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Bremer Inkasso GmbH

Eva-K Möller

  • Leerkämpe 12
    28259 Bremen

Über das Unternehmen

Die BREMER INKASSO GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs - bundesweit und international. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Unternehmen ist seit 1996 unter dem Namen BREMER INKASSO GmbH tätig und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale. Die Sachbearbeitung erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Die BREMER INKASSO GmbH ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. und erhält aufgrund qualitativ hoher Standards vom TÜV seit 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bremer Inkasso GmbH
Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!Bild: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!
Bremer Inkasso GmbH

Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger? Mit fachmännischem Rat das Blatt wenden!

BREMER INKASSO GmbH: Gläubiger sind oft zu wenig über Möglichkeiten der Realisierung von Forderungen informiert Seit Wochen versucht Unternehmer A, von seinem Kunden B noch ausstehendes Geld für eine Lieferung zu bekommen. Bisher vergeblich. Die letzte Mahnung kam mit dem Postvermerk „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Nun erzählt ihm ein Geschäftsfreund auch noch, dass Kunde B doch vor einiger Zeit Insolvenz angemeldet hätte. Das habe er selbst aus Interesse unter www.insolvenzbekanntmachungen.de (Ju…
04.09.2019
Daueraufträge immer im Blick behalten
Bremer Inkasso GmbH

Daueraufträge immer im Blick behalten

BREMER INKASSO GmbH zahlt jedes Jahr rund 28.000 Euro an Schuldner zurück Heute ist es kein Problem mehr, immer und überall mittels moderner Techniken die neusten Nachrichten abzufragen, die neusten Trends zu erfahren und tagesaktuell auf der Höhe der Zeit zu sein. Das gilt, nicht zuletzt dank des Onlinebankings, auch für den Bereich der Verwaltung der eigenen Finanzen. Aber einmal Hand aufs Herz: Kontrolliert man selbst sorgfältig und regelmäßig alle Zu- und Abgänge auf dem eigenen Konto und würden einem fehlerhafte oder unberechtigte Abbuc…
07.08.2019
Bild: Totalverlust einer Forderung bei Insolvenz nicht zwangsläufigBild: Totalverlust einer Forderung bei Insolvenz nicht zwangsläufig
Bremer Inkasso GmbH

Totalverlust einer Forderung bei Insolvenz nicht zwangsläufig

BREMER INKASSO GmbH: Bei Kundeninsolvenz sofort, aber mit Bedacht handeln! Befindet sich ein Schuldner im Insolvenzverfahren, stellt sich dem Gläubiger die Frage nach den verbleibenden realistischen Möglichkeiten, doch noch an das ihm zustehende Geld zu kommen. „Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch den Totalverlust der Forderung des Gläubigers bedeuten“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Handlungsmöglichkeiten von Gläubigern hängen von den Rechten ab, die neben der eigentlichen Forderung noch…
13.03.2019
Bild: Korrektes Anmahnen von Rechnungen – (k)eine Kunst!Bild: Korrektes Anmahnen von Rechnungen – (k)eine Kunst!
Bremer Inkasso GmbH

Korrektes Anmahnen von Rechnungen – (k)eine Kunst!

Auch wenn sich die Zahlungsmoral in Deutschland in den letzten Jahren gebessert hat, gehören offene Rechnungen wohl noch immer zum Alltag jedes Unternehmers. Leider! Nicht selten ist sogar die Liquidität des Unternehmens gefährdet, wenn offene Rechnungen sich häufen und Kunden nur sehr verzögert oder gar nicht bezahlen. „Ist ein Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnung in Rückstand geraten, so sollte man ihn umgehend höflich darauf hinweisen“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Damit tut sich jedoch mancher Unternehmer…
19.02.2019
Bild: Schuldner „unbekannt verzogen“ – Nicht einfach hinnehmen!Bild: Schuldner „unbekannt verzogen“ – Nicht einfach hinnehmen!
Bremer Inkasso GmbH

Schuldner „unbekannt verzogen“ – Nicht einfach hinnehmen!

