openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

bussgeldcheck.de - Rechtsanwalt Biernacki

bussgeldcheck.de - Rechtsanwalt Biernacki

bussgeldcheck.de - Die Blitzerkanzlei Rechtsanwalt Alexander Biernacki Friedrichstr. 171 10117 Berlin Tel: 030/577091222 Fax: 030/577091229 kontakt@blitzerkanzlei.de

Über das Unternehmen

Wir sind eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei und vertreten bundesweit Privatpersonen und Unternehmen, vor allen in den Bereichen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Über die Internetseite www.bussgeldcheck.de können unsere Mandanten kostenfrei und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen und Mandate erteilen.

Aktuelle Pressemitteilungen von bussgeldcheck.de - Rechtsanwalt Biernacki
Blitzerfotos nicht mehr zulässig?
bussgeldcheck.de - Rechtsanwalt Biernacki

Blitzerfotos nicht mehr zulässig?

AG Grimma und AG Eilenburg erkennen Blitzerfotos nicht mehr an Die Richter stützen sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom August dieses Jahres. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass anlasslose Videoüberwachungen des Straßenverkehrs ohne rechtliche Grundlage nicht zulässig sind. Derartige Überwachungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. In der Folge dieser Entscheidung erkennen viele Gerichte den Videobeweis nicht mehr an. Die Richter in Grimma und Eilen…
01.12.2009
Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln
bussgeldcheck.de - Rechtsanwalt Biernacki

Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln

Absehen vom Regelfahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten festgesetzt werden. Dies geschieht im Fall einer "beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers". Diese "beharrliche Pflichtverletzung" kann zum Beispiel eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Unterschreitung des Mindestabstands darstellen. Häufig wird das Fahrverbot auch wegen zweier Überschre…
17.11.2009
BVerfG: Keine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs
bussgeldcheck.de - Rechtsanwalt Biernacki

BVerfG: Keine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 in einer vielbeachteten Entscheidung (2 BvR 941/08) festgestellt, dass eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs nicht zulässig war. Konkret hat das Bundesverfassungsgericht eine Videomessung mit dem Messgerät VKS in Mecklenburg-Vorpommern beanstandet. Das Gericht hat hierin eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesehen, welcher nicht durch eine gesetzliche Grundlage gedeckt war. Zwar handelt es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die vom Gericht…
10.11.2009
1
Sie lesen gerade: bussgeldcheck.de - Rechtsanwalt Biernacki Presse – Pressemitteilung