… wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten …
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… eine Änderung der Rechtsform in Nachhinein sehr schwierig ist, sollte die Wahl wohlüberlegt sein; sie gibt außerdem Ausschluss darüber, wie groß Ihre Firma angelegt ist und wer im Schadensfall haftet.
Beispielsweise ist bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Mindeststammkapital von 25.000 € einzubezahlen, allerdings muss man im Schadensfall nicht mit seinem privaten Vermögen einstehen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Gründung nur der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags durch mindestens zwei Personen nötig. …
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… Schadensersatzansprüche gegen Vermittler zu prüfen.
Die Vermittler stellen sich zwar oft selbst als Opfer rund um die Betrügereien der BWF-Stiftung dar. „Die Wahrheit aber ist, dass sie es sind, die Pflichten gegenüber ihren Kunden verletzt haben und dafür entsprechend in der Haftung stehen. Die Vermittler haben es versäumt, ihre Kunden davor zu warnen, dass bereits das Konzept der BWF-Stiftung mit den Goldgeschäften verbotswidrig ist und dass die Gefahr besteht, dass die Bundesanstalt für Finanzaufsicht dagegen einschreitet. Ein geschulter Vermittler hätte das …
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… der Steuerpflichtigen und deren Berater sind nicht in kritische Modelle involviert! Sofern Steuerpflichtige geltendes Recht befolgen, ist ihr Verhalten legal und legitim“, betonte der Präsident und wies auf „diverse höchstrichterliche Rechtsprechungen zur Haftung der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe“ hin, die bei Nichtbefolgen geltenden Rechts in Haftung genommen werden können! „Steuerberater dürfen nicht zur Reparaturabteilung des Gesetzgebers werden, der fachlich schlechte, ungenügend formulierte, mit unbestimmten Rechtsbegriffen …
… wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten …
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