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Furcht vor Inkasso unbegründet

(openPR) Bremer Inkasso: Die Vorstellung von ‚Men in Black‘ gehört ins Kino

Unternehmer A hat Besuch von seinem Geschäftsfreund Z. Dieser fragt A, ob er tatsächlich mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet. Er hätte nämlich gehört, wie zwei Unternehmer sich verärgert darüber geäußert haben, dass A Ihnen ein Inkassobüro ‚auf den Hals gehetzt‘ habe. Das, meint Z, könne er doch bei alten Geschäftspartnern nicht machen, selbst wenn diese bei ihnen beiden Schulden hätten. A bleibt gelassen und erklärt Z, er habe die sich summierenden offenen Forderungen der beiden Unternehmer sehr wohl an ein Inkassobüro zum Einzug abgegeben, weil er es leid sei, noch länger selbst hinter seinem Geld herzulaufen. Er hätte anderes zu tun. Und wieso ‚auf den Hals hetzen‘? Die beiden seien von dem Inkassounternehmen schriftlich zur Zahlung aufgefordert worden und haben dort wohl lediglich, anders als bei ihm als ‚gutem alten Geschäftspartner‘, mit ihren Ausreden nicht mehr länger ‚landen‘ können. Das hätte sie wohl verärgert. Und, erklärt A weiter, im Gegensatz zu ihm, Z, hätte er sein Geld von den beiden dank Inkasso mittlerweile erhalten.



„Das geschilderte Beispiel ist mehr oder weniger typisch“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, „wenn Unternehmer sich über gemeinsame Schuldner unterhalten und dabei feststellen, dass sie beim Forderungseinzug unterschiedliche Wege gehen. Das erfahren wir von Mandanten, die Geschäftspartnern nahegelegt haben, ihren Forderungseinzug doch auch abzugeben, um wieder mehr Zeit für ihr eigentliches Tagesgeschäft zu haben. Oder von Neukunden, die sich auf eben solch eine Empfehlung hin an uns wenden. Letztere bestätigen oft im Nachherein, dass sie sich mit diesem Schritt auf Grund von Vorurteilen oder nebulösen Vorstellungen von der Branche schwer getan haben allzu häufig auch“, fasst Drumann seine Erfahrungen zusammen, „aus Mangel an oder auf Grund falscher Informationen.“
Nachfolgend beantwortet er die wohl häufigsten aber eben zu selten offen gestellten Fragen zur Arbeitsweise von Inkassounternehmen als Rechtsdienstleister.

Für wen und wann ist die Abgabe des Forderungseinzuges an ein Inkassobüro sinnvoll?
„Ganz generell gilt, dass sich Privatpersonen und Unternehmer jeder Branche an ein Inkassobüro wenden können. Eine verallgemeinernde Antwort gibt es aber nicht. Es ist eine individuelle Entscheidung, für wen und wann die Auslagerung des Forderungseinzuges sinnvoll ist. Meine Antwort dazu wäre aber wohl: Für jeden, der eine berechtigte Forderung hat, bei der sich ein Schuldner in Zahlungsverzug befindet.“

Ist eine Forderungs-Mindesthöhe für den Einzug per Inkasso erforderlich?
„Die in Deutschland tätigen Inkassounternehmen agieren unterschiedlich, was die Mindesthöhe einer Forderung angeht. Viele Unternehmen, zu denen auch wir gehören, werden bereits bei Einzelforderungen, auch unter 100 Euro, tätig, andere verlangen bestimmte Forderungsstückzahlen und/oder eine bestimmte Mindestsumme. Meines Erachtens sollte kein Unternehmer auf ihm rechtmäßig zustehendes Geld verzichten, sei es viel oder wenig, denn dem steht eine erbrachte Lieferung oder Leistung gegenüber. Man sollte sich also im Vorhinein über die Konditionen der Inkassounternehmen informieren.“

Wie findet man das richtige Inkassobüro?
„Die Inkassotätigkeit unterliegt in Deutschland dem Erlaubniszwang. D. h., ein Inkassounternehmen muss bei der entsprechenden Behörde registriert sein, für uns in Bremen heißt das: beim Landgericht. Die Registrierung erfordert u.a. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und den Nachweis umfangreicher theoretischer und praktischer Sachkunde (und damit auch vertiefte Rechtskenntnisse). Die registrierten Unternehmen werden im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Registrierung ist für jedermann einsehbar unter www.rechtsdienstleistungsregister.de.
Ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach dem ‚richtigen‘ Inkassounternehmen ist z. B. die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU), die noch strengeren Voraussetzungen unterliegt, als sie der Gesetzgeber an die besagte Registrierung knüpft! Ein TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“ und eine Bearbeitung überwiegend durch ausgebildete Volljuristen stellen weitere Qualitätsmerkmale dar. Unser Unternehmen kann diese Merkmale bieten. Leider gibt es aber noch viel zu wenige in der Branche mit diesem Qualitätsstandard.“

