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Blitzerfotos nicht mehr zulässig?

01.12.2009 • 17:16 Uhr • Tourismus, Auto & Verkehr

(openPR) AG Grimma und AG Eilenburg erkennen Blitzerfotos nicht mehr an

Die Richter stützen sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom August dieses Jahres. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass anlasslose Videoüberwachungen des Straßenverkehrs ohne rechtliche Grundlage nicht zulässig sind. Derartige Überwachungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. In der Folge dieser Entscheidung erkennen viele Gerichte den Videobeweis nicht mehr an.
Die Richter in Grimma und Eilenburg gingen nun noch weiter und urteilten, dass auch Blitzerfotos diesem Verbot unterfallen sollen. Würde man dieser Rechtsauffassung folgen, wäre zumindest derzeit - abgesehen von Lasermessung durch die Polizei - keine Überwachung des Straßenverkehrs möglich. Das Bundesverkehrsministerium will daher die Rechtsauffassung überprüfen lassen.

Es ist schwer vorstellbar, dass sich diese Rechtsprechung dauerhaft durchsetzen wird. Dennoch erscheint ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide sehr häufig sinnvoll, denn unabhängig davon, ob der Beweis durch Fotos zulässig ist oder nicht, muss das Foto zumindest dazu geeignet sein, den Fahrer auch wirklich zu überführen. Zudem besteht eine große Bandbreite möglicher Messfehler, die jedoch nur durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erkannt und durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden können. Selbst wenn der Fahrer überführt und die Messung korrekt ist, kann häufig das Fahrverbot vermieden werden. Lohnenswert kann auch eine Verlängerung des Verfahrens sein, um das anstehende Fahrverbot auf den gewünschten Zeitpunkt zu legen oder wenn es um die Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister geht. Eine Verfahrensdauer - und damit eine Verzögerung der Entscheidung - von bis zu zwei Jahren ist keine Seltenheit.

Die Kosten für die Verteidigung in Bußgeldsachen werden nahezu immer von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Ein Grund mehr, keinen Bußgeldbescheid ungeprüft hinzunehmen. Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt lohnt immer.

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