Bremer Inkasso: Tipps zum richtigen Vorgehen Unternehmer A hatte seinem Kunden B schon vor einer ganzen Weile eine Rechnung per Post zukommen lassen und wartet nun auf den Eingang des Geldes. Bei der Durchsicht der Tagespost kommt Ärger auf: Unternehmer A hält seinen eigenen Rechnungsumschlag wieder in den Händen. Nur diesmal mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“. A versucht, seinen Kunden telefonisch zu erreichen. Doch unter der von B angegebenen Telefonnummer ist niema…
27.03.2018
Bild: Forderung ist Forderung! Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchenBild: Forderung ist Forderung! Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen
Bremer Inkasso GmbH

Forderung ist Forderung! Kleinstforderungen nicht einfach ausbuchen

Bremer Inkasso: Auch bei ‚Kleckerbeträgen‘ kann Rechtsverfolgung sinnvoll sein Nicht selten entscheiden Schuldner eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Forderung sie u. U. für berechtigt halten und zu bezahlen bereit sind und welchen nicht. Da werden schnell mal Mahngebühren oder Versandkosten unter den Tisch gekehrt oder der Eigenanteil z. B. einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Manchmal ist es auch einfach schon von Anfang an eine Kleinstforderung. Viel zu oft noch scheuen sich Unternehmer, geringe Forderungen konsequent einzufor…
06.02.2018
Bild: Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!Bild: Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!
Bremer Inkasso GmbH

Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!

Bremer Inkasso: Von der Erbschaft eines Schuldners sehen Gläubiger häufig keinen Cent Von Wilhelm Busch stammt das Gedicht: „Wer eine Erbschaft übernommen, hat für die Schulden aufzukommen, denn nicht umsonst ist der Genuss…“ Genau so hat es der Gesetzgeber auch geregelt. Es gilt das Prinzip „ganz oder gar nicht“. Eine freie Wahl hat der Erbe nicht. Ganz anders verhält es sich allerdings, wenn ein Schuldner bei verschiedenen Gläubigern Schulden hat, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bevorsteht und ihn beispielsweise ein Elternteil als …
06.12.2017
Bild: Verjährung gerade zum 31.12. immer im Auge behaltenBild: Verjährung gerade zum 31.12. immer im Auge behalten
Bremer Inkasso GmbH

Verjährung gerade zum 31.12. immer im Auge behalten

Bremer Inkasso: Unbedingt schon jetzt Maßnahmen in die Wege leiten Zum Ende „aller Jahre wieder“ geht es um die regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12. Sie endet drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31.12. So auch dieses Jahr. Betroffen sind insbesondere Forderungen, die im Jahre 2014 fällig wurden. Diese drohen in Kürze, nämlich zum 31.12.2017, zu verjähren. „Für solche Forderungen heißt es jet…
04.10.2017
Bild: Inkasso – eine Dienstleistung. Nicht mehr und nicht weniger!Bild: Inkasso – eine Dienstleistung. Nicht mehr und nicht weniger!
Bremer Inkasso GmbH

Inkasso – eine Dienstleistung. Nicht mehr und nicht weniger!

Bremer Inkasso: So arbeitet das ‚fremde Wesen‘ Inkasso – effektiv und transparent Unternehmer Klein macht seine Buchhaltung. Immer mehr Zeit geht dabei drauf, seinem Geld bzw. seinen säumigen Kunden hinterher zu laufen. Am Telefon macht er gegenüber einem Geschäftsfreund seinem Ärger Luft. „Gib die offenen Rechnungen doch an ein Inkassobüro ab“, bekommt er von diesem als Tipp, „die ziehen für Dich das Geld ein und Du musst Dich damit nicht mehr rumärgern! Mir wurde es auch zu bunt und ich hab meinen Entschluss, meine Forderungen von denen e…
19.09.2017
Bild: Auf privater Baustelle droht VerlustBild: Auf privater Baustelle droht Verlust
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Auf privater Baustelle droht Verlust