Inkassounternehmen gefunden – und dann?
„Grundvoraussetzung für die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist eine berechtigte Forderung. Die Beauftragungsweise oder Bedingungen des gewählten Inkassounternehmens sollte man vorab erfragen, da die einzelnen Unternehmen unterschiedlich arbeiten: Einige Unternehmen erwarten eine Mitgliedschaft und Beiträge, andere verkaufen Auftragszettel, Coupons, eine Art Rabattsystem, bei wieder anderen läuft eine Auftragserteilung nur online oder aber so, wie bei uns, einfach durch Senden der offenen Rechnung per Mail oder Fax oder als Excel-Tabelle bei vielen Forderungen oder Kontoauszug, ohne Vorlaufkosten und Kosten für die Beauftragung.“

Wie geht das Inkassobüro dann weiter vor?
„Was nach der Beauftragung folgt, ist wenig spektakulär – ganz anders, als sich (leider noch immer) ein Teil der Bevölkerung das vorstellt“, so Drumann. „Ich spreche hier für unser Unternehmen: Alles beginnt mit der ersten schriftlichen Zahlungsaufforderung, der ggf. weitere folgen, und es wird durch psychologisch geschultes Personal ein telefonisches Mahnverfahren durchgeführt, respektvoll und höflich, aber auch konsequent. Unsere Mittlerfunktion zwischen Gläubiger und Schuldner schafft auf beiden Seiten Distanz. Ein Inkassounternehmen ist vom ‚guten alten Geschäftskumpel‘ emotional nicht erpressbar, schlägt ggf. Lösungsmöglichkeiten vor, setzt Termine und ist klar und eindeutig. Das alleine reicht oft schon, um unnötige Prozesse zu vermeiden.“

Was kann, darf, muss oder sollte der Gläubiger weiter tun?
„Auf jeden Fall kann der Gläubiger sich nun wieder seinem Tagesgeschäft widmen, ohne sich über einzuhaltende Termine, richtige Mahnungsabläufe oder -formulierungen etc. den Kopf zerbrechen zu müssen, er wird aber über alle wesentlichen Schritte in Kenntnis gesetzt. Für Nachfragen hat der Gläubiger bei uns einen festen Ansprechpartner und die Möglichkeit, unseren Kunden-Online-Informations-Dienst zu nutzen. Der Gläubiger ‚muss‘ gar nichts tun, sollte sich aber an Vereinbarungen halten, auf eventuelle Nachfragen möglichst schnell reagieren, damit sein Auftrag zügig bearbeitet werden kann, und sollte darauf vertrauen, dass die Mitarbeiter des Inkassounternehmens über das nötige rechtliche Know-how verfügen, um - wenn irgend möglich - seine Forderung zu realisieren“.

Und wie sieht es mit den Kosten aus?
„Auch diese, für einen Gläubiger wohl brennendste Frage“, so Drumann, „ist bei seriösen Inkassounternehmen klar geregelt und wird offen kommuniziert. Zu den Konditionen im Einzelnen sollte kann man sich im Vorfeld informieren. Was den Forderungseinzug angeht, gibt es zwei generelle Varianten: Entweder konnte die Forderung erfolgreich eingezogen werden oder eben nicht. Beginnen wir mit der letzteren Variante. Bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlt der Mandant bei uns z. B. kein Honorar. Es werden lediglich eine nach dem Wert der Hauptforderung gestaffelte Nichterfolgspauschale zwischen 10,- Euro und max. 100,- Euro sowie bare Auslagen berechnet. Tritt dagegen die erste Variante ein, war der Einzug also auf ‚ganzer Linie‘ erfolgreich, bekommt der Mandant seine Hauptforderung im Normalfall zu 100% ausbezahlt. Ist nämlich ein Schuldner in Zahlungsverzug, ist jeder Gläubiger grundsätzlich berechtigt, entweder anwaltliche Unterstützung oder im selben Umfang die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Die dabei entstehende Inkassovergütung hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen, er trägt also die Kosten.
Soweit zu unseren Konditionen. Aber auch jedes andere seriös arbeitende Inkassounternehmen bietet seinen Kunden in puncto Konditionen die nötige Transparenz.“

Fazit
„Laut BDIU führen Inkassounternehmen jährlich bis zu 5 Milliarden Euro der Wirtschaft an Liquidität wieder zu und sind ihr damit zu einem verlässlichen und mittlerweile unverzichtbaren Partner geworden. Dunkle Sonnenbrillen tragen die Mitarbeiter allenfalls im Sommer am Strand.“

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