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Inkassobüro Marco Ormanns

Inkassobüro Marco Ormanns

Inkassobüro Marco Ormanns Zedernstraße 29 41239 Mönchengladbach Tel.: 02166-9906512 Fax: 02166-9906517 info@ormanns-inkasso.de https://www.ormanns-inkasso.de

Über das Unternehmen

Das Inkassobüro Marco Ormanns ist ein europaweit agierender Rechtsdienstleister im außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug. Das Inkassobüro Marco Ormanns wurde im Jahr 2003 gegründet und vertritt Unternehmen, freie Berufe und Privatpersonen beim Inkasso und Forderungseinzug.

Aktuelle Pressemitteilungen von Inkassobüro Marco Ormanns
Bild: Achtung Verjährung zum 31.12.2020Bild: Achtung Verjährung zum 31.12.2020
Inkassobüro Marco Ormanns

Achtung Verjährung zum 31.12.2020

Zum 31.12.2020 droht gemäß § 195 BGB die Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2017. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es in der Regel nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Wurden zum Beispiel Leistungen aus einem BGB - Werkvertrag zum 15.11.2017 erbracht und förmlich abgenommen aber erst am 15.01.2018 in Re…
08.10.2020
Bild: Achtung Verjährung zum 31.12.2019Bild: Achtung Verjährung zum 31.12.2019
Inkassobüro Marco Ormanns

Achtung Verjährung zum 31.12.2019

Zum 31.12.2019 droht gemäß § 195 BGB die Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2016. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es in der Regel nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Wurden zum Beispiel Leistungen aus einem BGB - Werkvertrag zum 15.11.2016 erbracht und förmlich abgenommen aber erst am 15.01.2017 in Re…
10.10.2019
Bild: Gerichtsstandsvereinbarungen bei Verträgen mit B2B – KundenBild: Gerichtsstandsvereinbarungen bei Verträgen mit B2B – Kunden
Inkassobüro Marco Ormanns

Gerichtsstandsvereinbarungen bei Verträgen mit B2B – Kunden

Bei grenzüberschreitenden Forderungsangelegenheiten stellen wir immer wieder fest, dass eine vermeintliche Gerichtsstandsvereinbarung nicht wirksamer Vertragsbestandteil geworden ist. Dieser Umstand führt in der Praxis oftmals dazu, dass die gerichtliche Geltendmachung der Forderung im Ausland durchgeführt werden muss. Hierbei kennt nicht jedes Land einen Kostenersatz im Zivilprozess, wie wir diesen gemäß § 91 ZPO in Deutschland gewohnt sind. Die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung wird unter den Voraussetzungen des Art. 25 EuGVVO b…
15.02.2019
Bild: Initiative zum Schutz vor MietbetrugBild: Initiative zum Schutz vor Mietbetrug
Inkassobüro Marco Ormanns

Initiative zum Schutz vor Mietbetrug

Das Inkassobüro Marco Ormanns hat eine Initiative zum Schutz gegen Mietbetrug ins Leben gerufen. Das Inkassounternehmen berät hierbei gewerbliche und private Vermieter, WEG und Hausverwaltungen kostenfrei und unverbindlich zum Themenkomplex und zeigt betroffenen Vermietern wie man sich nachhaltig gegen Mietausfälle schützen kann.
14.02.2019
Bild: Achtung Forderungsverjährung zum 31.12.2016Bild: Achtung Forderungsverjährung zum 31.12.2016
Inkassobüro Marco Ormanns

Achtung Forderungsverjährung zum 31.12.2016

Firmen sollten sich spätestens jetzt mit der zum 31.12.2016 anstehende Verjährung auseinandersetzen. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt vielmehr mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Somit sollten Unternehmen auch Rechnungen aus dem Jahr 2014 und ggf. später auf anstehende Verjährung überprüfen. Hierbei soll…
04.10.2016
Bild: Bonitäts- und Wirtschafsauskünfte vermeiden das MietausfallrisikoBild: Bonitäts- und Wirtschafsauskünfte vermeiden das Mietausfallrisiko
Inkassobüro Marco Ormanns

Bonitäts- und Wirtschafsauskünfte vermeiden das Mietausfallrisiko

Das Inkassobüro Marco Ormanns hat eine repräsentative Anzahl von Mietinkassofällen aus dem Jahr 2015 analysiert. Bei jedem 3. Mietinkassofall waren bereits vor Mietvertragsschluss harte Negativmerkmale (Ausschluss der Gläubigerbefriedigung nach ZPO, Nichtabgabe der Vermögensauskunft) vorhanden. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir privaten und gewerblichen Vermietern sowie Hausverwaltungen zur Bonitätsauskunft vor Mietvertragsschluss. Vorgenannte präventive Maßnahmen vermindern das Mietausfallrisiko. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie …
18.04.2016
Bild: Was Unternehmen beim Thema Verjährung beachten müssenBild: Was Unternehmen beim Thema Verjährung beachten müssen
Inkassobüro Marco Ormanns

