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Subsidiaritätsprinzip in Landeshochschulgesetzen

19.12.201716:00 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultätentag (MNFT) ruft die Landesregierungen und -parlamente dazu auf, bei zukünftigen Reformen ihrer Landeshochschulgesetze das Subsidiaritätsprinzip zu beachten: Regelungen in Landesgesetzen sollten nur dann erfolgen, wenn dies einen Vorteil gegenüber einer Regelung auf Hochschul- oder Fakultätsebene bietet.



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Das Subsidiaritätsprinzip ist ein zentrales Element unserer föderalen Ausprägung der Demokratie. Demnach sollten Regelungen bevorzugt von den kleinsten Einheiten getroffen werden, die dazu in der Lage sind. Es wird häufiger in Bezug auf die Gesetzgebung der EU und ihrer Mitgliedsländer oder die des Bundes und der Länder angewandt. In der Beziehung zwischen einem Bundesland und seinen Hochschulen wird es bisher leider nur selten beachtet.

Bei Entscheidungen auf Ebene der Hochschule oder gar der Fakultät können die Betroffenen die Entscheidungsprozesse leichter verfolgen, sich einbringen und sich mit den beschlossenen Regeln identifizieren. Im Idealfall passen die so gefundenen Regeln besser zu den Bedürfnissen vor Ort und werden von den Betroffenen gerne angenommen. Die am Entscheidungsprozess Beteiligten erleben die Wirksamkeit ihres Einsatzes in der Selbstverwaltung. Dadurch wächst die Bereitschaft, sich hier einzubringen.

Der MNFT bittet darum, dass die Landesgesetzgeber die Begründungen der Regelungen in ihren Landeshochschulgesetzen nutzen, um jeweils zu erklären, welche Vorteile eine Vorschrift auf Landesebene gegenüber einer Regelung auf Ebene der Hochschulen oder gar der Fakultäten hat. Eine spezifische Begründung für einzelne Regelungen sollte bewirken, dass Regelungen mit geringem Nutzen in Zukunft entfallen.

Zum Beispiel sind aus Sicht des MNFT landesweite Regelungen zur Anwesenheitspflicht für Studierende in Lehrveranstaltungen nicht vorteilhaft. Dies kann in den Modulhandbüchern der Studiengänge geregelt werden. Die Diskussion darüber gehört in die Studienkommissionen und Fakultätsräte. Dort beraten Studierende und Lehrende gemeinsam über konkrete Lehrveranstaltungen, und die Auswirkungen ihrer Entscheidungen sind offensichtlich. Dies versachlicht die Diskussion und erleichtert Einigungen.

In diesem Zusammenhang weist der MNFT auf eine der Empfehlungen aus einer Studie von acatech und TU9 über neue Erkenntnisse zum Studienabbruch in den Ingenieurwissenschaften hin: „Die Länder müssen Hochschulen mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Auswahl von Studierenden zugestehen. Hochschulen sollten entlang ihres individuellen fachlichen Profils und unter Berücksichtigung ihrer regionalen Lage Eignungsfeststellungsverfahren, Orientierungsprüfungen, verpflichtende Vorkurse, Anwesenheitspflicht oder eine Studienhöchstdauer einführen dürfen. Laut Studie wirken sich diese Maßnahmen positiv auf die Studienabbruchquote aus.“

Quelle: idw

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