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Die Risikoabschirmung falsch verstanden

29.04.200411:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 27.02.2003 - Der Presse (Tagesspiegel vom 26.02.2003) war zu entnehmen, dass der Arbeitsausschuss der Landesbank Berlin beabsichtigt, den ehemaligen Vorständen, mit denen er selbst im Rechtsstreit liegt, die Anwaltskosten zu bezahlen. Dazu erklärt Dr. Gesine Lötzsch, MdB: Dieser Vorgang ist sehr ungewöhnlich und ich kenne auch keinen vergleichbaren Fall, bei dem ein Arbeitnehmer, der von seinem Chef wegen Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit gefeuert wurde, dann noch mit zinslosen Krediten versorgt wurde, um den Prozess gegen seinen ehemaligen Chef bezahlen zu können.

Ich finde diesen Vorgang besonders deshalb unverständlich, weil immer wieder von Managern der deutschen Wirtschaft eine so genannte Vollkasko-Mentalität bei den Bundesbürgern vermutet wird. Doch genau die, die so etwas immer wieder behaupten, haben offensichtlich eine Vollkasko-Versicherung, die sie sogar noch absichert, wenn sie für schwerwiegenden Schaden Verantwortung tragen. Bei den Bürgern entsteht der Eindruck, dass eine Vorstandskrähe der anderen kein Auge aushackt. Da haben wohl einige Vorstandsmitglieder der LBB die Risikoabschirmung falsch verstanden.

 

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