… eindeutige Wortlaut des § 19 Satz 2 TabStG a.F. einer solchen Auslegung nicht zugänglich sei, nicht gefolgt werden. Der BFH begründet dies damit, dass der Gesetzestext mehrere Auslegungsmöglichkeiten zulasse und sofern – wie vorliegend – nur eine mit dem Unionsrecht vereinbar ist, diejenige Auslegung heranzuziehen sei, nach der die Norm nicht als unionsrechtswidrig einzustufen sei. Dies ist auch zu Lasten des Steuerpflichtigen zulässig.
Der EuGH habe weiterhin entschieden, dass für den Fall, dass unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren außerhalb …
… parlamentarischen Gesetzgebers auch die europarechtlichen Ausformungen des Verbots der Altersdiskriminierung durch die Richtlinie 2000/78/EG in den Blick zu nehmen, die konkrete Vorgaben für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen des Alters macht. Diese unionsrechtlichen Anforderungen verstärken das verfassungsrechtliche Erfordernis, dass der parlamentarische Gesetzgeber zur Beantwortung der Frage der Einführung und Ausgestaltung von beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenzen berufen ist, weil die Rechtfertigung von Art und Maß einer Ungleichbehandlung …
… die Auslegung der EU-Richtlinie über das Urheberrecht (RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - ABl. L 167, 10) und der unionsrechtlich anerkannten Grundrechte. Die Richtlinie sieht vor, dass Rechtsinhaber den Erlass von Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung ihrer Rechte genutzt werden. In Bezug auf diese Möglichkeit hatte der EuGH bereits entschieden, …
… höchste deutsche Arbeitsgericht befand, dass diese Rechtsfolge im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vorgesehen sei und der Gesetzgeber sich daher bewusst gegen die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher bei nicht nur vorübergehender Überlassung entschieden habe. Auch das Unionsrecht sehe keine Sanktionen vor, sondern überlasse deren Festlegung vielmehr den Mitgliedstaaten. Nach Ansicht der Erfurter Richter obliegt die Auswahl und Bestimmung von Sanktionen daher allein dem Gesetzgeber (Urt. v. 10.12.2013 – Az. 9 AZR 51/13).
…
… unzulässigen Diskriminierung sei das Grundgehalt nach Endgrundgehalt zu bemes-sen, da nur insoweit die Besoldungsordnung A keine Diskriminierung bewirke und die sonstigen Re-gelungen zur Bemessung des Grundgehalts in dieser Besoldungsgruppe wegen des Vorrangs des Unionsrechts außer Anwendung bleiben müssen,
4. Ansprüche auf Nachzahlung der Besoldung aus der höchsten Stufe unterliegen lediglich der ent-sprechenden Anwendung der allgemeinen Verjährungsbestimmungen,
5. Der vom BVerfG entwickelte Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung betreffe Fälle einer …
… Urlaubsanspruch am 31.03. des Folgejahres verfällt, also nicht nochmals privilegiert wird. Er erlischt somit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Eine weitere Reduktion des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG sei dagegen weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht geboten. Damit kehrt das Gericht teilweise zu der Auslegung zurück, die in den 60er Jahren verfolgt und später aufgegeben wurde.
„Durch diese Entscheidung des BAG ist erfreulicherweise klargestellt, dass Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer ebenfalls verfallen, wenn auch erst ein Jahr …
… Verträge nicht entgegen. Entscheidend ist allein, ob bei der letzten Befristungsabrede ein Vertretungsfall vorlag. Ein bei dem Arbeitgeber vorhandener ständiger Vertretungsbedarf schließt den Sachgrund der Vertretung nicht aus. Der Siebte Senat hatte allerdings Bedenken, ob er aus Gründen des Unionsrechts gehindert ist, an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt festzuhalten. Er bat deshalb mit Beschluss vom 17. November 2010 – 7 AZR 443/09 (A) – den EuGH um Beantwortung der Frage, ob es mit § 5 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete …
… Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts - geheißen haben, dass der Betriebsrat für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts den betroffenen Personenkreis kennen müsse; einer namentlichen Benennung stünden weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen.
3. Fazit
Die Entscheidung steht in der Tradition des Bundesarbeitsgerichts, Betriebsvereinbarungen und insbesondere den Kontrollrechten des Betriebsrates eine hohe Bedeutung beizumessen. Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sind auf …
… können, wenn sie nicht durch Faktoren ergänzt werden, durch die Originalität bei der Auswahl oder Anordnung der in diesen Spielplänen enthaltenen Daten zum Ausdruck gebracht wird.
Der EuGH fügt noch hinzu, dass im Hinblick darauf, dass die Richtlinie den urheberrechtlichen Schutz von Datenbanken harmonisiert, nationale Rechtsvorschriften, durch die Datenbanken unter anderen Voraussetzungen als denen der Richtlinie urheberrechtlicher Schutz gewährt wird, mit dem Unionsrecht unvereinbar sind.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 01.03.2012
… sich gegenüber natürlichen Personen als Verkäufer nur dann auf sein ausschließliches Markenrecht berufen kann, wenn der Verletzer die Waren gewerblich verkauft, was sich in erster Linie aus dem Umfang und der Häufigkeit der Verkaufsaktivitäten ergibt.
Das Unionsrecht gewährt Anbietern von Online-Diensten wie Betreibern von Internetmarktplätzen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Verantwortlichkeit für eingestellte Inhalte. Auf solche Ausnahme kann sich ein Betreiber eines Online-Marktplatzes aber dann nicht berufen, wenn er für die …
… der Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon.
Inhalte des Werkes sind die Darstellung der Entwicklungsgeschichte der Europäischen Union, ihre rechtliche Bedeutung, Organisationsstruktur, Rechtsetzung und Verwaltung. Außerdem werden die Rechtsquellen des Unionsrechts vorgestellt, das Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht der Mitgliedstaaten, die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, europäische Grundrechte, Rechtsschutzmöglichkeiten vor der europäischen Gerichtsbarkeit und die Haftung der Mitgliedstaaten wegen Verstoßes …
… Vorschrift des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB unangewendet zu lassen, so dass eine Diskriminierung wegen des Alters ausgeschlossen ist. Zwar könne eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, jedoch stelle das Verbot der Diskriminierung wegen Alters einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, welchem die nationalen Gerichte zu voller Wirksamkeit zu verhelfen hätten.
Es ist daher ratsam, ab sofort beim Ausspruch von Kündigungen die entsprechende Kündigungsfrist unter Außerachtlassung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB zu errechnen.