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25.04.201816:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mehr Aufklärung und Verantwortung beim Umgang mit Urheberrechten im digitalen Arbeitsalltag nötig


München, 23.04.18 E-Mails, Intranet, Datenbanken: Das Teilen und die digitale Weiterverbreitung von Fachliteratur ist eine übliche Routine im Arbeitsalltag in vielen Branchen. Dabei werden häufig und unbemerkt Urheberrechte verletzt. Nötig sind mehr Aufklärung und mehr Verantwortungsbewusstsein beim Umgang mit geistigem Eigentum.



Der Tag des Urheberrechtes ist ein Appell für mehr Aufklärung und Verantwortung bei der digitalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Bereich Fachliteratur. Denn täglich entsteht Rechteinhabern durch unerlaubte Nutzungen ein konkreter Schaden, weil ihnen durch diese die sonst realisierbare Vergütung entgeht; denn „Einräumung eines Nutzungsrechtes“ bedeutet: Ich erlaube die Nutzung gegen Zahlung einer Vergütung.

„Die Ursachen für die häufigen Urheberrechtsverletzungen liegen zum einen in einem mangelnden Problembewusstsein. Zum anderen gibt es im digitalen Arbeitsalltag sehr viele selbstverständliche Routinen, bei denen Urheberrechte relevant sind“, sagt Jörg Weizendörfer, der bei dem Unternehmen RightsDirect im Auftrag der VG WORT seit Jahren für die Bekanntmachung und Vergabe einer Sammellizenz für digitales Copyright verantwortlich ist. Es sei deshalb wichtig aufzuklären, praxistaugliche Lösungen anzubieten und an unternehmerische Verantwortung und Fairness zu appellieren.

Ein gängiges Missverständnis

Seit über einem Jahrzehnt sind die Unternehmen im digitalen Zeitalter angekommen. Speichern, Teilen und Weiterleiten von Informationen sind mittlerweile Routinevorgänge, die den Arbeitsalltag erleichtern. Die wenigsten wissen jedoch, dass beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Dokumenten rechtliche Pflichten entstehen. Im Kern geht es dabei um die digitale Nutzung von Fachliteratur. An vielen Stellen basieren Urheberrechtsverletzungen in diesem Kontext offenbar auf einem großen Missverständnis: Wer digitale Fachliteratur gekauft oder abonniert hat, geht nur allzu häufig davon aus, dass ihn dieser Kauf dazu berechtigt, den Inhalt mit Kollegen oder Geschäftspartnern zu teilen. Schließlich wurde ja gezahlt. „In aller Regel erwirbt man aber mit dem Abonnement einer Publikation oder dem Einzelkauf eines Artikels tatsächlich nur das Recht zu lesen – ganz wie man über eine Kinokarte nur das Recht erwirbt, sich den Film anzuschauen. Wer solche Inhalte digital mit anderen teilen oder für die Arbeitsgruppe speichern will, braucht die entsprechenden Nutzungsrechte“, erklärt der Jurist Dr. Martin Schaefer regelmäßig im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Damit werden viele selbstverständliche Routinen zu einem echten Problem: Einen Fachartikel als PDF per E-Mail weiterleiten, ihn im Intranet veröffentlichen oder ihn in einer Projektdatenbank zu speichern, stellt nur allzu häufig eine Urheberrechtsverletzung dar; denn Fachpublikationen sind urheberrechtlich geschützt und nur in Ausnahmefällen ohne Einwilligung der Urheber für die verschiedensten Arten an typischen Zweitverwertungen nutzbar.

Verantwortung und Fairness

"Bei der Ansprache von Unternehmen auf die VG WORT Sammellizenz machen wir erfreulicherweise immer wieder die Erfahrung, dass es für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit darstellt, Urheberrechte achten zu wollen wie andere gesetzliche Regeln auch. Sie wollen als gesellschaftliche Akteure verantwortungsvoll agieren“, sagt Jörg Weizendörfer. Das Problem bestehe darin, dass sie bei aller prinzipieller Bereitschaft die Rechtslage häufig falsch einschätzten und deshalb kritische Fälle übersähen. An dieser Stelle bestehe Handlungsbedarf, denn aufgrund von mangelnden Informationen hinzunehmen, dass Rechteinhabern ein Schaden entsteht, sei weder verantwortlich noch fair. Leider zu oft, so Weizendörfer, erlebe er aber bei Unternehmen gerade in diesem Punkt eine Abwehrhaltung, wenn es darum geht, sich überhaupt auf ein solches Gespräch einzulassen.

