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Cäsar-Preller

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi Kanzlei Cäsar-Preller Villa Justitia, Uhlandstraße 4 65189 Wiesbaden Telefon: (06 11) 4 50 23-0 Telefax: (06 11) 4 50 23-17 E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

Über das Unternehmen

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Aktuelle Pressemitteilungen von Cäsar-Preller
Bild: Widerruf von Darlehen: BGH kippt erneut eine WiderrufsbelehrungBild: Widerruf von Darlehen: BGH kippt erneut eine Widerrufsbelehrung
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Widerruf von Darlehen: BGH kippt erneut eine Widerrufsbelehrung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. März 2017 eine vielfach in Darlehensverträgen verwendete Widerrufsbelehrung als fehlerhaft erkannt (Az.: XI ZR 442/16). „Damit hat der BGH die Tür geöffnet, um den Widerruf von Darlehen mit dieser fehlerhaften Belehrung gegenüber der Bank auch durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Konkret geht es um eine Belehrung, die u.a. von zahlreichen Genossenschaftsbanken verwendet wurde. In der Widerrufsbelehrung heißt es u.a., dass die Wide…
29.05.2017
Bild: Kinderspielplätze in WohngebietenBild: Kinderspielplätze in Wohngebieten
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Kinderspielplätze in Wohngebieten

Wer kennt es nicht, man genießt seinen Feierabend und möchte den Abend gemütlich auf dem Balkon ausklingen lassen, doch hier gibt es eine erhebliche Geräuschkulisse durch spielende Kinder auf einem Spielplatz in der Nachbarschaft. Vielfach entschieden Gerichte, dass der zwangsläufig auftretende Lärm von Kinderspielplätzen hinzunehmen sei. Denn die Schaffung von Kinderspielplätzen stelle eine Notwendigkeit dar, um für Kinder Raum zu schaffen und sie von Verkehrsgefahren fernzuhalten. Die Errichtung von Spielplätzen sei daher auch in einem Woh…
29.05.2017
Bild: Hundesteuer - 180Euro in WiesbadenBild: Hundesteuer - 180Euro in Wiesbaden
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Hundesteuer - 180Euro in Wiesbaden

Aufgrund einer Anhebung der Hundesteuer in Wiesbaden auf 180 € pro Jahr kochen die Emotionen hoch. Dies ist landesweiter Rekord. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht die Steuern jedoch dem Grunde und der Höhe nach als ordnungsgemäß. Diese Steuer existiert seit Anfang des 19. Jahrhunderts und wurde eingeführt, da Hunde als Luxusgüter gehalten wurden. Sie erfüllten keinen Zweck für das Allgemeinwohl. Das Halten eines Hundes geht auch heute noch über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und ist somit eine Aufwandsteuer. Da d…
29.05.2017
Bild: BGH: Rücktritt von Lebensversicherung nach fehlerhafter Belehrung wirksamBild: BGH: Rücktritt von Lebensversicherung nach fehlerhafter Belehrung wirksam
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BGH: Rücktritt von Lebensversicherung nach fehlerhafter Belehrung wirksam

Versicherungsnehmer können von ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung zurücktreten, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Januar 2017 entschieden (Az.: IV ZR 173/15). Viele Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die ursprünglich mal zur Altersvorsorge abgeschlossen wurden, erleben nicht das Ende ihrer Laufzeit. „Den Schaden bei einer vorzeitigen Kündigung haben in der Regel die Versicherungsnehmer. Denn sie erhalten von dem Versicherer nur den…
24.05.2017
Bild: BGH: Bank hat ab Zugang des Widerrufs keine Ansprüche auf Zinsen und TilgungBild: BGH: Bank hat ab Zugang des Widerrufs keine Ansprüche auf Zinsen und Tilgung
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BGH: Bank hat ab Zugang des Widerrufs keine Ansprüche auf Zinsen und Tilgung

Etliche Verbraucher haben den Widerruf ihres vor Jahren abgeschlossenen Darlehens erklärt. Für viele stellt sich die Frage, ob sie ihre Zins- und Tilgungsleistungen weiter erbringen müssen, bis die Bank den Widerruf akzeptiert hat. Der BGH hat eine klare Antwort gegeben: Die Bank hat ab Zugang des Widerrufs keinen Anspruch darauf, dass ihr Kunde weiter die vertragsgemäßen Zinsen und Tilgungsraten zahlt (Urteil vom 16. Mai 2017, Az.: XI ZR 586/15). Vor dem BGH ging es um den Widerruf von drei Verbraucherdarlehen. Diese hatte der Kläger 2008 g…
19.05.2017
Bild: Auf Schrottimmobilie hereingefallen – den Teufelskreis durchbrechenBild: Auf Schrottimmobilie hereingefallen – den Teufelskreis durchbrechen
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Auf Schrottimmobilie hereingefallen – den Teufelskreis durchbrechen

Wer auf eine Schrottimmobilie hereingefallen ist, wähnt sich oft in einem Teufelskreis. Die Immobilie ist nahezu wertlos, die erforderlichen Mieteinnahmen lassen sich nicht erzielen. Gleichzeitig muss aber oft noch ein Darlehen bedient werden. Reicht das Geld nicht mehr dafür, droht auch noch die Zwangsvollstreckung. Und ein Verkauf der Immobilie ist auch nur schwer zu realisieren – und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Verlusten. Das Thema Schrottimmobilien ist in der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller ein Dauerbrenner. Mit rund …
17.05.2017
Bild: Das Berliner Testament – saubere Lösung mit HakenBild: Das Berliner Testament – saubere Lösung mit Haken
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Das Berliner Testament – saubere Lösung mit Haken

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schlimme Sache. Nicht selten belasten Erbstreitigkeiten den Verlust noch zusätzlich, da ein fehlerhaftes oder einfach gar kein Testament vorliegt. Das Berliner Testament ist eine solide Grundlage, auf der Paare gemeinsam ihren letzten Willen verfügen können, doch auch hier gibt es ein paar Dinge, die zu beachten sind. Normalerweise regelt das Gesetz die Erbfolge in einer Familie. Stirbt ein Ehepartner, so kommen Kindern und dem noch lebenden Ehepartner jeweils die Hälfte des Erbes zu. Doch ist es Dan…
17.05.2017
Bild: Entschädigung bei Flugverspätung: Gepäckumladung ist kein „außergewöhnlicher Umstand“Bild: Entschädigung bei Flugverspätung: Gepäckumladung ist kein „außergewöhnlicher Umstand“
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Entschädigung bei Flugverspätung: Gepäckumladung ist kein „außergewöhnlicher Umstand“

Wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mitteilt, wurde eine Airline vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer Entschädigung wegen Flugverspätung verurteilt. Laut einer EU-Verordnung muss ein Luftfahrtunternehmen den Fluggästen grundsätzlich bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung von Flügen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen zukommen lassen. Regelmäßig versuchen die Airlines, dies zu umgehen, indem sie sich auf einen „außerordentlichen Umstand in Form von höherer Gewalt“ berufen. Doch vorliegend hat…
16.05.2017
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