openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Steuerrecht: Pensionsrückstellung zugunsten des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

13.09.200614:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerrecht: Pensionsrückstellung zugunsten des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt in Paderborn / Fachanwalt
rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt in Paderborn / Fachanwalt

(openPR) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im März Stellung bezogen zu der Frage, ob die Hinzurechnung einer Pensionsrückstellung zugunsten des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, der zugleich Kommanditist ist, eine Ungleichbehandlung gegenüber eines Geschäftsführers einer GmbH darstellt (BFH, IV-R-25/04, Urteil vom 30.03.2006, Vorinstanz FG Baden-Württemberg Urteil 3 K 98/00 vom 22.04.2004). Der BFH vertritt u.a. die Ansicht, dass keine Ungleichbehandlung (Art. 3 des Grundgesetzes --GG--) von Kommanditisten vorliegt, denen die Pensionszusage infolge eines gegenüber der Komplementär-GmbH einer GmbH Co. KG bestehenden Dienstverhältnisses gewährt worden ist. Die Kläger können sich insoweit nicht auf die Ähnlichkeit des Kommanditisten-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH berufen. Nach Auffassung des Senats kommt für die einkommensteuerliche Vergleichbarkeit nicht darauf an, ob die beiden Arten von Gesellschafter-Geschäftsführern sich hinsichtlich der Außenhaftung oder der Verantwortung gegenüber ihren Mitgesellschaftern unterscheiden. Maßgeblich ist allein die einkommensteuerliche Behandlung. Der Kommanditist ist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Mitunternehmer und unterliegt insoweit der Besteuerung nach dem Transparenzprinzip. Er nimmt im Gegensatz zum Gesellschafter einer GmbH ohne Rücksicht auf „Ausschüttungen"(Entnahmen) unmittelbar an den Gewinnen und Verlusten der GmbH & Co. KG teil, was sich insbesondere daran zeigt, dass er die auf ihn entfallenden Verluste der KG prinzipiell mit anderen Einkünften verrechnen kann. Hierin liegt seine Vergleichbarkeit mit dem Einzelunternehmer. Im Ergebnis ist nach dem Urteil des BFH der Aufwand einer GmbH & Co. KG für die Erstattung der Pensionsrückstellung, die die Komplementär-GmbH zugunsten des GmbH Geschäftsführers und Kommanditisten der KG gebildet hat, in der Sonderbilanz des Kommanditisten durch einen entsprechend hohen Aktivposten auszugleichen. Eine unterlassene Einstellung dieses Aktivpostens und die entsprechende Erhöhung des laufenden Gewinns der KG sind nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, richtig zu stellen. Die Entscheidung ist im Volltext veröffentlicht unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html.



Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de)

rechtsanwalts-TEAM.de
Warm & Kanzlsperger
in Bürogemeinschaft

Rechtsanwalt
Martin J. Warm

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr rechtsanwalts-PARTNER mit Schwerpunkten
Gesellschaftsrecht . Unternehmensrecht.
Arbeitsrecht . Vertragsrecht . Wirtschaftsrecht

Vattmannstraße 5
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 52 48 - 0
Telefax: 0 52 51 / 52 48 - 48
mailto:E-Mail
Internet:http://www.rechtsanwalts-TEAM.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 99904
 82

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Steuerrecht: Pensionsrückstellung zugunsten des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn

Bild: Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - ProbezeitkündigungBild: Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung
Arbeitsrecht: Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung
Das für Kündigungen nach § 623 BGB bestehende Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht. Nach dem äußeren Erscheinungsbild muss erkennbar sein, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen. Insoweit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Auf die Lesbarkeit des Namenszuges kommt es nicht an. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sec…
Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbHBild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
Ende des vergangenen Jahres hat der BGH eine für viele GmbH & Co KGs beachtenswerte Entscheidung getroffen. Danach vertritt der Senat die Rechtsauffassung, dass die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts (§ 19 GmbHG) auch bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG gelten, ohne dass unter dem Gesichtspunkt einer "wirtschaftlichen Einheit" der beiden Gesellschaften ein "Sonderrecht" für die Kapitalaufbringung bei der Komplementär-GmbH anzuerkennen wäre. Danach ist die Einlageforderung der (Komplementär-)GmbH nicht erfüllt, wen…

Das könnte Sie auch interessieren:

