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OPM Media GmbH

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OPM Media GmbH Sarah Moser (PR) Priel 5 85408 Gammelsdorf Telefon: 0900-1000011-1* Telefax: 0900-1000011-9* *Der Preis für Anrufe beträgt EUR 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise ggf. abweichend.

Über das Unternehmen

Die OPM Media GmbH bietet kostenpflichtige webbasierte Serviceleistungen für Endkunden an. Hierzu zählen insbesondere die Online-Mitfahrzentrale www.drive2u.de und die Mitwohnzentrale www.live2gether.de. Das Unternehmen besteht seit 2008. Geschäftsführer ist Frank Drescher.

Aktuelle Pressemitteilungen von OPM Media GmbH
Bild: Wegweisendes Urteil aus Magdeburg verurteilt Verbraucherin und bestätigt Wirksamkeit von Internet-Abo-VertragBild: Wegweisendes Urteil aus Magdeburg verurteilt Verbraucherin und bestätigt Wirksamkeit von Internet-Abo-Vertrag
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Wegweisendes Urteil aus Magdeburg verurteilt Verbraucherin und bestätigt Wirksamkeit von Internet-Abo-Vertrag

Unter dem Aktenzeichen 140 C 3125/10 (140) hat das Amtsgericht Magdeburg eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de zur Zahlung des vereinbarten Jahresbetrags verurteilt und bestätigt damit, dass nicht jedes Internet-Abo gleich eine Abofalle ist. Im Urteil heißt es wörtlich: „Ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit ist in ausreichender Weise erfolgt. Die Beklagte hat zudem durch die von ihr abgegebene Erklärung auch bestätigt, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Kenntnis genommen zu haben. Soweit sie diese tatsächlich n…
02.03.2011
Bild: OPM Media GmbH: Kundin zur Zahlung von Internet-Abo verurteiltBild: OPM Media GmbH: Kundin zur Zahlung von Internet-Abo verurteilt
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OPM Media GmbH: Kundin zur Zahlung von Internet-Abo verurteilt

SOEST Mit Urteil vom 26.01.2011 hat das Amtsgericht Soest unter dem Aktenzeichen 13 C 383/10 eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de zur Zahlung des vereinbarten Jahresbeitrags i.H.v. EUR 96,00 verurteilt. Damit stärkt das AG Soest neben vielen anderen Amtsgerichten wie z.B. Würzburg, Dresden, München, Berlin und Stuttgart die Rechtssicherheit im E-Commerce. Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin der OPM Media GmbH die Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags verweigert. Sie behauptete, die Kostenhinweise nicht erkannt zu haben, …
28.01.2011
Bild: OPM Media GmbH: Amtsgericht Würzburg bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.deBild: OPM Media GmbH: Amtsgericht Würzburg bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de
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OPM Media GmbH: Amtsgericht Würzburg bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de

Einmal mehr bestätigt ein Gericht die Wirksamkeit online abgeschlossener Verträge (Internet-Abo). Das Amtsgericht Würzburg entschied unter dem Aktenzeichen 30 C 2820/10 mit Urteil vom 22.11.2010 über die Zahlungspflicht einer Forderung der OPM Media GmbH gegen eine Kundin der Mitfahrzentrale drive2u.de. Die Kundin wurde antragsgemäss zur Zahlung des vereinbarten Jahresbeitrags in Höhe von EUR 96,00 verurteilt. Zusätzlich hat sie die Kosten des Verfahrens, sowie für den von ihr beauftragten Rechtsanwalt Thomas M. aus Berlin zu tragen. Die Ku…
25.11.2010
Bild: Grundsatzurteil aus Dresden bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.deBild: Grundsatzurteil aus Dresden bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de
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Grundsatzurteil aus Dresden bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de

Berlin. In einem aktuellen Verfahren unter dem Aktenzeichen 112 C 211/10 stellte das Amtsgericht Dresden die Zahlungspflicht für die Online-Verträge der OPM Media GmbH fest. Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Kunden antragsgemäss zur Zahlung der offenen 96,00 Euro Jahresbeitrag. In seiner 3-seitigen Begründung beschreibt das Gericht detailliert den Anmeldeprozess des zugrundeliegenden Portals. So heisst es im Urteil wörtlich: „Unter Ziffer 2.c der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin ist der Weg des Vertragsabschlusses (...) ex…
10.11.2010
Bild: OPM Media GmbH: mit Herz und Verstand bei der SacheBild: OPM Media GmbH: mit Herz und Verstand bei der Sache
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OPM Media GmbH: mit Herz und Verstand bei der Sache

