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Schuldner „unbekannt verzogen“ – Nicht einfach hinnehmen!

27.03.2018 • 15:43 Uhr • Logistik & Transport
Foto: © Bremer Inkasso GmbH, Yvonne D. / www.bremer-inkasso.de
Foto: © Bremer Inkasso GmbH, Yvonne D. / www.bremer-inkasso.de

(openPR) Bremer Inkasso: Tipps zum richtigen Vorgehen
Unternehmer A hatte seinem Kunden B schon vor einer ganzen Weile eine Rechnung per Post zukommen lassen und wartet nun auf den Eingang des Geldes. Bei der Durchsicht der Tagespost kommt Ärger auf: Unternehmer A hält seinen eigenen Rechnungsumschlag wieder in den Händen. Nur diesmal mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“. A versucht, seinen Kunden telefonisch zu erreichen. Doch unter der von B angegebenen Telefonnummer ist niemand zu erreichen. Unternehmer A weiß nicht, was er noch tun kann.

„Auf jeden Fall sofort aktiv werden und nicht auf die lange Bank schieben“, so der Rat von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Es gibt viele Wege, die man beschreiten kann, um die aktuelle Anschrift des Schuldners, manchmal sogar relativ schnell zu ermitteln“. Im Folgenden gibt Drumann Tipps und Hinweise zum weiteren möglichen Vorgehen.
Bei gewerblichen Kunden eine Gewerbeanfrage stellen
„Handelt es sich bei dem Schuldner um einen gewerblichen Kunden, hat der Gläubiger nur im seltensten Fall dessen Privatadresse. Wenn der Schuldner nicht mehr in seinen Geschäftsräumen anzutreffen ist, könnte es dennoch sein, dass er sich in seinen Privaträumen aufhält. Eine Gewerbeanfrage beim Gewerbeamt kann hier eventuell entscheidende Hinweise auf die private Anschrift des Schuldners liefern.“

Bei privaten Schuldnern Einwohnermeldeamtsanfrage an die Stadt
„Nachdem Mandanten es selbst vielleicht noch mit der ‚Rückwärtssuche‘ bzgl. der Telefonnummer versucht haben oder aber damit, den Schuldner zu googeln, ist ein naheliegender nächster Schritt die Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Für diese ist – wie auch bei der Gewerbeanfrage - eine Gebühr zu entrichten, die sich von Kommune zu Kommune und je nach Auskunftsaufwand unterschiedlich hoch gestaltet. Solche Anfragen beim Einwohnermeldeamt sind bei einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen Routine und erfolgen häufig schon online. Dort hat man jedenfalls die Erfahrung, wo und wie eine Anfrage zu tätigen ist, ob Unterlagen beizufügen sind etc.“

Handelsregisterauszug anfordern
„Handelt es sich bei dem Schuldner um ein Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, ergibt sich daraus auch die Geschäftsanschrift. Den Handelsregisterauszug kann man beim Amtsgericht anfordern oder auch z. B. bei www.handelsregister.de online einsehen. Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an, worauf jeweils gesondert hingewiesen wird.
Sollte unter der im Handelsregister eingetragenen Adresse nicht zugestellt werden können, kann man ggf. unter der Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlassen.“

Ermittlungsdienst einschalten
„Wir erleben es häufig, dass Schuldner zwar noch offiziell z. B. bei den Eltern gemeldet sind, sich dort aber nicht aufhalten. Sie sind mit Sack und Pack bei Freunden untergekommen, sind dort aber nicht gemeldet. Die Post wird weiter an die noch offizielle Meldeadresse zugestellt. Sie erreicht den Adressaten aber dennoch nicht, denn dieser holt sich seine Post einfach nicht bei den Eltern ab oder nur von ihnen ‚handverlesene‘ Zuschriften. In solchen Fällen“, so Drumann, „hat sich die Einschaltung eines Ermittlungsdienstes schon bestens bewährt. Dieser findet dank Recherchen im Umfeld des Schuldners und durch Datenbankabfragen oft in kurzer Zeit den Aufenthaltsort des Schuldners heraus und nicht selten sogar auch, wie dieser seinen Lebensunterhalt finanziert. Die Kosten hierfür sind relativ gering.“

Permanente „Namens-/Datenüberwachung“ des Schuldners
„Hat auch die Einschaltung eines Ermittlungsdienstes nicht den gewünschten Erfolg gebracht, gibt es die Möglichkeit, den untergetauchten Schuldner anhand seines Namens bzw. der von ihm bekannten Daten überwachen zu lassen. Die gesuchte Person durchläuft dabei mehrmals in der Woche einen Bestand von mehreren Millionen ermittelter Personen. Der Bestand wird zudem permanent mit externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken abgeglichen. Es ist ein wenig so wie beim Mikado-Spiel. ‚Bewegt‘ sich der Schuldner, tut sich etwas bei ihm, so hat er ‚verloren‘. Das System reagiert auf die ‚Bewegung‘ und der Schuldner kann ermittelt werden. Diese registrierte ‚Bewegung‘ kann z. B. eine Anmeldung des Schuldners in einer anderen Stadt sein, seine Autoummeldung usw. Die Dauer so eines Überwachungszeitraums ist frei bestimmbar. Kosten entstehen bei uns z. B. bei dieser Art des Vorgehens lediglich für den Fall, dass der Schuldner ermittelt werden konnte.“

Wirtschaftsauskunft einholen
„Der wohl bekannteste ‚Auskunftgeber‘ über die Kreditwürdigkeit privater Schuldner in Deutschland ist die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Neben der SCHUFA gibt es noch viele weitere Unternehmen, die Wirtschaftsauskünfte anbieten. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien, die sowohl Auskünfte zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen vorhalten, ist für Rechtsdienstleister wie Anwälte oder Inkassounternehmen unerlässlich.
Für diese Auskünfte werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich an den unterschiedlichen Abfragemerkmalen sowie dem Abfragevolumen orientiert. Wir z. B. arbeiten eng mit der Bremer Wirtschaftsinformationen GmbH zusammen. Sehr oft sind diesen Auskunft erteilenden Unternehmen z. B. neue Anschriften bereits bekannt und es reicht eine kurze Online-Abfrage.“

Rechtsdienstleister einschalten
„Da wir aus unserer täglichen Arbeit wissen, wie aufwendig und zum Teil auch schwierig sich die Ermittlung eines Schuldners unter Umständen gestalten kann, wäre mein Tipp an Unternehmer A, sich an einen Rechtsdienstleister, also an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen zu wenden, wenn er Probleme hat, einen Schuldner zu ermitteln. Von dem Rechtsexperten bekommt er in der Regel eine erste Einschätzung darüber, ob es realistische Möglichkeiten gibt, ihm weiterzuhelfen. Fällt die Einschätzung positiv aus, sollte man den Rechtsdienstleister mit der Ermittlung des Schuldners beauftragen. Unternehmer A aus dem Beispiel ist hilf- und ratlos, wie er seinen Schuldner ermitteln soll, bei Rechtsdienstleistern hingegen gehört die Recherche unter Inanspruchnahme der verschiedensten Dienste und Ämter zur Alltagsroutine. Daraus resultierend verfügen sie über einen großen Schatz an Erfahrung, die man sich schon allein um der eigenen Zeit- und Geldersparnis willen zu Nutze machen sollte.

Besagte Erfahrung befähigt die Rechtsdienstleister dann auch dazu, die von den unterschiedlichsten Behörden und Stellen erhaltenen Daten richtig auszuwerten und aus den Ergebnissen ein weiteres sinnvolles Vorgehen für den Mandanten zu erarbeiten. Unter Umständen kann das dann auch mal der Rat sein, dem ‚schlechten Geld kein gutes hinterherzuwerfen‘. Aber dann weiß man als Gläubiger wenigstens, woran man ist.“

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