LLC & Co. KG – aktive LLC mit passiven Geldgebern
LLC & Co. KG – aktive LLC mit passiven Geldgebern
… Unternehmensgründungen ALTON LLC (http://www.us-corporation.org), „dass er sich zusätzliche Geldgeber sichert, ohne dabei allzu viel Souveränität als Unternehmensleiter zu verlieren“. KG und GmbH & Co. KG Eine LLC & Co. KG ist also im Prinzip eine spezielle Variante der Kommanditgesellschaft (KG). Kommanditgesellschaften bestehen aus mindestens …
Bild: GmbH-Recht: GmbH-Gesellschafter können Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern einschränkenBild: GmbH-Recht: GmbH-Gesellschafter können Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern einschränken
GmbH-Recht: GmbH-Gesellschafter können Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern einschränken
… neuere Entscheidung des BGH ge-zeigt (BGH, Urteil vom 19.6.2006, Az: II ZR 337/05). Leitsatz: Eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, führt - bei Erkennbarkeit für den Ver-tragspartner - zu einer Beschränkung der Vertretungsmacht, ohne dass es darauf an-kommt, …
Bild: GmbH-Recht / Geschäftsführer: Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers entfaltet keine Schutzwirkung für MinderheitsgesellschafterBild: GmbH-Recht / Geschäftsführer: Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers entfaltet keine Schutzwirkung für Minderheitsgesellschafter
GmbH-Recht / Geschäftsführer: Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers entfaltet keine Schutzwirkung für Minderheitsgesellschafter
… Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz. Ihr Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 43 Abs.2 GmbHG, weil diese Vorschrift lediglich eine Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH regelt. Den einzelnen GmbH-Gesellschaftern verschafft sie hingegen keine Ansprüche. Der Beklagte haftet auch nicht auf Grund einer Schutzwirkung des Anstellungsvertrags …
Bild: Steuerrecht / Geschäftsführer: Vorsteuerabzug aus GeschäftsführertätigkeitBild: Steuerrecht / Geschäftsführer: Vorsteuerabzug aus Geschäftsführertätigkeit
Steuerrecht / Geschäftsführer: Vorsteuerabzug aus Geschäftsführertätigkeit
Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht bereits aufgrund des Weisungsrechts der Gesellschafterversammlung als nichtselbständig zu qualifizieren. Für die Einordnung der Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend (FG Köln, 6-K-2049/05, Urteil vom 19.09.2006). Die für und gegen die Selbständigkeit sprechenden …
Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbHBild: Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
Gesellschaftsrecht / GmbH & Co KG: Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH
… KGs beachtenswerte Entscheidung getroffen. Danach vertritt der Senat die Rechtsauffassung, dass die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts (§ 19 GmbHG) auch bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG gelten, ohne dass unter dem Gesichtspunkt einer "wirtschaftlichen Einheit" der beiden Gesellschaften ein "Sonderrecht" für die Kapitalaufbringung …
Bild: Insolvenzrecht / Gesellschaftsinsolvenzrecht: Quotenschaden, Insolvenzverschleppung, Existenzvernichtender EingriffBild: Insolvenzrecht / Gesellschaftsinsolvenzrecht: Quotenschaden, Insolvenzverschleppung, Existenzvernichtender Eingriff
Insolvenzrecht / Gesellschaftsinsolvenzrecht: Quotenschaden, Insolvenzverschleppung, Existenzvernichtender Eingriff
1. Eine über den Ersatz des sog. “Quotenschadens” hinausgehende Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer GmbH aus § 823 Abs. 2. BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG erstreckt sich nur auf den Vertrauensschaden, der einem Neugläubiger dadurch entsteht, dass er der aktuell insolvenzreifen GmbH Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt …
Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH-Geschäftsführer: Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom SelbstkontrahierungsverbotBild: Gesellschaftsrecht / GmbH-Geschäftsführer: Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot
Gesellschaftsrecht / GmbH-Geschäftsführer: Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot
Das OLG Stuttgart hat in einem aktuelle Beschluss zum Eintragungsumfang der Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom sog. Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB Stellung bezogen. Danach ist die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG im Handelsregister einzutragen. Dabei stellt auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot …
Fallen bei der Trennung vom GmbH-Geschäftsführer vermeiden
Fallen bei der Trennung vom GmbH-Geschäftsführer vermeiden
… Heuschmid Mehle in Bonn. „Die einfache Variante gilt fast ausschließlich nur für den Fremdgeschäftsführer.“ Oberste Regel für die ordentliche Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist, dass diese nicht willkürlich erfolgen darf. „Allerdings gilt verlorenes Vertrauen der Gesellschafter bereits als ausreichender sachlicher Grund“, warnt Arens. …
Bild: Vorabgewinn - FG Münster zur Angemessenheit der GewinnverteilungBild: Vorabgewinn - FG Münster zur Angemessenheit der Gewinnverteilung
Vorabgewinn - FG Münster zur Angemessenheit der Gewinnverteilung
Ein Gewinnvorab für eine am Vermögen der KG nicht beteiligten Komplementär-GmbH ist laut dem FG Münster zulässig, wenn die Komplementär-Gesellschafter keine Geschäftsführervergütung erhalten. Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 23. Februar 2018 entschieden, dass ein Vorabgewinn für eine am Vermögen der Kommanditgesellschaft nicht beteiligten …
Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht: Haftung des Geschäftsführers bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit Erwerb eines anderen Unternehmens - zu erheblichen Verlusten führende FehBild: Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht: Haftung des Geschäftsführers bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit Erwerb eines anderen Unternehmens - zu erheblichen Verlusten führende Feh
Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht: Haftung des Geschäftsführers bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit Erwerb eines anderen Unternehmens - zu erheblichen Verlusten führende Feh
Das OLG Oldenburg hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung Stellung bezogen zu der Haftung eines Geschäftsführers im Zusammenhang mit dem Erwert eines anderen Unternehmens (Oberlandesgericht Oldenburg, 1-U-34/03, Urteil vom 22.06.2006; Vorinstanz LG Osnabrück 10 O 1214/02 vom 11.12.2002) Bei der Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG ist …
Sie lesen gerade: Steuerrecht: Pensionsrückstellung zugunsten des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG