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Das katholische Eherecht in Forschung und Gerichtspraxis

16.11.201711:03 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Zum 24. Mal insgesamt und zum fünften Mal in Folge in Augsburg treffen sich am 30. 11. und 1. 12. 2017 Kirchenrechtlerinnen und -rechtler bei der alljährlichen Tagung „De Processibus Matrimonialibus“

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Augsburg/KPP - Rund hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein, der Schweiz, Polen und Italien erwartet der Kirchenrechtler Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff (LMU München/Universität Augsburg) bei der von ihm seit 1994 alljährlich und jetzt zum fünften Mal in Folge in Augsburg veranstalteten Tagung "Über die Eheprozesse" ("De Processibus Matrimonialibus"/DPM). Nach Anmeldung (Tagungsbeitrag 50,- Euro) steht diese Tagung am 30. November und 1. Dezember 2017 im Pfarrheim St. Ulrich und Afra (Ulrichsplatz 6, 86150 Augsburg) allen Interessierten offen.



Ursprünglich von Güthoff als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen, hat sich "De Processibus Matrimonialibus" im Laufe der Jahre zu einer Institution der wissenschaftlichen Fortbildung auch von Studierenden und Promovierenden des Katholischen Theologie und speziell des Kirchenrechts entwickelt. Sie will Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ebenso fördern wie den wissenschaftlichen Austausch zwischen praktizierenden und angehenden Kirchenrechtlerinnen und Kirchenrechtlern einerseits und renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern andererseits.

Internationaler Teilnehmerkreis aus Gerichten, Behörden und Universitäten

"Unsere Referentinnen und Referenten und das gemischte Publikums aus unterschiedlichen Einrichtungen – z. B. aus kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten – garantieren einen regen Austausch zu neuen Aspekten des Ehe- und Prozessrechts sowohl mit Blick auf die Gerichtspraxis als auch auf Forschung und Lehre", sagt Güthoff und betont, dass von den Vorträgen und Gesprächen insbesondere auch der beteiligte wissenschaftliche Nachwuchs profitieren kann.

Einziges deutsches Fachorgan zum kanonischen Ehe- und Prozessrecht

Alle Referate, die auf der im Kirchenrecht längst zur Institution gewordenen DPM gehalten werden, werden jeweils in der gleichnamigen Zeitschrift, dem einzigen Fachorgan zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozessrechts im deutschsprachigen Raum, publiziert. Die Zeitschrift erscheint seit 1994 im Peter Lang Verlag, eine Online-Ausgabe ist unter http://www.kthf.uni-augsburg.de/de/dpm verfügbar.

Referenten bei der anstehenden Tagung sind Prof. Dr. Georg Bier, Freiburg, Dr. Rudolf Sanders, Menden, Prof. Dr. Martin Rehak, Würzburg, Prof. Dr. Peter Platen, Limburg, Dr. Dr. Andreas Kowatsch, München, und Vizeoffizial Dr. Peter Fabritz, Essen. Die teilnehmenden Studierenden und Promovierenden kommen hauptsächlich von den Universitäten München, Augsburg, Eichstätt, Innsbruck und Bochum.
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De Prozessibus Matrimonialibus 2017

• Termin: 30. November und 1. Dezember 2017

• Ort: Pfarrheim St. Ulrich und Afra, Ulrichsplatz 6, 86150 Augsburg

• Tagungshomepage: http://www.kthf.uni-augsburg.de/dpm/jahrestagung/Tagung-2017.html

• ausführliches Programm: http://www.kthf.uni-augsburg.de/dpm/jahrestagung/Downloads/DPM-2017-Programm_Stand_13-11-2017.pdf

• Anmeldung (erforderlich):
http://www.kthf.uni-augsburg.de/dpm/jahrestagung/Anmeldung-DPM-2017.html

• Veranstalter:
Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, Ordinarius für Kirchenrecht, insbesondere für Eherecht, Prozess- und Strafrecht sowie Staatskirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der LMU München und Vertreter des Fachs Kirchengeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg

• Pressekontakt:
Regina Maria Schwarz, Telefon 0821/598-2720, E-Mail

Quelle: idw

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