(openPR) Die OPM Media GmbH, bekannt durch die Mitfahrzentrale drive2u.de und die Mitwohnzentrale live2gether.de, zieht nach Berlin.
In zentraler Lage sind Karin Turner und Petra Möller nun mit Ihren beiden Teams im Herzen Europas angekommen. „Der Umzug hat für unser Unternehmen eine strategische Bedeutung“, so Support-Chefin Turner. Auch wenn die Angebote der OPM Media GmbH vollständig webbasiert sind – „die Nähe zur Zielgruppe ist hier wesentlich höher“.
Die Büroausstattung ist bereits letzte Woche per Lieferwagen in das neue Büro gebracht worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reisten teils mit dem Zug, teils mit dem Auto und teils mit der hauseigenen Mitfahrzentrale an.
Karin Turner freut sich stellvertretend für alle: „Wir sind stolz darauf, dass wir trotz Umzugs einen weitgehend reibungslosen Kundensupport aufrecht erhalten konnten!“
Auch Elvira Schumann aus dem Live2gether-Team ist guter Dinge: „Mein Freund wohnt hier und jetzt können wir endlich zusammenziehen“.
Dominic Müller von Drive2u bringt es auf den Punkt: „Berlin, Berlin – wir fahren nach Berlin!“
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Pressekontakt: Sarah Moser
OPM Media GmbH
Online Performance Marketing
Wilhelmsaue 1
10715 Berlin
Telefon: 0180-5684306-012
Telefax: 0180-5684306-373 (0,14€/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend)
HRB 174861
Amtsgericht München
Die OPM Media GmbH bietet webbasierte Serviceleistungen für Endkunden an. Hierzu zählen insbesondere die online-Mitfahrzentrale www.drive2u.de und die Mitwohnzentrale www.live2gether.de. Das Unternehmen besteht seit 2008. Geschäftsführer ist Frank Drescher.
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Unter dem Aktenzeichen 140 C 3125/10 (140) hat das Amtsgericht Magdeburg eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de zur Zahlung des vereinbarten Jahresbetrags verurteilt und bestätigt damit, dass nicht jedes Internet-Abo gleich eine Abofalle ist.
Im Urteil heißt es wörtlich: „Ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit ist in ausreichender Weise erfolgt. Die Beklagte hat zudem durch die von ihr abgegebene Erklärung auch bestätigt, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Kenntnis genommen zu haben. Soweit sie diese tatsächlich n…
SOEST
Mit Urteil vom 26.01.2011 hat das Amtsgericht Soest unter dem Aktenzeichen 13 C 383/10 eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de zur Zahlung des vereinbarten Jahresbeitrags i.H.v. EUR 96,00 verurteilt. Damit stärkt das AG Soest neben vielen anderen Amtsgerichten wie z.B. Würzburg, Dresden, München, Berlin und Stuttgart die Rechtssicherheit im E-Commerce.
Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin der OPM Media GmbH die Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags verweigert. Sie behauptete, die Kostenhinweise nicht erkannt zu haben, …
Das Berliner Unternehmen OPM Media GmbH stattet den Evangelisch-Lutherischen Kindergarten Moosburg mit einer umfangreichen Vorlesebibliothek der Stiftung Lesen aus
Moosberg / Mainz, 16. April 2010 – Fast täglich hört man es in den Medien oder liest es in Zeitungen: deutsche Schulkinder haben gravierende Lese- und Schreibschwächen. Das liegt oft daran, …
Berlin Lichtenberg
Mit Urteil 4 C 39/10 verurteilte ein weiteres Amtsgericht säumige Schuldner der OPM Media GmbH. Im vorliegenden Fall meldete sich eine Kundin auf dem Portal live2gether.de an ohne die erhaltene Rechnung zu bezahlen.
Die Kundin wurde im Rahmen des daraufhin stattgefundenen Klageverfahrens von einer renommierten und auf Verbraucherrecht …
Die Berliner OPM Media GmbH unterstützt die STIFTUNG LESEN ab sofort mit regelmässigen Zuwendungen. Die Spenden erfolgen zweckgebunden und fliessen in neue Bücher für Kindergärten.
Lesefreude wecken, um Lesekompetenz zu vermitteln: Das ist das Ziel der Stiftung Lesen. Seit 1988 entwickelt sie zahlreiche Projekte, um das Lesen in der Medienkultur zu stärken. …
Berlin. In einem aktuellen Verfahren unter dem Aktenzeichen 112 C 211/10 stellte das Amtsgericht Dresden die Zahlungspflicht für die Online-Verträge der OPM Media GmbH fest.
Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Kunden antragsgemäss zur Zahlung der offenen 96,00 Euro Jahresbeitrag. In seiner 3-seitigen Begründung beschreibt das Gericht detailliert …
… entschied das Amtsgericht Tuttlingen unter dem Aktenzeichen 1 C 815/09 über die Rechtmässigkeit der Onlineverträge für das Portal www.live2gether.de der Münchner Firma OPM Media GmbH.
Das Unternehmen war bei Verbraucherschützern und Medien zuletzt stark in die Kritik geraten.
Der meistgenannte Vorwurf der versteckten Preisauszeichnung konnte durch …
Nun musste sich das Amtsgericht München mit einem vermeidbaren Gerichtsverfahren eines Berliner Rechtsanwalts gegen die OPM Media GmbH auseinandersetzen. Hintergrund des Verfahrens war eine Kundin, die sich zweimal bei der kostenpflichtigen Mitfahrzentrale drive2u.de angemeldet hatte.
Die Kundin, offensichtlich motiviert durch ihren Rechtsanwalt, reichte …
In den letzten Monaten hat die OPM Media GmbH aus Berlin zahlreiche Urteile gegen zahlungsunwillige Verbraucher erwirkt. Hintergrund war in jedem Fall die Anmeldung des Kunden bei einem kostenpflichtigen Internet-Service.
Gegenstand der Kritik des erkennenden Amtsgerichts war die Gestaltung der Preisangabe auf der betreffenden Website. Es bestätigte …
… vereinbarten Jahresbeitrags in Höhe von EUR 96,00 verurteilt. Zusätzlich hat sie die Kosten des Verfahrens, sowie für den von ihr beauftragten Rechtsanwalt Thomas M. aus Berlin zu tragen.
Die Kundin der OPM Media GmbH hatte sich nach Anmeldung bei der Mitfahrzentrale drive2u.de gegen eine weitere Mitgliedschaft entschieden, dabei jedoch die zwei-wöchige …
Die Berliner OPM Media GmbH bietet im Rahmen der Mitfahrzentrale drive2u.de von nun an seine Services für Rentner und Behinderte kostenlos an.
Die Idee einer Mitfahrzentrale ist schnell beschrieben: Wer nicht alleine mit dem Auto längere Strecken fahren will, sucht sich einfach über drive2u.de nette Mitfahrer. Nette Gespräche und der Beitrag des Fahrgastes …
Unter dem Aktenzeichen 231 C 87/10 hatte das Amtsgericht Berlin Charlottenburg über die Klage eines selbsternannten Verbraucherschützers aus Wallenhorst zu entscheiden. Dieser meldete sich vorsätzlich auf der Website drive2u.de an, beglich die erhaltene Rechnung vorsätzlich nicht und beauftragte den seinerseits einschlägig bekannten Rechtsanwalt Thomas …
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