Katerina D. aus Neuwied meldete sich bei der kostenpflichtigen Mitfahrzentrale drive2u.de an. Innerhalb kürzester Zeit jedoch änderte sich ihre persönliche Situation, sie konnte die erhaltene Rechnung nicht bezahlen, saß alleine da mit geringen Sprachkenntnissen und offenen Rechnungen. Sie tat daraufhin das einzig richtige: sie wandte sich an den Kundensupport der OPM Media GmbH und schilderte die Problematik. Dort traf sie auf Menschen, die ein Herz hatten und sofort erkannten: hier muss geholfen werden. Karin Turner aus dem Drive2u.de-Ser…
21.09.2010
Bild: Drive2u.de: Mitfahrgelegenheit zum Oktoberfest nach MünchenBild: Drive2u.de: Mitfahrgelegenheit zum Oktoberfest nach München
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Drive2u.de: Mitfahrgelegenheit zum Oktoberfest nach München

Das Oktoberfest 2010 lockt auch dieses Jahr wieder ca. 6 Millionen Besucher auf die Münchner Theresienwiese. Grund genug, sich über die sinnvollste und günstigste Reisemöglichkeit Gedanken zu machen. Die OPM Media GmbH empfiehlt die kostengünstige und umweltschonende Anreise mit der Mitfahrzentrale drive2u.de. Erfahrungsgemäss ist die Münchner Innenstadt zur Wiesn-Zeit verstopft. Autos bewegen sich in Schrittgeschwindigkeit voran. Die Mitfahrzentrale www.drive2u.de empfiehlt auswärtigen Gästen die Bildung von Fahrgemeinschaften. Am Münchne…
15.09.2010
Bild: OPM Media GmbH: Kostenfalle VerbraucherzentraleBild: OPM Media GmbH: Kostenfalle Verbraucherzentrale
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OPM Media GmbH: Kostenfalle Verbraucherzentrale

Aufgrund einer Falschberatung durch die Verbraucherzentrale lief eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de in einen für sie sehr kostspieligen Prozess. Die Folgen der Beratung durch die Verbraucherzentrale kosten sie nun EUR 625,00. Eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de erhielt für eine im Internet gebuchte Mitgliedschaft eine Rechnung über EUR 96,00 Jahresbeitrag. Daraufhin suchte sie sich Beratung bei der Verbraucherzentrale. Dort riet man ihr pauschal, den Internet-Vertrag nicht zu bezahlen. Zwangsläufige Folge: der …
09.09.2010
Bild: OPM Media GmbH: Berliner Verbraucher-Rechtsanwalt erneut von Gericht abgekanzeltBild: OPM Media GmbH: Berliner Verbraucher-Rechtsanwalt erneut von Gericht abgekanzelt
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OPM Media GmbH: Berliner Verbraucher-Rechtsanwalt erneut von Gericht abgekanzelt

Nun musste sich das Amtsgericht München mit einem vermeidbaren Gerichtsverfahren eines Berliner Rechtsanwalts gegen die OPM Media GmbH auseinandersetzen. Hintergrund des Verfahrens war eine Kundin, die sich zweimal bei der kostenpflichtigen Mitfahrzentrale drive2u.de angemeldet hatte. Die Kundin, offensichtlich motiviert durch ihren Rechtsanwalt, reichte vor dem Amtsgericht München eine sog. „Negative Feststellungsklage“ gegen die OPM Media GmbH ein. Die negative Feststellungsklage ist ein Instrument, mittels dem man als Empfänger einer Rechn…
06.09.2010
Bild: OPM Media GmbH: Weitere Schlappe für Schwarz-SurferBild: OPM Media GmbH: Weitere Schlappe für Schwarz-Surfer
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OPM Media GmbH: Weitere Schlappe für Schwarz-Surfer

Berlin Lichtenberg Mit Urteil 4 C 39/10 verurteilte ein weiteres Amtsgericht säumige Schuldner der OPM Media GmbH. Im vorliegenden Fall meldete sich eine Kundin auf dem Portal live2gether.de an ohne die erhaltene Rechnung zu bezahlen. Die Kundin wurde im Rahmen des daraufhin stattgefundenen Klageverfahrens von einer renommierten und auf Verbraucherrecht spezialisierten Anwaltskanzlei vertreten. Nach etlichen Schriftsätzen stellte das Gericht hinsichtlich der Online-Verträge der OPM Media GmbH folgende Punkte klar: 1. Der Hinweis auf die Kos…
19.08.2010
Bild: OPM Media GmbH: Selbsternannter Verbraucherschützer scheitert vor GerichtBild: OPM Media GmbH: Selbsternannter Verbraucherschützer scheitert vor Gericht
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OPM Media GmbH: Selbsternannter Verbraucherschützer scheitert vor Gericht

