurde gestrichen, da der Entwurf schon im Vorfeld beim Transportgewerbe und bei der Europäischen Kommission auf Widerstand stieß. Nun wird zusätzlich eine Änderungsverordnung angekündigt, die erst zu einem späteren Zeitpunkt die Frage der Verrechnung von Ausgaben für die Mineralölsteuer mit den Ausgaben für die Maut regelt. Die Erfahrung lehrt aber, dass man auf Ankündigungen dieser Bundesregierung nicht vertrauen kann und darf.

Die Bundesregierung hat das deutsche Transportgewerbe und damit tausende mittelständische Unternehmen betrogen. Sie hatten sich fest auf die Versprechungen der Bundesregierung verlassen, es werde zu einer verträglichen Regelung kommen. Nun sind sie noch immer im Ungewissen darüber, was ab September an Belastungen auf sie zukommt.

Die Union fordert den Bundesverkehrsminister auf,

- schnellstens eine klare, praxistaugliche und EU-konforme Regelung zum notwendigen Ausgleich für das Güterkraftgewerbe vorzulegen

- auf die sachgerechten Vorschläge der Union im weiteren Verfahren endlich einzugehen, das heißt: das Entlastungsvolumen für das Transportgewerbe zu verdoppeln und die volle Zweckbindung der Mauteinnahmen für die Infrastruktur gesetzlich zu verankern.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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