Was Unternehmen beim Thema Verjährung beachten müssen

Prüfen Sie spätestens jetzt Ihre Forderungen auf die zum 31.12.2015 anstehende Verjährung. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Somit sind auch Rechnungen aus dem Jahr 2013 und ggf. später zu überprüfen. Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema erspart dem Gläu…
06.11.2015
Bild: Praxisinformation zum Thema VerjährungBild: Praxisinformation zum Thema Verjährung
Inkassobüro Marco Ormanns

Praxisinformation zum Thema Verjährung

Die meisten Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Dies hat zur Folge, dass bei der regelmäßigen Verjährungsfrist die Verjährung immer mit dem Jahreswechsel eintritt. Diese Art der Verjährung nennt man auch Regelverjährung. Achtung: Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung spielt hierbei…
28.08.2015
Bild: Effektives Mietinkasso ohne KostenrisikoBild: Effektives Mietinkasso ohne Kostenrisiko
Inkassobüro Marco Ormanns

Effektives Mietinkasso ohne Kostenrisiko

Im Bereich Mietinkasso bietet das Inkassobüro Marco Ormanns eine neue branchenspezifische Lösung für den außergerichtlichen und gerichtlichen Einzug von offenen Mietforderungen an. Das Inkassobüro Marco Ormanns orientiert sich hierbei an den speziellen Anforderungen des Mietsektors und vertritt die Interessen von gewerblichen und privaten Vermietern, WEG und Hausverwaltern bei der Realisierung von offenen Mietforderungen. Durch unsere innovative Tarifstruktur beim Mietinkasso können wir unseren Mandaten einen effektiven Forderungseinzug ohne …
22.06.2015
Bild: Der Mythos 'Russisch Inkasso'Bild: Der Mythos 'Russisch Inkasso'
Inkassobüro Marco Ormanns

Der Mythos 'Russisch Inkasso'

Als seriöser Rechtsdienstleister möchten wir den Mythos „Russisch Inkasso“ näher beleuchten und auf die rechtlichen Gegebenheiten der Inkassobranche näher eingehen. Ein in Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen ist durch die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 10 I Nr. 1 RDG zugelassen. Die Erlaubnisinhaber dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen erbringen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.08.2004 – 1 BvR 725 / 03 den Umfang der Rechtsberatung ausgelegt und den zugelassen Inkassounternehme…
12.06.2015
Bild: Effektives Forderungsmanagement sichert die Liquidität von UnternehmenBild: Effektives Forderungsmanagement sichert die Liquidität von Unternehmen
Inkassobüro Marco Ormanns

Effektives Forderungsmanagement sichert die Liquidität von Unternehmen

Ein effektives Forderungsmanagement sichert die Liquidität und senkt das Insolvenzrisiko für Unternehmen. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Unternehmen kostenfrei und unverbindlich bei der Umsetzung eines effektiven Konzepts. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz steht Ihnen das Inkassobüro Marco Ormanns ( http://www.ormanns-inkasso.de ) bei der Umsetzung des Forderungsmanagements zur Seite. Nach einer Studie des BDIU aus dem Jahr 2012 wurden 80% der Forderungssachen außergerichtlich erledig…
03.06.2015
Bild: Effektive Drittschuldnerpfändung durch Auskunftsgewinnung Paragraph 802I ZPOBild: Effektive Drittschuldnerpfändung durch Auskunftsgewinnung Paragraph 802I ZPO
Inkassobüro Marco Ormanns

Effektive Drittschuldnerpfändung durch Auskunftsgewinnung Paragraph 802I ZPO

Am 01.01.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Nach zweieinhalb Jahren ziehen wir als Rechtsdienstleister ein positives Resumee der gesetzlichen Änderungen. Insbesondere die Möglichkeit der Auskunftsgewinnung gemäß § 802 I ZPO hat dazu geführt, dass wir umfassende Informationen für eine effektive Drittschuldnerpfändung erhalten. Schuldner die in der Vergangenheit unentschuldigt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ferngeblieben sind müssen nun damit rechnen, dass der Gläubiger die notwend…
01.06.2015
Bild: Effektives Auslandsinkasso vermeidet Prozess- und KostenrisikenBild: Effektives Auslandsinkasso vermeidet Prozess- und Kostenrisiken
Inkassobüro Marco Ormanns

Effektives Auslandsinkasso vermeidet Prozess- und Kostenrisiken

Ein effektives Auslandsinkasso vermeidet erhebliche Prozess- und Kostenrisiken bei der grenzüberschreitenden Beitreibung von offenen Forderungen. Durch eine außergerichtliche Ansprache in der jeweiligen Landessprache gelingt es in mehr als 50% der Fälle eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner zu erzielen. Hierdurch werden die Gerichte entlastet und der Gläubiger erspart sich erhebliche Kostenvorschüsse einer direkten gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Inkassobüro Marco Ormanns verfügt über eine mehr als zehnjährig…
21.05.2015
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