Unter dem Aktenzeichen 231 C 87/10 hatte das Amtsgericht Berlin Charlottenburg über die Klage eines selbsternannten Verbraucherschützers aus Wallenhorst zu entscheiden. Dieser meldete sich vorsätzlich auf der Website drive2u.de an, beglich die erhaltene Rechnung vorsätzlich nicht und beauftragte den seinerseits einschlägig bekannten Rechtsanwalt Thomas Meier aus Berlin mit einer sog. Negativen Feststellungsklage gegen die Betreiberin des Portals, die Berliner OPM Media GmbH. Eine negative Feststellungsklage ist etwa das Gegenstück zu einer L…
18.08.2010
Bild: Streiks bei Air Berlin – Mitfahrzentrale ist AlternativeBild: Streiks bei Air Berlin – Mitfahrzentrale ist Alternative
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Streiks bei Air Berlin – Mitfahrzentrale ist Alternative

„Ganz sicher in den Urlaub kommen“ steht angesichts der geplanten Streiks bei Air Berlin und LTU für viele Urlauber möglicherweise in Frage. Während die Pilotenvereinigung Cockpit für bessere Arbeitsbedingungen der Piloten kämpft, arbeitet bei drive2u.de ein Team von Spezialisten daran, die Vermittlung von Fahrgemeinschaften zur Urlaubszeit zu organisieren. Hier kann von Streik keine Rede sein, im Gegenteil. Karin Turner von der Mitfahrzentrale Drive2u.de hierzu: „Die angekündigten Streiks der Pilotenvereinigung Cockpit könnten möglicherwei…
10.08.2010
Bild: Mitfahrzentrale drive2u.de zur Hitzewelle: Cabrio-Feeling statt Hitzeschlag im ZugBild: Mitfahrzentrale drive2u.de zur Hitzewelle: Cabrio-Feeling statt Hitzeschlag im Zug
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Mitfahrzentrale drive2u.de zur Hitzewelle: Cabrio-Feeling statt Hitzeschlag im Zug

Der Sinn einer Mitfahrzentrale erschliesst sich besonders deutlich, wenn man die aktuellen Berichte über die Hitzekatastrophe in manchen Zügen liest und sieht. Dass Reisen mit dem Zug in diesen Tagen mitunter beschwerlich und gesundheitsgefährdend sein kann, nimmt das Team von drive2u.de mit Bedauern zur Kenntnis. Zahlreiche Zugreisende haben dieser Tage erfahren müssen, dass ausfallende Klimaanlagen das Reisen mitunter zum Fiasko machen. Karin Turner, Leiterin Customer Care bei der Mitfahrzentrale drive2u.de hierzu: „Wir möchten an diesem …
20.07.2010
Bild: Amtsgericht Alzey: Weiterhin keine vollständige Rechtssicherheit im E-CommerceBild: Amtsgericht Alzey: Weiterhin keine vollständige Rechtssicherheit im E-Commerce
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Amtsgericht Alzey: Weiterhin keine vollständige Rechtssicherheit im E-Commerce

In den letzten Monaten hat die OPM Media GmbH aus Berlin zahlreiche Urteile gegen zahlungsunwillige Verbraucher erwirkt. Hintergrund war in jedem Fall die Anmeldung des Kunden bei einem kostenpflichtigen Internet-Service. Gegenstand der Kritik des erkennenden Amtsgerichts war die Gestaltung der Preisangabe auf der betreffenden Website. Es bestätigte den Kunden in seiner Meinung, der sich arglistig getäuscht fühlte. Damit setzt sich das Amtsgericht Alzey jedoch in seiner Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Widerspruch zu zahllosen andere…
08.07.2010
Bild: Amtsgericht München bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.deBild: Amtsgericht München bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de
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Amtsgericht München bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de

Unter dem Aktenzeichen 281 C 609 / 10 hat ein weiteres Amtsgericht die Zahlungspflichtigkeit bei kostenpflichtigen Internet-Services bestätigt. Hintergrund des Klageverfahrens war ein Nutzer, der sich angeblich zu Recherche-Zwecken bei der kostenpflichtigen Mitfahrzentrale drive2u.de angemeldet hatte. Hierzu meldete er sich an, schloss einen Vertrag ab und registrierte kurz darauf seine eigene Internet-Domain – mit ähnlich klingendem Namen. Doch anstatt die erhaltene Rechnung zu bezahlen, widersprach er der Forderung der Berliner OPM Media G…
14.06.2010
Bild: drive2u.de: Mitfahren und Sprit-SparenBild: drive2u.de: Mitfahren und Sprit-Sparen
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drive2u.de: Mitfahren und Sprit-Sparen

Die einfachste Möglichkeit, die Spritkosten zu senken, ist, sie zu halbieren. Wie? Wer sich auf dem Weg zur Arbeit oder ins Wochenende mit anderen zusammenschliesst, die das gleiche Ziel haben, kann seine Spritkosten mehr als halbieren. Man teilt sie sich einfach. Und unterhaltsamer ist es allemal. Die Mitfahrzentrale drive2u.de bietet hierfür die Plattform: Fahrer und Mitfahrer können sich hier koordinieren und setzen damit ein Zeichen gegen die aktuelle Benzin-Preis-Abzocke. Damit wird die nächste Reise nicht nur günstiger, sondern auch u…
18.03.2010
OPM Media fördert STIFTUNG LESEN: Bücher für Kindergärten
OPM Media GmbH

