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Interview mit Jörg Weizendörfer, RightsDirect

04.06.201808:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) „Wir brauchen mehr Sensibilität und Aufklärung beim Umgang mit Urheberrechten“


E-Mails, Intranet, Datenbanken: Das Teilen und die Weiterverbreitung von digitaler Fachliteratur sind übliche Routinen im Arbeitsalltag vieler Branchen. Jörg Weizendörfer blickt auf über ein Jahrzehnt Erfahrung mit dem Thema „Copyright im digitalen Zeitalter“ zurück. Er wünscht sich von Unternehmen mehr Bereitschaft, sich über das Thema aufklären zu lassen und appelliert an Verantwortung beim Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer.



Herr Weizendörfer, wie oft wurden heute in Deutschland schon Urheberrechte von Autoren und Verlagen digitaler Fachliteratur verletzt?

Na ja, fangen wir doch mal mit dem Positiven an: Ich denke, alle Unternehmen in Deutschland wollen Urheberrechte achten wie andere gesetzliche Regeln auch. Wir sind hier ja nicht im Wilden Westen. Für den legalen Umgang mit Urheberrechten wird in den Unternehmen seit einigen Jahren sehr viel getan...

Jetzt steuern Sie auf ein „Aber“ zu, richtig?

Richtig... aber oft besteht ein zusätzlicher Handlungsbedarf, den die Unternehmen trotz aller Bemühungen in diesem Bereich leicht übersehen. Dann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen ganz ohne böse Absicht.

Was ist denn das Problem?

Seit über einem Jahrzehnt sind die Unternehmen im digitalen Zeitalter angekommen. Speichern, Teilen und Weiterleiten von Informationen sind mittlerweile Routinevorgänge, die den Arbeitsalltag erleichtern. Nur wenige wissen jedoch, dass beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Dokumenten rechtliche Pflichten entstehen. Konkret geht es dabei um die digitale Nutzung von Fachliteratur.

Nennen Sie mal ein Beispiel aus unserem digitalen Arbeitsalltag!

Der Klassiker ist die weitergeleitete E-Mail an die Kollegen. Sie lesen einen Artikel in einem Fachmagazin, für das Sie ein Abonnement haben, und wollen diesen Beitrag mit ihren Kollegen teilen, die nicht zur Gruppe der Abonnenten gehören. Also wird ein PDF des Artikels an eine E-Mail angehängt und an mehrere Personen geschickt. Zwei Klicks und schon wurden Urheberrechte verletzt.

Warum ist das ein Problem, wenn es ein Abonnement für das Magazin gibt oder der Fachartikel gekauft wurde?

Weil ein Abonnement in aller Regel nur die „Lizenz“ enthält, Inhalte des Magazins zu lesen - und zwar für die Person, für die das Abonnement abgeschlossen wurde. Die digitale Verbreitung des Beitrags an mehrere Personen wird von einer solchen Abo-Lizenz in fast allen Fällen nicht abgedeckt. Für Fachliteratur, die entweder abonniert wurde, oder für Artikel, die einzeln bei Dokumentenlieferanten gekauft wurden, gibt es in der Regel so genannte Server¬-, User-, oder Arbeitsplatzlizenzen. Diese erlauben jedoch keine darüber hinausgehenden Nutzungen durch weitere Personen.

Wem schaden diese Urheberrechtsverletzungen?

Wie es der Name sagt: Allen, denen Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zustehen - also den Autoren und Verlagen. Weil für die beschriebene weitere Verwertung ihrer Werke keine Vergütung fließt.

Bei welchen Routinen spielt das Thema noch eine Rolle im Arbeitsalltag?

Bleiben wir bei dem PDF eines Fachartikels: Wenn Sie diese Datei in einer Projektdatenbank speichern, auf die mehrere Kollegen Zugriff haben, besteht das gleiche Problem wie bei der weitergeleiteten E-Mail. Dann das Intranet… auch hier gilt: Einen Fachartikel einstellen, den dann mehrere im Unternehmen lesen, ist von Abos in der Regel nicht lizenzrechtlich abgedeckt. Oder denken Sie an eine Präsentation, in der Sie eine schöne Infografik aus einem Magazin zeigen wollen, auch hier steht die Ampel auf rot.

Warum lizensieren Unternehmen die von ihnen genutzte Fachliteratur denn dann nicht ausreichend, wenn es so ein verbreitetes Problem ist?

Aus meiner Erfahrung der vergangenen Jahre gibt es dafür zwei Gründe: Erstens, viele wissen überhaupt nicht, in welchen Fällen sie Urheberrechte verletzen. Die Einschätzung ist in der Regel, dass für viel Geld Abonnements oder einzelne Publikationen erworben wurden, und dass es nun legal sei, diese im Unternehmen oder mit Geschäftspartnern zu teilen. In aller Regel decken diese Abonnements oder Käufe aber keinerlei Zweitverwertungsrechte ab. Und Zweitens: Dort, wo es ein hohes Maß an Sensibilität und Informiertheit für das Thema gibt, glauben die Verantwortlichen, dass es ein kaum zu bewerkstelligender Aufwand sei, die gesamte digitale Fachliteratur, die im Unternehmen genutzt wird, für alle gängigen Zweitverwertungen zu lizensieren und Verhandlungen mit zig Verlagen zu führen.