Wenn es um ihr eigenes geistiges Eigentum geht, sind die meisten Unternehmen zurecht extrem sensibel. Für Urheber digitaler Fachliteratur wäre es wünschenswert, wenn diese Sensibilität und ein Sinn für Verantwortung auch stärker beim Thema der digitalen Nutzung von Fachliteratur im Unternehmen vorhanden wären. Zum fairen und korrekten Umgang miteinander in der Unternehmenswelt gehöre es, Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer zu haben und es entsprechend der gesetzlichen Regeln zu achten, so Jörg Weizendörfer, der die Problematik so zusammenfasst: „Compliance sollte auch hier mehr sein als eine Absichtserklärung.“

Eine Sammellizenz macht es leicht, legal zu handeln

Viele glauben, der Aufwand, jeden einzelnen digitalen Inhalt für die gängigen Verwertungen im Unternehmensalltag zu lizensieren, sei kaum zu bewerkstelligen. Wenn die Rechte für jede Publikation einzeln geklärt werden müssten, wäre das auch sicher der Fall. Um diese Transaktionskosten zu minimieren, hat die VG Wort zusammen mit RightsDirect und in Kooperation mit Verlagen, Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden die VG Wort Digital Copyright Lizenz als eine Sammellizenz entwickelt. Sie ermöglicht eine einheitliche, unternehmensweite Abdeckung mit einer Lizenz, und zwar weltweit. Sie umfasst Millionen deutscher und internationaler Informationsquellen wie Journale, Bücher, Magazine, Fachzeitschriften, Datenbankzugänge und sogar Normensammlungen. Mit der Sammellizenz können in Unternehmen unter anderem legal digitale Inhalte intern per E-Mail an Kollegen weitergeleitet werden. Auch das Speichern in Projektdatenbanken sowie die Einreichung von Kopien digitaler Publikationen bei Behörden wird durch die Lizenz legal möglich. „Durch den Abschluss eines einzigen Vertrags können mithilfe der VG WORT Digital Copyright Lizenz weltweit gültige Zweitverwertungsrechte für Millionen nationaler und internationaler Publikationen erworben werden. Unternehmen und Behörden können so auf einfache Weise sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter keine Urheberrechtsverletzungen begehen“ erklärt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V..

Dem verantwortungsvollen – und das heißt legalen - Umgang mit Urheberrechten bei der alltäglichen Nutzung von Fachliteratur in Unternehmen steht also eigentlich nichts im Weg. Dennoch gibt es noch großen Aufklärungsbedarf in vielen deutschen Unternehmen. Mit Aktionstagen und Schulungsangeboten sowie verschiedenen Informations- und Aufklärungsmaterialien möchte das Unternehmen RightsDirect, das im Auftrag der VG Wort in Deutschland die VG WORT Digital Copyright Lizenz vergibt, einen Beitrag für mehr Sensibilisierung leisten.



RightsDirect, eine hundertprozentige Tochter des Copyright Clearance Center (CCC), bietet Lizenzen an, um die Einhaltung des Urheberrechts im Unternehmen zu vereinfachen und den digitalen Austausch der für sie wichtigsten Fachliteratur über Grenzen hinweg zu ermöglichen. In Deutschland ist RightsDirect Partner der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT). Im Auftrag der VG WORT bietet RightsDirect seit 2012 die „VG WORT Digital Copyright Lizenz“ an, welche Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland das Recht einräumt, deutsche und internationale Quellen intern elektronisch zu nutzen, und zwar an allen weltweiten Standorten. Die Lizenz bündelt die Lizenzrechte von über 400.000 deutschen und internationalen Rechteinhabern und bietet damit die von allen Unternehmen in informationsintensiven Branchen benötigte umfassende Abdeckung.

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