OPM Media fördert STIFTUNG LESEN: Bücher für Kindergärten

Die Berliner OPM Media GmbH unterstützt die STIFTUNG LESEN ab sofort mit regelmässigen Zuwendungen. Die Spenden erfolgen zweckgebunden und fliessen in neue Bücher für Kindergärten. Lesefreude wecken, um Lesekompetenz zu vermitteln: Das ist das Ziel der Stiftung Lesen. Seit 1988 entwickelt sie zahlreiche Projekte, um das Lesen in der Medienkultur zu stärken. Dafür hat die gemeinnützige Organisation viele Medienpartner und Kultursponsoren gewonnen. Traditionell steht die Stiftung Lesen unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Zweck d…
05.03.2010
Bild: OPM Media GmbH – Rote Karte für Makler in GroßstädtenBild: OPM Media GmbH – Rote Karte für Makler in Großstädten
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OPM Media GmbH – Rote Karte für Makler in Großstädten

Die OPM Media GmbH aus Berlin geht mit dem Projekt live2gether.de in die Offensive. Die alternative Wohnungsbörse live2gether.de versteht sich als Kampfansage gegen modernes Raubrittertum der Immobilienmakler in Großstädten. Petra Möller aus dem Team von live2gether.de dazu wörtlich: „Der Wohnungsmarkt in den Großstädten hat sich verändert. Früher war Wohnraum knapp und teuer. Heute ist er nur noch teuer. Das Geld für die Makler-Gebühr für ein WG-Zimmer fehlt dann beim Umzug oder für die erste Miete. Wir finden Maklergebühren auf WG-Zimmer u…
04.03.2010
Bild: OPM Media GmbH: Mitfahrzentrale drive2u.de ab jetzt für Rentner und Behinderte kostenlosBild: OPM Media GmbH: Mitfahrzentrale drive2u.de ab jetzt für Rentner und Behinderte kostenlos
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OPM Media GmbH: Mitfahrzentrale drive2u.de ab jetzt für Rentner und Behinderte kostenlos

Die Berliner OPM Media GmbH bietet im Rahmen der Mitfahrzentrale drive2u.de von nun an seine Services für Rentner und Behinderte kostenlos an. Die Idee einer Mitfahrzentrale ist schnell beschrieben: Wer nicht alleine mit dem Auto längere Strecken fahren will, sucht sich einfach über drive2u.de nette Mitfahrer. Nette Gespräche und der Beitrag des Fahrgastes zu den Fahrtkosten machen die Mitfahrzentrale für Autobesitzer interessant. Aber auch wer kein Auto besitzt, kann von der Mitfahrzentrale profitieren: Eventuell findet sich ja jemand, der …
03.03.2010
Bild: OPM Media GmbH zieht nach BerlinBild: OPM Media GmbH zieht nach Berlin
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OPM Media GmbH zieht nach Berlin

Die OPM Media GmbH, bekannt durch die Mitfahrzentrale drive2u.de und die Mitwohnzentrale live2gether.de, zieht nach Berlin. In zentraler Lage sind Karin Turner und Petra Möller nun mit Ihren beiden Teams im Herzen Europas angekommen. „Der Umzug hat für unser Unternehmen eine strategische Bedeutung“, so Support-Chefin Turner. Auch wenn die Angebote der OPM Media GmbH vollständig webbasiert sind – „die Nähe zur Zielgruppe ist hier wesentlich höher“. Die Büroausstattung ist bereits letzte Woche per Lieferwagen in das neue Büro gebracht worden.…
02.03.2010
Bild: OPM-Urteile: Verbraucherverträge im Internet rechtsgültigBild: OPM-Urteile: Verbraucherverträge im Internet rechtsgültig
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OPM-Urteile: Verbraucherverträge im Internet rechtsgültig

Mit Urteil vom 09.02.2010 entschied das Amtsgericht Tuttlingen unter dem Aktenzeichen 1 C 815/09 über die Rechtmässigkeit der Onlineverträge für das Portal www.live2gether.de der Münchner Firma OPM Media GmbH. Das Unternehmen war bei Verbraucherschützern und Medien zuletzt stark in die Kritik geraten. Der meistgenannte Vorwurf der versteckten Preisauszeichnung konnte durch das Gericht nicht bestätigt werden. Tatsächlich sind die von der OPM Media geschlossenen Verträge jedoch nach richterlicher Meinung rechtsgültig und müssen von den Kunde…
22.02.2010
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