(openPR) Zur Zeit wird in mehreren Verfahren versucht eine Erhöhung des Kindergeldes zu erreichen. Die Aktenzeichen der bei den Finanzgerichten anhängigen Verfahren lauten: Finanzgericht des Landes Brandenburg – 6 K 2294/03, Niedersächsisches Finanzgericht – 5 K 430/04 und 9 K 586/04.
Wahrscheinlich wird sich in einigen Jahren das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen müssen. Um von einer eventuellen positiven Entscheidung profitieren zu können, muss gegen den Kindergeldbescheid innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Weisen Sie dabei auf die oben aufgeführten Verfahren hin und bitten das Einspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung ruhen zu lassen. Die Kindergeldkasse ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
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Martin Hilbertz
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