Bremer Inkasso: Auch Baustelle ist „außerhalb von Geschäftsräumen“ Erteilt ein privater Bauherr auf einer Baustelle dem dort anwesenden Handwerker den Auftrag, z. B. eine Standardtürzarge nebst Tür einzubauen, von der zuvor nie die Rede war, ist das gleichzeitig der Startschuss für eine Reihe von Formalitäten, die der Handwerker zu erledigen hat. „Ein auf diese Weise erteilter Auftrag ist sogar von da an für den Handwerker mit einem erhöhten Risiko verbunden. Ein Risiko, dass die zuvor sorgfältig erstellte Kostenkalkulation arg durcheinande…
30.05.2017
Bild: Pfändungsfreigrenzen: Erhöhung zum 1. Juli 2017 geplantBild: Pfändungsfreigrenzen: Erhöhung zum 1. Juli 2017 geplant
Bremer Inkasso GmbH

Pfändungsfreigrenzen: Erhöhung zum 1. Juli 2017 geplant

Bremer Inkasso: Gläubiger werden noch länger auf ihr Geld warten müssen Bremen. Seit dem 1. Juli 2015 galt ein pfändungsfreier Grundbetrag für den Schuldner von 1.073,88 EUR. Dieser Betrag wird nun zum 1. Juli 2017 auf 1.133,88 EUR erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 5,58 Prozent. Die Inflationsrate dagegen lag im März 2017 lt. Statistischem Bundesamt bei 1,6 Prozent in Relation zum Vorjahr. Gesetzliche Grundlage Nach § 850c Abs. 2a Zivilprozessordnung (ZPO) verändern sich die unpfändbaren Beträge gemäß § 850c Abs. 1 und 2 ZPO alle zwe…
26.04.2017
Bild: Endlich: Neues Gesetz erschwert VorsatzanfechtungBild: Endlich: Neues Gesetz erschwert Vorsatzanfechtung
Bremer Inkasso GmbH

Endlich: Neues Gesetz erschwert Vorsatzanfechtung

Bremer Inkasso GmbH: Rechtsunsicherheit nicht vom Tisch Seit Jahren beschäftigt das Thema der Vorsatzanfechtung – und vor allem ihre weite und Rechtsunsicherheit erzeugende Auslegung durch Insolvenzverwalter und Gerichte – zunehmend den Geschäftsverkehr. Stark vereinfacht ist diese in § 133 der Insolvenzordnung (InsO) beheimatete Regelung ein Mechanismus, mit dem ein Insolvenzverwalter unter bestimmten, aber nicht sehr trennscharf umschriebenen und vorhersehbaren Voraussetzungen noch Jahre später Zahlungen eines Kunden vom Gläubiger zurückve…
29.03.2017
Wichtig für Unternehmer - Eigentumsvorbehalt sichern
Bremer Inkasso GmbH

Wichtig für Unternehmer - Eigentumsvorbehalt sichern

Bremer Inkasso GmbH: Vereinbarung, die Verlust vorbeugen kann Einen Satz wie „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.“ hat wahrscheinlich jeder schon einmal gelesen, vielleicht stand er auf einem Angebot, einer Auftragsbestätigung usw. „Aber immer noch ist zu wenigen bekannt, was sich hinter dieser Formulierung verbirgt“, so Bernd Drumanns Erfahrung. Drumann ist Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH und des Öfteren mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert. „Noch längst nicht alle Unternehmer treffen Verei…
01.03.2017
Rechnungen anmahnen - aber richtig!
Bremer Inkasso GmbH

Rechnungen anmahnen - aber richtig!

Bremer Inkasso GmbH: Eindeutigkeit und Konsequenz - das A und O bei Mahnungen Es gibt wohl kaum einen Unternehmer, der die Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht begleichen, nicht kennt. Ob Groß- oder Kleinunternehmer, es betrifft alle gleichermaßen. Doch bei einigen von ihnen kann ein solches Kundenverhalten sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden. „Dazu sollte und darf es erst gar nicht kommen“, lautet der Appell von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Als Unternehmer hat man es auch e…
25.01.2017
Bild: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Informationspflicht für Unternehmer ab 1.2.2017Bild: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Informationspflicht für Unternehmer ab 1.2.2017
Bremer Inkasso GmbH

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Informationspflicht für Unternehmer ab 1.2.2017

