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Kanzlei Seitz Weckbach Fackler

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Kanzlei Seitz Weckbach Fackler Rechtsanwaälte Steuerberater Schießgrabenstraße 14 86150 Augsburg Telefon: (0821) 345 85- 43 Telefax: (0821) 345 85 - 33 anwaelte@seitz-partner.de http://www.seitz-partner.de

Über das Unternehmen

Wir beraten und vertreten regional, national und international tätige Unternehmen und private Rechtssuchende. Langjährige Verhandlungs- und Gerichtspraxis, Auslandserfahrung, Mitgliedschaft und Mitwirkung in in- und ausländischen Vereinigungen sowie Mitarbeit in Forschung und Lehre gewährleisten umfassende Kompetenz und Betreuung bei nationalen und internationalen Rechtsfragen.

Dabei achten wir vornehmlich auf eine Zusammenschau rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Aspekte.

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
Unzulässigkeit von Zugaben und Preisnachlässen durch Apotheken
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Unzulässigkeit von Zugaben und Preisnachlässen durch Apotheken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in insgesamt sechs Entscheidungen vom 09.08.2010 Stellung zu der Frage genommen, ob Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimit-teln Rabatte und Zugaben gewähren dürfen. Die – unter anderem von der Wettbewerbszentrale – auf Unterlassung in Anspruch genommenen Apotheken hatten ihren Kunden beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach unterschiedlichen Systemen Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien zukommen lassen. Der BGH sie…
13.09.2010
Mitteilung zum öffentlichen Baunachbarrecht
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Mitteilung zum öffentlichen Baunachbarrecht

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) 2008 stellt sowohl Bauherrn als auch den rechtsuchenden Nachbarn vor neue Herausforderungen Gerade die Abstandsflächen zwischen Gebäuden sind im Verhältnis von Bauherrn und Nachbarn immer wieder Gegenstand von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Da die in der BayBO getroffene Abstandsflächenregelung nach Sinn und Zweck der Vorschrift insbesondere der ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung dient, haben vor allem Nachbarn eines Baugrundstückes verständlicherweise ein gesteige…
27.05.2010
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss bei Urheberrechtsverletzungen
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss bei Urheberrechtsverletzungen

Wird der WLAN-Anschluss einer Privatperson von Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Inter-net genutzt, so kann der Anschlussinhaber zwar auf Unterlassung und Zahlung von Abmahnkos-ten in Anspruch genommen werden, nicht jedoch auf Schadensersatz. Voraussetzung ist aber nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 (I ZR 121/08), dass der Inhaber des WLAN-Anschlusses diesen durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt hat, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzunge…
25.05.2010
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2010
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Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2010

Der Deutsche Bundestag hat am 06.05.2010 eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Gesetz soll am 01.07.2010 in Kraft treten; über den Gesetzesbeschluss muss noch der Bundesrat beraten. Für Photovoltaikanlagen sind u. a. folgende Regelungen von Bedeutung: 1. Die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung für Gebäudeanlagen wird zum 01.07.2010 einmalig um 16 % gesenkt. 2. Für Freiflächenanlagen auf versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen beträgt die Absenkung ab 01.07.2010 einmalig 11 %; für alle anderen Frei…
25.05.2010
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler in Augsburg zertifiziert nach DIN ISO 9000:2001
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Kanzlei Seitz Weckbach Fackler in Augsburg zertifiziert nach DIN ISO 9000:2001

Die bestmögliche Bearbeitung des Mandats und die Zufriedenheit unserer Mandanten stehen bei uns im Mittelpunkt. Eine qualitativ hochwertige und effiziente Kanzleiorganisation ist hierfür von grundlegender Bedeutung. Wir haben daher ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 eingeführt und uns durch externe Auditoren zertifizieren lassen. Das zertifizierte Qualitätsmanagement unserer Kanzlei gewährleistet einen einheitlich hohen Qualitätsstandard sowohl der Managementprozesse als auch der organisatorischen Abläufe bei der Bearbeit…
25.05.2010
Benachteiligung wegen des Alters durch Regelung der Kündigungsfrist
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Benachteiligung wegen des Alters durch Regelung der Kündigungsfrist

Mit Urteil vom 19.01.2010 (C-555/07) stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest: Die in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung, wonach bei der Berechnung der vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers vor Vollendung dessen 25. Lebensjahres nicht berücksichtigt werden, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar und ist daher europarechtswidrig. § 622 Abs. 2 S. 1 BGB sieht je nach Dauer des zu kündigenden Arbeitsverhältnisses zunehmend längere Kündigungsfristen vor, jedoch sollen nach §…
27.01.2010
Bild: Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien 2009Bild: Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien 2009
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Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien 2009

Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien 2009: Ein Überblick über wichtige Neuregelungen insbesondere für Photovoltaik-Anlagen Im Jahr 2009 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert. Auch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 enthält Neuregelungen zum EEG. Speziell für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind folgende Regelungen im EEG 2009 von besonderer praktischer Bedeutung. 1. Vergütung für Solarstrom a) Allgemeine Vergütungsvoraussetzungen Gemäß § 16 Abs. 2 EEG 2009 ist seit 01.01.2009 eine …
18.01.2010
Bild: Alterseinkünfte: Neues Ziel der Steuerfahndung?Bild: Alterseinkünfte: Neues Ziel der Steuerfahndung?
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Alterseinkünfte: Neues Ziel der Steuerfahndung?

Seit 2005 werden gesetzliche Altersruhegelder und Renten schrittweise bis zur vollen Höhe versteuert. Seit Anfang 2010 erfolgt eine jährliche Mitteilung der Rentenversicherungsträger an die Finanzbehörden, so dass ein Vergleich der bezahlten mit den tatsächlich besteuerten Renten möglich ist. Allen Rentner, die in den letzten fünf Jahren ihre Renten nicht vollständig versteuert haben, droht nunmehr die Entdeckung und ggf. auch die strafrechtliche Verfolgung. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.seitz-partner.de/kanzlei/aktuelles/…
13.01.2010
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