Haben Sie Verständnis für diese Gründe?

Für diese Gründe habe ich Verständnis. Niemand wird als Super-Experte für das Thema geboren und Ressourcen spielen eine entscheidende Rolle im Unternehmensalltag. Wofür ich jedoch weniger Verständnis habe, ist die mangelnde Bereitschaft dafür, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam zu schauen, an welchen Stellen im Unternehmen vielleicht zusätzlicher Handlungsbedarf besteht, um legal, fair und verantwortlich zu handeln. Das begegnet mir leider immer wieder. Wir agieren im Auftrag der VG WORT, deren primäre Aufgabe als unter Staatsaufsicht stehende Verwertungsgesellschaft es ist, für einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Rechteinhabern zu sorgen. Wir verkaufen ja keine Trinkwasserspender für Büros...

... sondern eine so genannte Sammellizenz für digitale Nutzungen...

Genau. Die sogenannte „VG Wort Digital Copyright Lizenz“. Und damit sind wir wieder bei der Frage nach dem Ressourcenaufwand für den legalen Umgang mit Urheberrechten.

Was ist diese Lizenz genau und was haben Unternehmen davon?

Gemeinsam mit Verlagen, Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden wurde diese Sammellizenz von der VG Wort und RightsDirect entwickelt. Sie ermöglicht eine einheitliche, unternehmensweite und weltweit gültige Lizenz, die Millionen deutscher und internationaler Informationsquellen abdeckt wie Journale, Bücher, Magazine, Fachzeitschriften, Datenbankzugänge, Normensammlungen. Das ist ein einmaliger und klar berechenbarer Aufwand für Unternehmen.

Wann braucht ein Unternehmen denn so eine Sammellizenz?

Wenn Mitarbeiter im Arbeitsalltag gelegentlich digitale Informationen weiterleiten, vervielfältigen oder speichern. Wenn Ihnen Compliance wichtig ist. Wenn Sie fair spielen und Urheberrechte achten wollen. Wenn Sie sich auf ihre fachliche Arbeit konzentrieren wollen und sich um Lizenzfragen keine Sorgen machen möchten. Mit der „VG WORT Digital Copyright Lizenz“ können unter anderem legal digitale Inhalte intern per E-Mail an Kollegen weitergeleitet werden. Auch das Speichern in Projektdatenbanken ist dann beispielsweise erlaubt.

Sie sprachen von der mangelnden Bereitschaft in Unternehmen, sich mit Ihnen über das Thema zu unterhalten. Haben Sie denn eine Botschaft an all jene, die sich diesem Gespräch bisher verweigern?

Ich appelliere an Fairness und Verantwortung. Zum fairen und korrekten Umgang miteinander in der Unternehmenswelt gehört es, Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer zu haben und es entsprechend der gesetzlichen Regeln zu achten. Compliance sollte mehr sein als eine Absichtserklärung. Jedes Unternehmen behauptet von sich heute, ein verantwortlicher gesellschaftlicher Akteur zu sein. Und ebenso sind die allermeisten Unternehmen sehr sensibel, wenn es um den Umgang mit ihrem geistigen Eigentum geht - aus gutem Grund. Da sollte es doch kein Problem sein, einmal darüber zu reden wie das Unternehmen denn mit den Rechten anderer umgeht und dort, wo es Handlungsbedarf gibt, entsprechend aktiv zu werden.

Und wie kommen wir bei dem Thema jetzt voran und können erreichen, dass künftig weniger Urheberrechte verletzt werden?

Aufklären, ohne zu stigmatisieren. So ein Anlass wie der Tag des Urheberrechts ist eine gute Möglichkeit, auf das Problem hinzuweisen.

Leisten Sie denn einen Beitrag für Aufklärung?

Dies ist eine der vornehmsten Aufgaben von RightsDirect. Wir laden regelmäßig zu Informationsveranstaltungen ein, wir bieten Schulungen für Unternehmen an und haben erst kürzlich ein Erklärvideo veröffentlicht, mit dem jeder innerhalb von vier Minuten in der Lage sein sollte, das Problem zu verstehen. Und anschließend im besten Fall legal und anständig zu handeln.

Danke für das Gespräch, Herr Weizendörfer.


Zur Person
Jörg Weizendörfer ist Business Development Director bei RightsDirect, einer hundertprozentigen Tochter des Copyright Clearance Center (CCC). Er blickt auf über zehn Jahre Berufserfahrung beim Thema Urheberrecht im digitalen Raum zurück.


RightsDirect, eine hundertprozentige Tochter des Copyright Clearance Center (CCC), bietet Lizenzen an, um die Einhaltung des Urheberrechts im Unternehmen zu vereinfachen und den digitalen Austausch der für sie wichtigsten Fachliteratur über Grenzen hinweg zu ermöglichen. In Deutschland ist RightsDirect Partner der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT). Im Auftrag der VG WORT bietet RightsDirect seit 2012 die „VG WORT Digital Copyright Lizenz“ an, welche Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland das Recht einräumt, deutsche und internationale Quellen intern elektronisch zu nutzen, und zwar an allen weltweiten Standorten. Die Lizenz bündelt die Lizenzrechte von über 400.000 deutschen und internationalen Rechteinhabern und bietet damit die von allen Unternehmen in informationsintensiven Branchen benötigte umfassende Abdeckung.

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