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Effektive Drittschuldnerpfändung durch Auskunftsgewinnung Paragraph 802I ZPO

Bild: Effektive Drittschuldnerpfändung durch Auskunftsgewinnung Paragraph 802I ZPO

(openPR) Am 01.01.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Nach zweieinhalb Jahren ziehen wir als Rechtsdienstleister ein positives Resumee der gesetzlichen Änderungen. Insbesondere die Möglichkeit der Auskunftsgewinnung gemäß § 802 I ZPO hat dazu geführt, dass wir umfassende Informationen für eine effektive Drittschuldnerpfändung erhalten. Schuldner die in der Vergangenheit unentschuldigt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ferngeblieben sind müssen nun damit rechnen, dass der Gläubiger die notwendigen Informationen anderweitig gewinnt.

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