Bremer Inkasso: Neuer gesetzlicher Rahmen für die alternative Streitbeilegung Anders als EU-Verordnungen müssen EU-Richtlinien grundsätzlich vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden, bevor sie hierzulande gelten. Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hat nun die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 21. Mai 2013 so eine Umsetzung in nationales Recht erfahren, während die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom selben Tag bereits zuvor (im Wesentlichen se…
01.12.2016
Furcht vor Inkasso unbegründet
Bremer Inkasso GmbH

Furcht vor Inkasso unbegründet

Bremer Inkasso: Die Vorstellung von ‚Men in Black‘ gehört ins Kino Unternehmer A hat Besuch von seinem Geschäftsfreund Z. Dieser fragt A, ob er tatsächlich mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet. Er hätte nämlich gehört, wie zwei Unternehmer sich verärgert darüber geäußert haben, dass A Ihnen ein Inkassobüro ‚auf den Hals gehetzt‘ habe. Das, meint Z, könne er doch bei alten Geschäftspartnern nicht machen, selbst wenn diese bei ihnen beiden Schulden hätten. A bleibt gelassen und erklärt Z, er habe die sich summierenden offenen Forderungen der…
07.11.2016
Bild: „Kuckuck“ stürzt ab – Gerichtsvollzieher heillos überlastetBild: „Kuckuck“ stürzt ab – Gerichtsvollzieher heillos überlastet
Bremer Inkasso GmbH

„Kuckuck“ stürzt ab – Gerichtsvollzieher heillos überlastet

Bremer Inkasso GmbH: Gesetzgebung verfehlt ihr Ziel und Gläubiger gucken in die Röhre Die Qualität eines Gesetzes bzw. seine Sinnhaftigkeit erschließen sich zumeist erst in der Praxis im Zuge seiner Anwendung, Umsetzung und der Beobachtung seiner Auswirkungen. Vor gut dreieinhalb Jahren, genauer am 1. Januar 2013, trat das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ (nachfolgend Reformgesetz genannt) in Kraft. Eine Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung war von vielen Rechtsdienstleistern dringend eingeford…
29.09.2016
Bild: Mehr Sicherheit für Handwerker durch AbschlagszahlungenBild: Mehr Sicherheit für Handwerker durch Abschlagszahlungen
Bremer Inkasso GmbH

Mehr Sicherheit für Handwerker durch Abschlagszahlungen

Bremer Inkasso GmbH: Abschlagszahlungen helfen, die eigene Forderung zu sichern Abschlagszahlungen sind bei Geschäften des täglichen Lebens so gut wie gar nicht zu finden, geht es dort doch meist um bereits fertiggestellte Gegenstände, für die der gesamte Kaufpreis bei Übergabe oder im Rahmen eines Zahlungsziel kurze Zeit später zur Zahlung fällig wird. Bei Geschäften mit Handwerkern sind Abschlagszahlungen hingegen an der Tagesordnung. Meist ist der Gegenstand, der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ist, erst noch herzustellen. Hier hand…
06.09.2016
Abnahme der Leistung: Für Handwerker ein Muss
Bremer Inkasso GmbH

Abnahme der Leistung: Für Handwerker ein Muss

Inkassounternehmer gibt Tipps rund um die Abnahme Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt“, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige. „Jeder Auftragnehmer hat seine Arbeiten vertragsgerecht zu erl…
03.08.2016
Bild: Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt? - Solidarhaftung bei EhepartnernBild: Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt? - Solidarhaftung bei Ehepartnern
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Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt? - Solidarhaftung bei Ehepartnern

Bremer Inkasso: Mögliche Mithaftung des Ehegatten prüfen Klempner X. macht sich auf den Weg zu einem Kunden Y. Dieser hatte ihn telefonisch gebeten, möglichst umgehend nach dem Abfluss des Küchenspülbeckens in der Wohnung des Ehepaares zu schauen. Das Wasser laufe nicht mehr ab. Klempner Y. nimmt den Auftrag an und rückt dem verstopften Rohr erfolgreich zu Leibe. Herr Y. ist mit der Arbeit zufrieden, woraufhin X. ihm als dem Auftraggeber die Rechnung stellt. Einen Geldeingang innerhalb der gesetzten Frist kann Auftragnehmer X. aber leider ni…
20.07.2016
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