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Firmengründung leicht gemacht. Die unterschätzte Frage nach der richtigen Rechtswahl

Bild: Firmengründung leicht gemacht. Die unterschätzte Frage nach der richtigen Rechtswahl
Steuerberaterin Tatjana Albert
Steuerberaterin Tatjana Albert

(openPR) Sein eigener Chef zu sein und seine eigenen Entscheidungen treffen zu können, ist für viele ein ersehnter Traum. Soll der Traum auch Wirklichkeit werden, benötigt man zunächst ein gutes Konzept und einen gut überlegten Businessplan. Das ausgearbeitete Konzept stellt sicher, dass man noch einmal gründlich darüber nachdenkt, ob die zukünftige Firma tragbar arbeiten kann. Der Businessplan ist detaillierter und zielt mehr darauf ab, Investoren von der eigenen Idee zu überzeugen. Ein nicht zu unterschätzender Punkt im Businessplan ist auch die Rechtsform, die, der Größe und Funktion Ihres Unternehmens entsprechend, gewählt werden muss. Dadurch, dass eine Änderung der Rechtsform in Nachhinein sehr schwierig ist, sollte die Wahl wohlüberlegt sein; sie gibt außerdem Ausschluss darüber, wie groß Ihre Firma angelegt ist und wer im Schadensfall haftet.


Beispielsweise ist bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Mindeststammkapital von 25.000 € einzubezahlen, allerdings muss man im Schadensfall nicht mit seinem privaten Vermögen einstehen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Gründung nur der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags durch mindestens zwei Personen nötig. Allerdings kann es vorkommen, dass im Schadensfall auch das private Vermögen der Gesellschafter zur Tilgung von Schulden verwendet wird.
Natürlich ist auch die klassische Form, ein Einzelunternehmen, zulässig. Das eignet sich vor allem auch für Einzelpersonen, die erst einmal in die Selbstständigkeit „hineinschnuppern“ wollen. Es ist hierbei kein Vertrag nötig, eine Eintragung seines Gewerbes ins Handelsregister oder die Anmeldung beim Gewerbeamt ist meist ausreichend. Außerdem kann die Firma relativ unkompliziert wieder abgemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass ein Einzelunternehmer auch mit seinem Privatvermögen haftet.
Um herauszufinden, welche Punkte Sie konkret für Ihr Unternehmen beachten müssen, kann grundsätzlich ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Steuerberater empfohlen werden. Dieser klärt mit Ihnen individuell ab, welche Rechtsform für Sie am besten ist. Außerdem zeigt Ihnen ein guter Steuerberater auf, welche Existenzgründungszuschüsse Sie beantragen können. An einem Rechenbeispiel auf der Site https://www.steuerberaterin-muenchen.com/steuerberater_rechtsformwahl.html können Sie selbst berechnen, welchen Unterschied die Höhe des erzielten Gewinns bei einer GmbH und Einzelunternehmen ausmachen kann. Einen ersten Eindruck, welche Punkte beachtet werden müssen, bekommen Sie auf der Site https://www.steuerberaterin-muenchen.com/existenzgründungsberatung.html.

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